Sicherheit

Sexuelle Misshandlung eines Kindes ist keine Frage der Kultur!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Justizminister Rainer Stickelberger
487 Unterstützende 262 in Baden-Württemberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

487 Unterstützende 262 in Baden-Württemberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.04.2016, 00:40

Viele Therapeuten und Fachleute, die regelmäßig mit vielen Opfern arbeiten und eine Vielzahl von Fällen und Gerichtsbeschlüssen kennen, sind sich einig, dass das Kindeswohl in den Fällen mit Verdacht auf Misshandlung und häuslicher Gewalt nicht berücksichtigt wird.

Wenn der Verdacht auf den Vater fällt und diesem nachgegangen wird, zeigt sich oft, dass aus Mangel an strafrechtlich verwertbaren Beweisen der Verdacht vom Strafgericht fallen gelassen wird und sich das Familiengericht dieser Einschätzung direkt anschließt. Der Rechtsgrundsatz “in dubio pro reo” mag im Strafrecht gelten, jedoch ist im Familienrecht das Kindeswohl das entscheidende Kriterium und ist vorrangig zu behandeln.
Strafrechtlich relevante Beweise, wie Videos, Zeugen oder eineindeutige genitale Verletzungen, gibt es nur äußerst selten.
Im Allgemeinen teilen sich die betroffenen Kinder einer Vertrauensperson an, vor allem der Mutter oder der Oma. Die Aussagen der Mutter vor dem Familiengericht werden aber grundsätzlich vom Anwalt des Vaters als manipulativ und unglaubwürdig dargestellt. In diesen Situation greift das Gericht dann auf einen Gutachter zurück, der die Aussagetüchtigkeit und die Frage des Kindeswohls in der Situation beurteilen soll. Das Ergebnis dieser Gutachten ist grundsätzlich, dass das Kind keine zuverlässige Zeugenaussage machen kann und dass es eine Bindung zum Vater hat. Aus diesem Befund wird regelmäßig fehlerhaft geschlussfolgert, dass die Aussagen von Mutter und Kind nicht ernst zu nehmen sind und dass das Kind unter allen Umständen von einem Kontakt mit dem Vater profitiert.
So kommt es dazu, dass gerade kleine Kinder, die am meisten Schutz bedürfen, den geringsten Schutz bekommen, was zu schrecklichen Folgen für ihre persönliche Entwicklung führt.

“Kinder, denen geglaubt wird, zeigen ihr Leid offen und können sich schließlich auch helfen lassen, zumindest wenn ihre Sicherheit gewährleistet ist. Kinder hingegen, deren Hilferufe ungehört verhallen, „adaptieren“ sich an die Missbrauchssituation, richten ihr Körperbild und ihr Selbstkonzept danach aus und gehen langsam daran kaputt. Wollen wir das?”

Inhalt zusammengefasst aus dem Vorwort von Dorothea Weinberg
(Dipl. Psych. Psychoth., Kinder- und Jungendlichenpsychotherapeutin, Traumapsychologin, Magister der Theologie)
„Kinder unter Druck“ ein interdisziplinärer Fachtag
Das Spannungsfeld von Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Kindeswohl und Umgangsrecht Nürnberg, 20. September 2004
www.wildwasser-nuernberg.de/downloads/fachtag_doku.pdf


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