12.09.2018, 04:40
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 17. August 2018
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:
Eingabe Nr.: S 19/293
Gegenstand:
Aufstellung zentraler Müll-Ident-Schleusen
Begründung:
Der Petent regt einen Beschluss der Bürgerschaft zur Anpassung der Abfallentsorgung im
Innenstadtbereich an; anstelle der Nutzung vieler Kleinbehälter sollten zentrale Müll-Ident-
Schleusen errichtet werden.
Die Petition wird von einem Mitzeichner unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen.
Die Entscheidung über die jeweilige Behälterausstattung obliegt grundsätzlich dem
Grundstückseigentümer. Dieser ist gemäß § 3 Abs. 1 des Ortsgesetzes über die
Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen verpflichtet, sein Grundstück an der
Abfallentsorgung der Stadtgemeinde anzuschließen.
Der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger ist jedoch nicht befugt, die Einführung eines
kommunalen Ident-Systems zu verlangen. Vielmehr liegt die Entscheidung über die
Behälterausstattung beim jeweiligen Eigentümer.
Der Petitionsausschuss sieht vor diesem Hintergrund keine Einflussnahmemöglichkeit.
Begründung (PDF)