31.05.2026, 14:14
Wichtig: Diese Petition darf auch von Kindern Jugendlichen unter 18 Jahren unterzeichnet werden!
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland Lebenden, also auch Minderjährige, mit ein. Voraussetzung: Nicht-Volljährige müssen den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Da es vor allem unsere Kinder und Jugendlichen sind, welche täglich die Situation unsicherer Schulwege in Taucha erleben, lasst auch sie bitte diese Petition unterschreiben und verteilt sie weiter.
Jede Stimme macht die Dringlichkeit unseres Anliegens deutlicher!
Gestern haben wir bei „Taucha trifft sich“, dem Vereins- und Mitmachtag über 100 Unterschriften für unsere Petition sammeln können. Danke für dieses fantastische Ergebnis und den starken Zuspruch zu unserer Petition.
Das unterstreicht, wie wichtig vielen betroffenen Menschen aller Generationen in Taucha sichere Schulwege und Straßenquerungen sind.
ZEBRASTREIFEN JETZT!