24.02.2014 klo 9.27
Der Bagatelle-Betrag von 5. 000 Euro wurde gestrichen, weil auch er den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Neuer Titel: Strafbefreiende Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige nur für Bagatelle-Beträge (weniger als 5.000 Euro)