Sicherheit

Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage in NRW wiederherstellen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag NRW
5.499 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

5.499 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Feuerwehrleute in NRW fühlen sich ungerecht behandelt!

Bereits zum 01.01.2008 mussten Feuerwehrbeamtinnen und – beamte der NRW-Feuerwehren, die in der Besoldungsgruppe A10 und höher waren, auf die Ruhegehaltsfähigkeit ihrer Zulage verzichten. Dieser Gruppe folgten dann diejenigen Beamtinnen und Beamte, die den Besoldungsgruppen A7 bis A9 angehörten. Für sie entfiel die Ruhegehaltsfähigkeit ihrer Zulage zum 31.12.2010.

Aufgrund der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit im Besoldungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen worden.

Schon lange stellt die Zulage keine ausreichende Vergütung der Mehrbelastung dar. In ihrem Berufsleben sind Berufsfeuerwehrleute erheblichen physischen wie psychischen Belastungen und Gefahren ausgesetzt. In der Regel gehen Feuerwehrleute in den niedrigen Besoldungsgruppen von größtenteils A8 mit Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren in den Ruhestand. Hierbei wird oftmals der höchste Pensionssatz nicht erreicht, weil die hierfür erforderlichen Dienstjahre nicht absolviert werden.

Um gegenwärtig und künftig weitere finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage in NRW wieder herzustellen.

Begründung

Bei ihren Einsätzen sind Feuerwehrbeamtinnen/-beamte zum Teil Situationen ausgesetzt, die ihnen nicht nur in körperlicher Hinsicht alles abverlangen sondern sie auch in psychischer Hinsicht an der Rand der Belastbarkeit führen. Es „brennen“ sich Bilder ins Gedächtnis, die die Betroffenen ein Leben lang begleiten. Betreuung durch Therapeuten kann die Folgen nicht beseitigen sondern nur dabei helfen, mit ihnen besser zu leben.

Diese Folgen von "belastenden Einsätzen" verschwinden nicht automatisch mit der Pensionierung. Vielmehr nehmen Feuerwehrleute diese Belastungen mit in den Ruhestand. Allein vor diesem Hintergrund ist die Zahlung der Zulage nicht nur erforderlich sondern die Wiederherstellung deren Ruhegehaltsfähigkeit zwingend.

Die Ausbildung zur Feuerwehrfrau/zum Feuerwehrmann erfordert nicht nur die Fähigkeit und den Willen anderen Menschen helfen zu wollen sondern vielmehr auch die Einsicht, die eigenen Wünsche oftmals hinten anstehen lassen zu müssen. So ist es oft unerlässlich seine persönliche Freiheit und sein Familienleben den beruflichen Gegebenheiten anzupassen. Eine Studie belegt, dass sich spätestens nach zwölf Dienstjahren aufgrund der Belastungen für Körper und Psyche das Charakterbild einer Person maßgeblich ändert. Hauptursächlich hierfür sind die Häufigkeit und die Art der vielen Geschehnisse und Ereignisse bei den Einsätzen, die mit den Anforderungen an andere Berufe nicht vergleichbar sind.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Nachdem wir von der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft vor fast einem Jahr die Petition zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage beim Petitionsausschuss der Landtages NRW eingereicht haben, möchten wir auf diesem Wege noch einmal über den Fortschritt der Petition informieren.
    Dazu sende ich allen Interessierten hier die Chronologie unserer Proteste seit 2008, als die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage gestrichen wurde.
    Der Petitionsausschuss hatte die Petition angenommen und bestätigt, dass diese an den Landtag zur Prüfung weitergegeben wurde. Da wir darüber informiert sind, dass mit der Reform des Dienstrechtes auch die Problematik der Rühegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage zu prüfen ist, sind wir von der... weiter

  • Liebe Unterstützer unserer Petition.

    Wir freuen uns über die vielen Unterstützer der ersten Tage. Wir möchten Euch aber nochmal bitten, nach der Unterzeichnung auch die E-Mail die Ihr daraufhin bekommt, zu bestätigen. Sonst sind die gesammelten Unterschriften nicht gültig. Leider haben zur Zeit 49% der Unterzeichner noch nicht bestätigt.

    Im Namen der Feuerwehrleute, vielen Dank für Eure Mühen

Im Gegensatz zu einem Verwaltungsbeamten hat ein Feuerwehrbeamter nach 40 Dienstjahren 13,5 - 15% weniger Pensionsanspruch. Das liegt daran, weil ein großer Anteil des monatlichen Gehalts aus Zulagen besteht, die nicht in die Pension mit eingerechnet werden. Darüber hinaus ist der Großteil der Feuerwehrleute im mittleren Dienst, obwohl sie einen feuerwehrdienlichen Beruf schon vor Beginn der Feuerwehrkarriere vorweisen müssen. Wir haben gestrichenes Urlaubsgeld und stark gekürztes Weihnachtsgeld hinnehmen müssen. Es reicht !!!

Die Argumentationslogik in der Petition ist falsch! Wieso will man eine Pensionserhöhung mit der physischen und psychischen Belastung in Verbindung bringen? Hier besteht meiner Meinung nach kein Zusammenhang, da ich nicht sehe, dass eine entsprechende Erhöhung für erhöhte Alterskosten aus diesen Gründen verwendet wird. Wenn jemand ein physisches oder psychisches Problem hat kommt unser Gesundheitssystem doch wohl hoffentlich dafür auf. Wenn dem nicht so wäre hätten wir Grund zur Diskussion

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern