Regione: Saksonija
Peticijos Risiko
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Risiko "Freiwillige Schuljahrwiederholung" - Sächsische Schulordnung(-en) ändern! Jetzt!

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Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
76 Palaikantis 59 in Saksonija

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  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2021-03-07
  4. Dialogas
  5. Baigta

2021-03-08 16:41

Fehler in Rechtschreibung und Grammatik behoben.


Neuer Petitionstext:

Erneuerung und Änderung der sächsischen Schulordnung vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021

Gefahren und Risiken einer „freiwilligen Wiederholung“ nach sächsischer Schulordnung. 1.) Die freiwillige Wiederholung wird als „NICHTVERSETZUNG“ gewertet und dokumentiert. 2.) Laut sächsischer Schulordnung ist eine zweimalige „NICHTVERSETZUNGEN“„NICHTVERSETZUNG“ möglich! 3.) Danach bleibt nur noch die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang als Bildungsweg übrig!

Risiken erkennen! Die freiwillige Wiederholung eines Schuljahres im Freistaat Sachsen stellt ein erhebliches Risiko für Schüler dar da in Sachsen eine freiwillige Wiederholung als Nichtversetzung gewertet wird! Was das genau heißt soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Selbst bei einer freiwilligen Wiederholung mit einem Durchschnitt von 1,5 auf das Jahreszeugnis wird der Eintrag „Nichtversetzung“ Im Zeugnis hinterlegt. Richtig wäre aber an dieser Stelle der Eintrag „freiwillige Wiederholung“!

Wo genau liegt das Risiko? Das Risiko birgt der Vermerk „Nichtversetzung“. Eine Nichtversetzung, und dem kommt eine freiwillige Wiederholung gleich, kann laut sächsischer Schulordnung an Grund, Ober- und Abendschulen nur zweimal erfolgen. Danach kann, nach Anhörung der Eltern, ein(-e) Schüler(-in) nur noch in die nächst höhere Klassenstufe im Hauptschulgang wechseln.

Chancen nutzen! Wir haben gemeinsam die Chance dieses Risiko, und den damit verbundenen, negativen Einschnitt in das Leben unserer Kinder und deren Lebensplanung, zu verhindern.

Erneuerung fordern! Die sächsische Schulordnung muss dahingehend geändert und ergänzt werden dass eine freiwillige Wiederholung als solche im Zeugnis ausgewiesen ist. Weiterhin muss für die ausgewiesene freiwillige Wiederholung eine tragfähige Begründung hinterlegt und ausgewiesen sein.

Beispiel: Die in der sächsischen Schulordnung für Abend- und Oberschule unter § 29 Absatz 1 (Mehrmalige Nichtversetzung) und § 30 Absatz 3 (Freiwillige Wiederholung) geltenden Regeln finden für die freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs 2020-2021 (und folgende) Pandemiebedingt keine Anwendung.

Begründung: Durch die Covid19-Pandemie 20202-2021 kam es zu akuten Ausfall von Lernstoff und Präsenzunterricht! Die angewiesene Heimbeschulung verschlechterte die Lernqualität und Lernstoffvermittlung massiv. Der zuständigen Resourtleiter hat aus diesem Grund dafür Sorge zu tragen das keinem betroffenen Schüler in Folge der Pandemie ein späterer Nachteil im Bereich Bildung, Berufs- und Lebensplanung entsteht.

Die sächsische Schulordnung muss diesbezüglich erneuert / geändert werden da sie die Rechtsgrundlage darstellt. Unterstützen Sie uns bitte dabei diese Punkte an die Landespolitik heran zu tragen. Denn diese Petition wird nur dann Erfolg haben nur wenn wir gemeinsam für das Wohl unser Kinder und Jugendlichen eintreten! Lassen Sie uns gemeinsam diese Forderung nach Erneuerung an die Landespolitik stellen. Nur so und auf diesem Wege können wir eine Änderung der sächsischen Schulordnungen erreichen!

Zukunft sichern! Es liegt in unseren Händen Schaden von unseren Kindern, Jugendlichen und deren Zukunft abzuwenden. Schaden der dann entsteht wenn die schulische Zukunft, welche die Grundlage für eine Ausbildung und spätere Lebensplanung darstellt, in Gefahr ist. Denn dies führt für die Betroffenen in ihrem später Leben zwangsläufig zu verschlechterten beruflichen und persönlichen Lebensumständen.

Ein guter Bildungsgang ist die wichtigste Grundlage für die spätere Ausbildung. Fachkräfte werden seit Jahren dringend in der heimischen Wirtschaft benötigt! Allerdings sind gut ausgebildete Fachkräfte nur bei einem guten Schul- und Ausbildungsgang verfügbar. Hierfür bedarf es der Erneuerung und / oder Änderung der sächsischen Schulordnung. Unsere schulpflichtigen Kinder tappen, wenn die Erneuerung und / oder Änderung nicht erfolgt, in die Nichtversetzungsfalle!

Demokratie leben! Wir alle sind mündige Bürger und dazu aufgerufen an der Gestaltung unseres Landes mit zu wirken. Lassen Sie uns gemeinsam und auf demokratischen Weg die oben genannten Forderungen im Landtag des Freistaates Sachsen zur Vorlage bringen! Nur so erreichen wir das die geforderten Maßnahmen in Schriftform noch vor Ablauf des Schuljahres 2020-2021 Gültigkeit erhalten und als Rechtsgrundlage in die sächsischen Schulordnungen eingebracht werden.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Nicolé Körner* und Ulrich Grätz

(*Elternsprecherin an der Jakobus-Oberschule in Mülsen St. Jakob)

„Salus populi suprema lex esto.“ /„Das Wohl des Volkes soll oberstes Gesetz sein.“ Marcus Tullius Cicero römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist geboren 106 v. Chr.)

Ein wichtiger Hinweis: Die Petition ist bewusst nur in der Einzahl abgehalten. Wir weisen darauf hin dass wir mit unserer Petition bei allen betroffenen Schulordnungen in Sachsen eine Erneuerung / Änderung herbeiführen möchten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5


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