S 19/419 - Herausgabe von Abituraufgaben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

19.12.2019, 03:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 3 vom 29. November 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/419

Gegenstand:
Herausgabe von Abituraufgaben

Begründung:
Der Petent begehrt mit seiner Petition, dass die an die Senatorin für Kinder und Bildung gestellten
Anträge auf Herausgabe von Abituraufgaben und Lösungen der letzten Jahre vollständig bearbeitet
und positiv beschieden werden sollen.

Die Petition wird von 2 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die rechtliche Grundlage für das Begehren des Petenten ist das Informationsfreiheitsgesetz. Es ist
zu beachten, dass die Herausgabe der Aufgaben den Prozess laufender Abiturprüfungen und die
Durchführung künftiger Abiturprüfungen nicht gefährden darf. Zudem stammen viele der in Bremen
verwendeten Aufgaben aus dem zentralen Aufgabenpool des IQB, sodass zu prüfen ist, ob
urheberrechtliche Ansprüche dem Informationsgesuch entgegenstehen.

In der öffentlichen Beratung am 20. September 2019 wurde von der Senatorin für Kinder und Bildung
berichtet, dass die Abituraufgaben auf einer Online-Plattform der senatorischen Behörde
veröffentlicht werden sollen, welche mit dem Transparenzportal verlinkt werden würde.
Abituraufgaben seien von der Informationsfreiheit nicht ausgenommen. Da aber alle Inhalte
zunächst auf urheberrechtlich geschützte Quellen überprüft werden, benötige dieser Prozess noch
etwas Zeit.

Der Ausschuss begrüßt, dass die vergangenen Abiturprüfungen über eine Online-Plattform
veröffentlicht werden sollen und damit dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen wird. Von
einer Online-Plattform profitieren nicht nur die Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern alle
Interessierten. Der Ausschuss geht davon aus, dass das Portal nach der jeweils erforderlichen
urheberrechtlichen Prüfung zeitnah gefüllt werden wird.

Begründung (PDF)


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