Bölge : Bavyera
Sağlık

Selbsthilfegruppen und selbstorganisierte Initiativen als systemrelevant einordnen!

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Bayrische Staatsregierung
3.814 Destekleyici 3.230 İçinde Bavyera

Dilekçe alıcısı cevap vermedi.

3.814 Destekleyici 3.230 İçinde Bavyera

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  1. Başladı 2020
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. 16.12.2020 Tarihinde gönderildi
  4. Diyalog
  5. Başarısız

29.06.2020 14:39

Dauer der Unterschriftensammlung verlängert.


Neuer Petitionstext: **Wir fordern, die Selbsthilfe als systemrelevant einzuordnen, um ihre Arbeit auch und gerade in außerordentlichen Situationen zu ermöglichen!**
Selbst nach der Aufhebung des Lock Down mussten sich Selbsthilfe-Kontaktstellen in ganz Bayern wochenlang vehement dafür einsetzen, dass Treffen von SH-Gruppen wieder ermöglicht werden. An vielen Orten haben sie dies erreicht, jedoch noch immer nicht flächendeckend.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Selbsthilfe, gerade vor dem Hintergrund zahlreicher Lockerungen, so lange ausharren musste und teilweise immer noch muss.
Wir sehen den Grund hierfür in der Tatsache, dass die Selbsthilfe in dieser einmaligen Situation auf dem „Radar“ vieler Entscheidungsträger nicht als systemrelevanter Bestandteil des Zivillebens vorhanden ist und daher bei Entscheidungen nicht mitgedacht wird.
Dies wollen wir nun nachhaltig ändern, indem wir eine Petition an die Bayerische Staatsregierung richten mit dem Anliegen, Selbsthilfe und ihre Träger als systemrelevant einzustufen, auch für die Zukunft!
Für die Teilnehmenden von Selbsthilfegruppen sind die Treffen nicht nur ein vertrauter, regelmäßiger Termin im Kalender, für viele sind die Treffen häufig lebensnotwendig, wenn es sich z.B. um eine Suchtproblematik oder eine psychische Labilität handelt. Die Gruppen geben sich gegenseitig Halt und Unterstützung, nehmen den persönlichen Druck und entlasten im oft schwierigen Alltagsgeschäft.
Selbsthilfegruppen sind eine wichtige Ergänzung des professionellen Sozial- und Gesundheitssystems, das schon in ganz normalen Zeiten oft nicht in der Lage ist, die nötige Unterstützung, Behandlungen und Therapien anzubieten. In der aktuellen Krisenzeit wächst der Druck umso mehr - jetzt sind Unterstützung und Entlastung durch die Selbsthilfegruppen umso wichtiger und notwendiger.
In etlichen Bundesländern waren Treffen von Selbsthilfegruppen schnell grundsätzlich oder weitgehend erlaubt worden. Auch in einigen bayerischen Kommunen wurden nach der Hebung des Lock Down zögerlich Ausnahmegenehmigungen für spezielle Gruppierungen erteilt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, löst aber das generelle Problem nicht.
Die besondere Systemrelevanz der Selbsthilfe muss unter Abwägung der Gefahren, die durch ein Verbot von Gruppentreffen für jeden Einzelnen Betroffenen entstehen können, endlich anerkannt werden!
Wir fordern daher eine Einordung der Selbsthilfe und ihrer Unterstützungsstellen als systemrelevant und somit die generelle Erlaubnis, dass Treffen von Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Initiativen, selbstverständlich unter Einhaltung der jeweils notwendigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, auch in Krisenzeiten stattfinden dürfen.
können.


Neue Begründung: Für die Teilnehmenden von Selbsthilfegruppen sind die Treffen nicht nur ein vertrauter, regelmäßiger Termin im Kalender, für viele sind die Treffen häufig lebensnotwendig, wenn es sich z.B. um eine Suchtproblematik oder eine psychische Labilität handelt. Die Gruppen geben sich gegenseitig Halt und Unterstützung, nehmen den persönlichen Druck und entlasten im oft schwierigen Alltagsgeschäft.
Selbsthilfegruppen sind eine wichtige Ergänzung des professionellen Sozial- und Gesundheitssystems, das schon in ganz normalen Zeiten oft nicht in der Lage ist, die nötige Unterstützung, Behandlungen und Therapien anzubieten. In der aktuellen Krisenzeit wächst der Druck umso mehr - jetzt sind Unterstützung und Entlastung durch die Selbsthilfegruppen umso wichtiger und notwendiger.
Die Zahl der Selbsthilfegruppen, die ca. 900 verschiedene Themen abdecken, wird bayernweit auf 11.000 im Sozial- und Gesundheitsbereich geschätzt. Etwa zwei Drittel aller Selbsthilfeinitiativen befassen sich mit Themen rund um die Gesundheit bzw. mit den Folgen von Erkrankungen (z.B. Krebs, Behinderung, Pflege, Depression, Alkoholabhängigkeit uvm.). Ein weiteres Drittel beschäftigt sich mit Themen aus den Bereichen Soziales (z.B. Familiäre Probleme, Arbeitslosigkeit, Flucht und Migration etc.) und Umwelt. Die Gruppen leisten diese wertvolle Arbeit ehrenamtlich, unentgeltlich und ohne professionelle Leitung.
Diese lokalen Gruppen werden von Selbsthilfekontaktstellen und weiteren Selbsthilfeunterstützungsstellen vernetzt - in München ist dies das Selbsthilfezentrum München (www.shz-muenchen.de). Diese arbeiten themen- und indikationsübergreifend und bieten umfassende Unterstützungsangebote (z.B. Beratung bei der Gründung, Räume, Förderberatung, Fortbildungen etc.).
Die Selbsthilfegruppe stärkt die Menschen in und nach Krisen durch die Entwicklung einer vertrauensvollen Beziehung zu den anderen Gruppenmitgliedern. Durch Erfahrungsaustausch, Verständnis und Anteilnahme wird Unterstützung gegeben und ein Hilfsnetz aufgebaut. Dieses Modell hat positive Auswirkungen auch auf das Lebensumfeld des Betroffenen außerhalb der Gruppe: Das Selbstwertgefühl wird gefestigt, gesunde Anteile werden gestärkt.
Außerdem verfügt die Gruppe über zahlreiche Informationen zum eigenen Thema, z.B. zur Krankheit, zur Bewältigung von Folgeproblemen wie die der existenziellen Sicherung, der sozialen Beziehungen etc. sowie darüber, welche professionelle Hilfe sinnvoll ist. Dieses Spezialwissen wird vielfach auch von Außenstehenden genutzt, zum Beispiel von Angehörigen und FreundInnen, von Neubetroffenen oder KooperationspartnerInnen aus dem professionellen System.
Besonders im Gesundheitsbereich ist die Selbsthilfe in vielen Bereichen (z.B. Sucht) als wichtige ergänzende Säule hoch anerkannt und dort nicht mehr wegzudenken.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Kristina Jakob - für das Team des Selbsthilfezentrum München

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.830 (2.631 in Bayern)


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