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Wetenschap

Rettet die Stralsunder Archivbibliothek!

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Stadt Stralsund/Land Mecklenburg-Vorpommern
3.682 Ondersteunend

De petitie werd geaccepteerd

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De petitie werd geaccepteerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
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07-11-2012 22:21

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Neuer Petitionstext: Die traditionsreiche Hansestadt Stralsund, deren Altstadt zum
UNESCO-Welterbe gehört, hat im Sommer 2012 einen Teil ihrer
historischen Archivbibliothek - diese gehört in Mecklenburg-Vorpommern zu den vier größten Altbestandsbibliotheken - an einen Antiquar zu einem nicht genannten Betrag veräussert. Dies betraf nach Angaben der Stadt den Großteil der historischen Gymnasialbibliothek, deren Umfang im "Handbuch der historischen Buchbestände" 1995 mit 2630 Titeln angegeben wurde. Behalten wurden nur wenige regionalgeschichtliche
Titel, verkauft wurden dagegen knapp 6000 Bände. Neben der
Gymnasialbibliothek sind auch eine nicht genannte Zahl von Büchern aus anderen wertvollen Teilbeständen der Archivbibliothek, unter anderem auch der bedeutenden Löwenschen Sammlung, in den Handel gegeben worden, wie Online-Angebote (Abebooks, ZVAB, Ebay) vor allem von Antiquariaten aus dem Raum Augsburg (Peter Hassold, Augusta-Antiquariat, Ebay-Verkäufer Robert Hassold) beweisen. Es sind darunter auch zahlreiche Pomeranica vertreten, auch äußerst seltene oder derzeit nicht außerhalb von Stralsund nachgewiesene Stücke.

Beschlossen wurde der Teilverkauf am 5. Juni 2012 im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses der Stralsunder Bürgerschaft. Nachdem am 22.Oktober 2012 in einem Kommentar im Weblog "Archivalia" auf eine Stelle in einer Presseerklärung der Stadt Stralsund zur Schließung des
Stadtarchivs aufgrund eines Schimmelbefalls aufmerksam gemacht wurde, ging am 30. Oktober eine knappe Bestätigung der Stadt ein, dass die Gymnasialbibliothek verkauft worden sei. In "Archivalia" und auch in der bibliothekarischen Mailingliste INETBIB wurden in der Folgezeit eine Fülle von Beiträgen und Kommentaren veröffentlicht. Deutlich äußerte sich der Leiter der UB Köln, Prof. Dr. Wolfgang Schmitz, zugleich ein anerkannter Buchhistoriker: "die Aktion in Stralsund mit dem Verkauf einer alten in langer Zeit gewachsenen Bibliothek habe ich mit hohem Befremden registriert. Es scheint so, als ob 40 Jahre bibliothekarische Aktivitäten zur Erhaltung und Belebung kleinerer
historischer Bestände (Paul Raabe) an manchen Entscheidungsträgern völlig vorbeigegangen sind."

Die Ostsee-Zeitung und die Schweriner Volkszeitung griffen das Thema und die Proteste gegen den Verkauf am 3. November 2012 auf, nachdem ihnen eine etwas detailliertere Antwort der Stadt zugegangen war.

Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) zeigte sich am 5. November 2012 "schockiert". Eine öffentliche Stellungnahme ist angekündigt. Am 6. November 2012 wurde veröffentlicht: "Offener Brief der AG für pommersche Kirchengeschichte". Diese ist eng mit der evangelischen Landeskirche verbunden. Oberkirchenrat Dr. Christoph Ehricht schrieb unter anderem: "Um so bestürzter sind wir über die
Pressemeldungen der vergangenen Wochen, denen wir entnehmen mußten, daß die Hansestadt Stralsund den bisher im Stadtarchiv verwahrten Bestand ihrer traditionsreichen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar veräußert hat. Lassen Sie mich Ihnen sehr persönlich und in aller Offenheit sagen, dass mich diese Meldung zutiefst deprimiert und fassungslos gemacht hat."

In der Stralsunder Archivsatzung aus dem Jahr 2002 heißt es: "Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich." Während die Stadt Stralsund die Anwendbarkeit bestreitet, haben sich namhafte Bibliotheksjuristen dahingehend geäußert, dass die Übereignung aufgrund eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB nichtig sei.

Eine ausführliche zusammenfassende Darstellung legte Dr. Klaus Graf (Hochschularchiv der RWTH Aachen) in Form eines offenen Briefs an den Bürgermeister der Welterbe-Partnerstadt von Stralsund, Wismar, am 6.November 2012 in "Archivalia" vor, in dem er die Verkäufe vehement kritisierte und als "geschichtsvergessene Barbarei" geißelte. Am gleichen Tag gab der Oberbürgermeister der Stadt Stralsund Dr. Alexander Badrow bekannt, er nähme die Vorwürfe "sehr ernst" und kündigte die Einsetzung eines externen Fachgutachters an.

Das ist aus unserer Sicht längst nicht ausreichend. Die Verkäufe
werten wir als unverantwortlichen Anschlag auf das Kulturerbe der
Welterbe-Stadt Stralsund und des gesamten Ostseeraums. Wir schließen uns den genannten kritischen Stellungnahmen an und fordern:

- Alle relevanten Umstände (Kaufpreis, Verkaufslisten usw.) müssen von der Stadt Stralsund veröffentlicht werden.

- Auch wenn es zu begrüßen ist, dass der Stralsunder Oberbürgermeister die Vorwürfe inzwischen "sehr ernst" nimmt und die Einsetzung eines externen Fachgutachters abgekündigt hat, fordern wir von der Stadt Stralsund, dass die Auswahl eines Gutachtergremiums im Dialog mit den Kritikern erfolgt.

- Da die Veräußerung aus unserer Sicht unrechtmäßig war, fordern wir die Stadt Stralsund bzw. die Kommunalaufsicht im Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern auf, die Rückführung der veräusserten Bestände vorzunehmen. Notfalls muss die Stadt Stralsund alle verkauften Bände zurückkaufen. W Neue Begründung: - Da die Veräußerung aus unserer Sicht unrechtmäßig war, fordern wir die Stadt Stralsund bzw. die Kommunalaufsicht im Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern auf, die Rückführung der veräusserten Bestände vorzunehmen. Notfalls muss die Stadt Stralsund alle verkauften Bände zurückkaufen. Weitere Verkäufe aus dem Stadtarchiv Stralsund darf es
nicht geben!

- Wir rufen die politischen Entscheidungsträger in
Mecklenburg-Vorpommern, Landtag und Verwaltung, dazu auf, dringend rechtliche Regelungen in Kraft zu setzen, die solche Veräußerungen beweglicher Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen wirksam verhindern können.

- Alle schützenswerten Sammlungen im Land sind in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (bzw. national wertvoller Archive), das derzeit noch leer ist, aufzunehmen und in die Denkmalliste als bewegliche Denkmäler einzutragen.

- Das Denkmalschutzgesetz, das Archive vom Denkmalschutz ausschließt, ist zu ändern, damit denkmalschutzrechtliche Rettungsmaßnahmen (§ 20 Abs. 2 DSchG M-V) auch bei Archiven greifen können.

- Die im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Archivbibliotheken sind als wichtige wissenschaftliche Spezialbibliotheken stärker zu fördern und besser für die Nutzung zu erschließen (insbesondere durch elektronische Bibliothekskataloge).

Jedes verkaufte Buch ist womöglich unwiederbringlich verloren. Die Zeit drängt. Rettet die Stralsunder Archivbibliothek!


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