Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.12.2014, 19:37

Liebe Mitzeichner/Innen

Der Petitionsdienst hat auf meine Beschwerde geantwortet. Die Inhalte könnt Ihr den folgenden Original-Dokumenten entnehmen:

www.krumme13.org/images/Petitionsausschuss_3_12_2014-kleiner.jpg
www.krumme13.org/images/Petitionsausschuss_3_12_20142-seite2-kleiner.jpg

K13online Kommentar
Der Petitionsdienstmitarbeiter Oberamtsrat Wolfgang Dierig versteckt sich in seiner Begründung hinter einem angeblichen Datenverarbeitungsprogramm. Damit will er ganz offensichtlich den wahren Inhalt der Petition verschleiern. Denn unsere Petition beinhaltet nicht die "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung", sondern "Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht". Jeder verständige Mensch erkennt den gravierenden Unterschied in den Formulierungen.

Schaut man sich die Anzahl der veröffentlichen Petitionen auf der Webseiten des Deutschen Bundestag an, dann kann man leicht feststellen, dass nur ganz wenige Online-Petitionen auch zur Mitzeichnung dort veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden dort offenbar nur Petitionen, die ohnehin keine große Bedeutung vom Anliegen her haben. Die Ablehnung der Veröffentlichung unserer Petition ist reine Willkür, um eine öffentlich Diskussion und Kritik an den neuen Gesetzen zu verhindern. Damit wird das Grundrecht auf Petitionen des Bürgers vorsätzlich ausgehöhlt. In der Sache wurde unsere Petition nun als Einzelpetition eingestuft. Jedoch kommen die 100 Unterschriften von openPetition jetzt noch hinzu. Es darf zwar keine Rolle spielen, ob eine Person oder 100 Mitzeichner oder 1.000 Menschen die Petition mit zeichnen, aber die öffentliche Wirkung unserer Petition wird nun fehlen. Die Demokratie wird bei dieser willkürlichen Handhabung nicht gestärkt, sondern geschwächt. Wir fordern deshalb erneut, dass ALLE Petitionen, die als öffentlich eingereicht wurden, auch auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung veröffentlich werden !!!

Die Gesetze stehen kurz vor der Billigung durch den Bundesrat. Mein News findet Ihr hier:

krumme13.org/news.php?s=read&id=2951

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern