Sport

Rettet das Hawaii Deutschlands! Gegen Naturschutzverordnung „Nördliche Seeniederung Fehmarn“

Jochen Czwalina
Petition richtet sich an
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume von Schleswig Holstein
4.981 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

4.981 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

02.04.2012, 18:47

Die Einwohner der Insel und deren Gremien haben eine gemeinsame Stellungnahme zum geplanten NSG erarbeitet, die dem LLUR übersendet wurde.

Im Großen und Ganzen kann man dieses insgesamt als einen Erfolg für uns Fehmaraner verbuchen! Das erste Mal konnten die verschiedensten Gremien wie Tourismusverbände, Politik, Sportvereine und Ortsinteressengemeinschaften an einem Strang ziehen und eine einzige Stellungnahme an das LLUR geben.

Die Stellungnahme gibt es hier zum Download:
www.stadtfehmarn.de/media/custom/1066_673_1.PDF

Der Artikel aus der Lokalpresse findet sich hier:
www.fehmarn24.de/nachrichten/fehmarn/wichtig-dass-gehoer-finden(1)-2246743.html


19.03.2012, 13:00

Jetzt wird klar, warum das Land SH keinen Antrag beim Bund für ein Befahrensverbot stellen wird: es ist bereits beantragt.

Zwar nicht für das geplante NSG, aber für alle ans Wasser grenzende FFH Gebiete, also unser NSG einschliessend:

www.segeln-forum.de/thread.php?threadid=31875

-- Zitat Anfang ---

"Wie ich heute Abend auf einem Vortragsabend mit dem Seglerverbandsumweltbeauftragten erfuhr, hat die Landesregierung von SH, Umweltministerium, in Berlin beim BuMi für Verkehr auf Betreiben der Naturschutzverbände NABU etc. beantragt, vor allen FFH Gebieten an der Ostsee (Das reicht oben von Gelting bis runter Brodtener Ufer) auf den Bundeswasserstrassen einen bis zu 600m breiten Streifen mit Befahrensverbot außer für Fischerei und Kanuten zu erlassen. Also z.B vor Flügge, vorm Graswarder, vor Wallnau etc. Da darf dann auch von den Campingplätzen aus nicht mehr gesegelt, gesurft, geangelt werden. Ankern und Baden, ist nicht. Kreuzschlag unter Brodten oder unter Fehmarn, nicht mehr. Bei Westermarkelsdorf in den Belt biegen, nur mit 600m Abstand. Eng unter Falshöft nach Süden, läuft nicht mehr. Es gab keinerlei Anhörungen, keine Verbändebeteiligung, nichts. Jetzt nach Antragsstellung laufen lokale Infoveranstaltungen, nicht öffentlich, wo geladene Gäste, Bürgermeister z.B., erfahren, was läuft und dazu was sagen können. Nicht-öffentlich. Leute, ich sage ja, DO ist ein Symbol. Es geht um mehr, wir Segler sollen aus der Natur verschwinden, das will der organisierte Naturschutz."

-- Zitat Ende ---

Es geht um diese Areale:

www.bfn.de/habitatmare/de/karte-schutzgebiet-ostsee-uebersicht.php

Wieder einmal wird klar, dass es eine reine Hinhaltetaktik seitens der Behörden war und rechtlich korrekte Aussagen nicht alle Perspektiven zu einem Sachverhalt widerspiegeln müssen.

Ich halte euch auf dem Laufenden!


09.03.2012, 16:34

Sehr geehrter Herr Schmidt-Moser,

vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme vom 29.02.2012.

Uns Wassersportlern geht es hauptsächlich darum, die aktuell benutzten Strände und Wasserflächen weiterhin für uns umweltverträglich benutz- und befahrbar zu belassen. Dazu gehören gerade die Aktivitäten rund um das Markelsdorfer Huk, westlich vom Campingplatz Altenteil sowie nördlich des Strandparkplatzes Westermarkelsdorf. Nach Ihrem Entwurf sollen diese Bereiche auch Wasserflächen enthalten und in das NSG eingeschlossen werden. Damit sind wir nicht einverstanden, denn so schaffen Sie hier die Voraussetzung für die Einrichtung eines Befahrensverbotes.

Sie schreiben: "Es ist auch nicht geplant, eine Befahrensregelung für diese Ostseeteile beim Bundesverkehrsminister zu beantragen. Das ist den Surfern zuletzt am 12. Mai 2011 in Burg auf Fehmarn zugesichert worden. Daran hat sich nichts geändert."

Dieses Versprechen ist sehr ehrbar, jedoch völlig ohne eine rechtliche Verbindlichkeit.

Allein der Bund kann Befahrensverbote für Bundeswasserstraßen aussprechen und tut dies auch ohne Antrag der Landesbehörde nach eigenem Ermessen - mit Antrag der Landesbehörde würde es vielleicht ein wenig schneller gehen.

Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass ein Antrag beim Bund bereits in einer Schublade nur darauf wartet, dass das NSG bis an die Wasserkante eingerichtet wird. Denn nur dann kann der Bund tätig werden. Die Voraussetzung dafür wird durch die Einrichtung des NSG von Ihnen geschaffen.

Ihnen als Landesbehörde fehlt also jegliche Entscheidungsbefugnis, ob hier ein Befahrensverbot ausgesprochen wird oder nicht.

Das beantragte Befahrensverbot um den Krummsteert im Südwesten der Insel Fehmarn befindet sich bereits im Prüfungsstadium und wird aller Voraussicht nach auch so kommen. Auch dieses Befahrensverbot wurde nur möglich, nachdem der Bereich zum NSG erklärt wurde.

Mit konstruktivem Gruß von der Insel Fehmarn, Jochen Czwalina 09.03.2012


21.02.2012, 09:55

In Beschreibung den Verschreiber "FHH-Gebiet" in "FFH-Gebiet" geändert.
Neuer Petitionstext: Die Landesregierung bereitet gegenwärtig eine Verordnung vor, durch die der gesamte nordwestliche und nördliche Küstenbereich von Fehmarn in einer Ausdehnung von 825 ha unter Naturschutz gestellt werden soll. Das Naturschutzgebiet soll auch den Flachwasserbereich auf der Ostsee weitgehend mit einschließen. Die zahlreichen Verbote, die mit der Unterschutzstellung einhergehen, wirken sich dahin aus, dass die üblichen Freizeitbeschäfti-gungen wie Surfen, Kiten bis hin zur schlichten Strandbenutzung künftig erheblich reglementiert bzw unmöglich sein werden. Die Attraktivität Fehmarns als Ferieninsel geht damit verloren.

Wir beantragen daher, dass die Landesregierung von der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet Abstand nimmt. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verordnung nicht zu erlassen. Der gegenwärtige Schutz als Vogelschutz- und FHH-Gebiet FFH-Gebiet reicht aus.


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