Es sollen zukünftig keine willkürlichen, diskriminierenden, diffamierenden Ausschlüsse von geeigneten Hunden von ehrenamtlichen Ausbildungen und Einsätzen, nur wegen der „Rassenzugehörigkeit“ mehr erfolgen!
Ehrenamt wird gefordert, teilweise gefördert und bei den Menschen, die das Ehrenamt mit Hund ausüben wollen, werden ehrenamtliche Aktivitäten untersagt, nicht genehmigt, nicht gewollt.
die hessischen amtlichen Beißstatistiken sagen eindeutig etwas anderes! Es ist leichter mit einem Hund der einer Rasse zugerechnet wird, ein Ehrenamt auszuüben als mit einem angeblich, willkürlich festgelegten, gefährlichen Hund, der die Eignung leicht für das angestrebte Ehrenamt erfüllen würde.
Wir bitten um Unterstützung dieser Petition und aller anderen, gleichgerichteten Petitionen, damit Willkür und Diskriminierung beseitigt und ehrenamtliche Hilfen gefördert werden, Bitte.
Mehr Sachkunde für Hundehalter anstatt willkürlich einige Hunde- Rassen mit ihren Besitzern zu diskriminieren, diskreditieren, diffamieren wäre sehr hilfreich, um die Beißvorfälle zu reduzieren und damit auch die Verletzungen von Menschen und ihren Hunden bzw. Tieren.
Hoffentlich machen die Engscheidungen der Abgeordneten aus Oberösterreich berechtigte Hoffnung auf wirksamere und vernunftgeleitete Hundeverordnungen auch in Deutschland.
Sogar die Grünen sehen in Österreich bei einer Hundeverordung mit „Listenhunden“ Diskriminierungen! Da können sich die deutschen „Grünen- Politiker“ doch mal dran orientieren, ohne populistisch und manipulativ, wie in vielen deutschen Bundesländern zu agieren!!! www.nachrichten.at/oberoesterreich/statt-rasseliste-mehr-ausbildung-und-beratung-fuer-hundebesitzer;art4,3346230
Eine besondere Personengruppe wird durch die hessische Hundeverordung mit der Listenhundregelungen explizit benachteiligt.
Eine Ausbildung zum Therapiehund, behindertenbegleithund, Rettungshund wird wegen der irrigen Annahme genetischer Gefährlichkeit in Hessen meistens nicht möglich sein, da sich die meisten Hilfsorganisationen, ausbildungsinstitutionen und Ausbilder an der „Listenhundregelungen der hessischen Hundeverordung orientieren. Eine Ausbildung, noch nicht mal eine eignungsüberprüfung wird oft abgelehnt mit dem Verweis auf die hessische Hundeverordung!
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Eine besondere Personengruppe wird durch die hessische Hundeverordung mit der Listenhundregelungen explizit benachteiligt.
Eine Ausbildung zum Therapiehund, behindertenbegleithund, Rettungshund wird wegen der irrigen Annahme genetischer Gefährlichkeit in Hessen meistens nicht möglich sein, da sich die meisten Hilfsorganisationen, ausbildungsinstitutionen und Ausbilder an der „Listenhundregelungen der hessischen Hundeverordung orientieren. Eine Ausbildung, noch nicht mal eine eignungsüberprüfung wird oft abgelehnt mit dem Verweis auf die hessische Hundeverordung!
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Schreiben an Petitionsausschuss zu der Antwort des Innenministers mit einigen Aussagen kann aufgrund der amtlichen hessischen beissstatistiken nicht nachvollzogen werden. Diese Antwort wurde bereits im morgenticker des hessischen Rundfunks verbreitet. Eine Anfrage an den Petitionsausschuss erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung und wird hier anschließend veröffentlicht.
Schreiben an Petitionsausschuss zu der Antwort des Innenministers mit einigen Aussagen kann aufgrund der amtlichen hessischen beissstatistiken nicht nachvollzogen werden. Diese Antwort wurde bereits im morgenticker des hessischen Rundfunks verbreitet. Eine Anfrage an den Petitionsausschuss erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung und wird hier anschließend veröffentlicht.
Schreiben an Petitionsausschuss zu der Antwort des Innenministers mit einigen Aussagen kann aufgrund der amtlichen hessischen beissstatistiken nicht nachvollzogen werden. Diese Antwort wurde bereits im morgenticker des hessischen Rundfunks verbreitet. Eine Anfrage an den Petitionsausschuss erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung und wird hier anschließend veröffentlicht.
Schreiben an Petitionsausschuss zu der Antwort des Innenministers mit einigen Aussagen kann aufgrund der amtlichen hessischen beissstatistiken nicht nachvollzogen werden. Diese Antwort wurde bereits im morgenticker des hessischen Rundfunks verbreitet. Eine Anfrage an den Petitionsausschuss erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung und wird hier anschließend veröffentlicht.
Die Antwort mit einigen Aussagen kann aufgrund der amtlichen hessischen beissstatistiken nicht nachvollzogen werden. Diese Antwort wurde bereits im morgenticker des hessischen Rundfunks verbreitet. Eine Anfrage an den Petitionsausschuss erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung und wird hier anschließend veröffentlicht.