Sicherheit

Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage in NRW wiederherstellen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag NRW
5.499 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

5.499 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.03.2015, 15:48

Nachdem wir von der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft vor fast einem Jahr die Petition zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage beim Petitionsausschuss der Landtages NRW eingereicht haben, möchten wir auf diesem Wege noch einmal über den Fortschritt der Petition informieren.
Dazu sende ich allen Interessierten hier die Chronologie unserer Proteste seit 2008, als die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage gestrichen wurde.
Der Petitionsausschuss hatte die Petition angenommen und bestätigt, dass diese an den Landtag zur Prüfung weitergegeben wurde. Da wir darüber informiert sind, dass mit der Reform des Dienstrechtes auch die Problematik der Rühegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage zu prüfen ist, sind wir von der DFeuG der Meinung, dass es nun an der Zeit ist noch mal massiv an unser Anliegen zu erinnern.

Wir haben von unserem Recht Gebrauch gemacht, mit der Eingabe einer Petition auf die Un-
gerechtigkeit hinzuweisen die Feuerwehrleuten in NRW zuteil wird.
Anfang April 2014 konnten wir dem Petitionsausschuss des nordrheinwestfälischen Landtages annähernd 5500 Unterschriften übergeben, die die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage fordert.
Die Delegation der DFeuG wurde im Düsseldorfer Landtag von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Rita Klöpper empfangen. Mit dazu kamen die Referatsleiterin des Petitionsausschusses und Frau Iris Preuss-Buchholz, die Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Solingen und Ausschussmitglied ist.
In einer freundlichen Atmosphäre führten wir ein fast einstündiges Gespräch, indem der Dele
gationsleiter der DFeuG, Andreas Herlinghaus, die gesammelten Unterschriften der Vorsitzenden, Frau Klöpper übergab und nochmal die Berechtigung des vorgetragenen Anliegens verdeutlichte.
Frau Klöpper erklärte die Arbeit des Petitionsausschusses und den Verlauf unserer
Petition.
Wir sind sicher, dass die Eingabe der DFeuG berechtigt ist und der Petitionsausschuss Maßnahmen empfiehlt, um den Missstand zu beseitigen.
Schon im Jahre 2008 hatte die DFeuG gegen die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der
Feuerwehrzulage mit einer spektakulären 112-Stunden-Mahnwache vor dem Düsseldorfer
Landtag protestiert. Damals hatten ca. 500 Feuerwehrleute Tag und Nacht vor dem Landtag
campiert um gegen diese Ungerechtigkeit zu protestieren. 2011 wurde die Ruhegehaltsfähig-
keit dann durch die schwarz-gelbe Landesregierung gestrichen.
Damals stellte die SPD-Fraktion den Antrag, die Streichung zurückzunehmen. Das wurde abgelehnt. Mit dem Regierungswechsel 2011 in Düsseldorf schöpften die Feuerwehrleute aus NRW wieder Hoffnung auf Wiedereinführung der Zulage.
Im Winter 2011 machten wir nochmal mit einer 24-stündigen Mahnwache vor dem Landtag
in Düsseldorf, auf den Missstand aufmerksam.
Jede Feuerwehrbeamtin und jeder Feuerwehrbeamte im Ruhestand musste seit der Streichung auf ca. 90 Euro im Monat verzichten. Was eine schmerzhafte Kürzung der Pension bedeutet.
Noch während der Mahnwache versicherte der SPD-Abgeordnete und Sprecher des Innenausschusses, Thomas Stotko die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für den 01. Januar 2013.
Die DFeuG macht hiermit ihre große Enttäuschung über die Nichteinhaltung von Zusagen unserer Politiker deutlich. Im Frühjahr 2014 sind wir trotz weiterer Zusagen immer noch keinen Schritt weiter. Trotzdem werden wir nicht müde auf die Missstände hinzuweisen bis wir unser Ziel erreicht haben.

Für den Vorstand der DFeuG
Andreas Herlinghaus
Öffentlichkeitsarbeit


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