Bölge : Bremen

S 19/291: Erhalt der Kaisenhäuser

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
12 Destekleyici 12 İçinde Bremen

Dilekçe süreci tamamlandı

12 Destekleyici 12 İçinde Bremen

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2017
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  4. Diyalog
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir der Bremischen Bürgerschaft.

27.04.2019 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 36 vom 15. März 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/291

Gegenstand:
Zulassung von Wohnbebauung in Kleingartengebieten

Begründung:
Der Petent setzt sich für einen Erhalt der „Kaisen-Häuser“ ein. Um dies zu gewährleisten regt
er eine Änderung einschlägiger rechtlicher Vorschriften an.
Die Petition wird von 12 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Darüber hinaus hatte der Petent Gelegenheit
sein Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Ausschuss kann dem Anliegen des Petenten nicht entsprechen.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat für den Ausschuss nachvollziehbar die
geltenden rechtlichen Bestimmung sowie die Gründe dargelegt, die gegen das Anliegen des
Petenten sprechen.

Die Dauerkleingartengebiete sind in aller Regel durch Bebauungspläne als solche festgesetzt.
Sie liegen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und gehören
planungsrechtlich damit nicht zu den Baugebieten, sondern zum Außenbereich. Die Erlaubnis
einer Wohnnutzung würde planungsrechtlich eine Änderung der zurzeit geltenden
Bebauungspläne voraussetzen. Hierbei stellt sich die planerische Frage, ob
Kleingartengebiete insgesamt zu Baugebieten grundlegend umgestaltet werden sollten, da ein
Recht auf Wohnen im Falle einer Erschließung dieser Gebiete nicht auf „Kaisenhäuser“
beschränkt werden könnte. Der Senat sieht dies für den überwiegenden Teil als nicht sinnvoll
an, da die Flächen als Grünflächen erhalten bleiben sollen. Der Senat geht darüber hinaus
davon aus, dass eine Ausweisung als Wohngebiet nicht zum Erhalt der Kaisenhäuser, sondern
zu deren Beseitigung und Errichtung moderner Ersatzbauten führen würde.

Das Dauerwohnen in Kleingartengebieten stellt sich als bauplanungsrechtlich unzulässig und
aus bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten als nicht vertretbar dar. Zu den weiteren
Einzelheiten wird auf die dem Petenten bekannte ausführliche Stellungnahme des Senators
für Umwelt, Bau und Verkehr verwiesen.

Begründung (PDF)


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