S 19/293: Aufstellung zentraler Müll-Ident-Schleusen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Zentrale gewerbliche Müll-Ident-Schleusen im Innenstadtbereich aufstellen

Die Bremische Bürgerschaft möge bitte beschließen, die Abfallentsorgung im Innenstadtbereich den lokalen Gegebenheiten anzupassen.

Bremen hat einen Teil der Abfallentsorgung wieder zurückgekauft, wobei der Sinn dieser Handlung noch nicht allen Bürgern klar ist. Denn mit der Einnahme dieser Position kann Bremen auch Einfluss auf die jeweiligen Konzepte zum Wohle der Stadt Bremen nehmen.

Alle zwei Wochen kann jeder Bürger sehen, wie sich die Kleinbehälter an der Schlachte und im Umfeld türmen. In der Zeit zwischen den Abholungen müssen diese Behälter von den jeweiligen Gewerbetreibenden gelagert werden, was zum einen ein hygienisches Problem und ebenfalls ein Platzproblem darstellt.

Durch die Bereitstellung von Müll-Ident-Schleusen kann die Einhaltung vom Mindestvolumen erreicht werden, aber die Volumen müssen nicht lokal gelagert werden, sondern können an zentralen Stellen im Bereich der Schlachte bereitgestellt werden.

Im ersten Schritt kann dieses Konzept auf einer freiwilligen Basis durchgeführt werden. Die Kosten können durch eine geringe Nutzungsgebühr abgefangen werden. Allerdings senkt sich auch der Personalaufwand beim Leeren der Kleinbehälter, was wiederum dagegen gerechnet werden müsste. Da das Land Bremen diese Abrechnung und Wartung selber übernehmen kann, besteht auch die Möglichkeit, durch diese zusätzliche Dienstleistung, einen Arbeitsplatz zu sichern. Auf der anderen Seite können gewerbliche Sammler nur Einzelverträge abschließen. Die zentrale Leerung über kommunale Tonnen mit Einrechnung des Mindestvolumens besteht nur für den kommunalen Entsorger.

Derzeit handelt es sich um eine Leerung, die alle zwei Wochen durchgeführt wird. Allein bei einer Bereitstellung eines 1100-Liter-Behälters mit zwei Leerung in der Kalenderwoche können nahezu 50 Nutzer angeschlossen werden (90 Liter), bei einer täglichen Leerung gut 122 Nutzer. Da die Mitarbeiter das Gebiet abends verlassen, entsteht kein zusätzlicher Weg zur Abfallverbringung, da diese auf dem Weg liegt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.11.2017
Sammlung endet: 05.01.2018
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 17. August 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/293

    Gegenstand:
    Aufstellung zentraler Müll-Ident-Schleusen

    Begründung:
    Der Petent regt einen Beschluss der Bürgerschaft zur Anpassung der Abfallentsorgung im
    Innenstadtbereich an; anstelle der Nutzung vieler Kleinbehälter sollten zentrale Müll-Ident-
    Schleusen errichtet werden.

    Die Petition wird von einem Mitzeichner unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
    Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
    Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
    Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen.

    Die Entscheidung über die jeweilige Behälterausstattung obliegt grundsätzlich dem
    Grundstückseigentümer. Dieser ist gemäß § 3 Abs. 1 des Ortsgesetzes über die
    Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen verpflichtet, sein Grundstück an der
    Abfallentsorgung der Stadtgemeinde anzuschließen.

    Der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger ist jedoch nicht befugt, die Einführung eines
    kommunalen Ident-Systems zu verlangen. Vielmehr liegt die Entscheidung über die
    Behälterausstattung beim jeweiligen Eigentümer.

    Der Petitionsausschuss sieht vor diesem Hintergrund keine Einflussnahmemöglichkeit.

    Begründung (PDF)

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