Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

30.01.2015, 18:30

Liebe Mitzeichner/Innen & Interessierte!

Der Petitionsdienst hat mit Schreiben vom 26. Januar 2015(hier eingegangen am 30.01.2015) mitgeteilt, dass diese Petition an den zuständigen Berichterstatter/Abgeordneten weitergeleitet worden ist. Nach abschließender Behandlung im Petitionsausschuss erhält der Hauptpetent weitere Nachricht, die dann erneut an alle Mitzeichner gesandt und hier veröffentlicht wird.

Auf der Grundlage der am 27. Januar 2015 in Kraft getretenen neue Gesetze wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition an den Bundestag eingereicht werden. Die neuen Formulierungen werden zur Zeit erarbeitet. Sobald diese Petition fertig und im Internet zur Mitzeichnung bereit steht, wird an Euch eine weitere Mitteilung erfolgen. Darin enthalten sein wird auch der neue Link zur nächsten Petition, damit auch Ihr diese Petition wieder mit zeichnen könnt.

Bis dahin verbleiben ich,

mfg Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


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