Sicherer Schulweg durch die Schützenstraße. "Schildbürgerstreich" Symbolpolitik am falschen Ort

Petition richtet sich an
Bürgermeister von Schönefeld

155 Unterschriften

Sammlung beendet

155 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 25.02.2026
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

17.02.2026, 17:56

Zur Info folgende Mail wurde an die Gemeinde versendet. Hierdurch ist eine detaillierte Nachfrage zu den Punkten am 25.2.2026 in der Gemeindeversammlung möglich.

Sehr geehrte Frau K.,
sehr geehrter Herr Z.,

ich schreibe Ihnen heute als Vertreter der Anwohnerinitiative „Sicherer Schulweg Schönefeld Süd“. Uns wurde mitgeteilt, dass Sie in Ihrem Haus für Verkehrsangelegenheiten und die Überwachung der Verkehrsberuhigung zuständig sind.

Wir beobachten seit Januar 2026 eine besorgniserregende Verkehrslage in der Schützenstraße. Eigene Erhebungen zur Absicherung unseres Schulwegs belegen eine systematische und akute Gefährdungslage, die weit über das übliche Maß hinausgeht:

Geschwindigkeitsniveau:
Der für die Verkehrsplanung maßgebliche V_{85}-Wert liegt deutlich und dauerhaft über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Massive Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Es werden regelmäßig Geschwindigkeiten dokumentiert, die das Doppelte und Dreifache des Erlaubten erreichen und bei einem Unfall potenziell tödliche Folgen hätten.

Frequenz:
Die Fußgängerfrequenz (insb. Kinder und Senioren) überschreitet mit über 70 Personen/Stunde bereits jetzt die relevanten Schwellenwerte der VwV-StVO zur Begründung verkehrssichernder Maßnahmen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um fachliche Stellungnahme bzw. stellen folgenden Antrag:

Repräsentativität des Messstandorts:
Die Gemeinde betreibt eine Messstelle ca. 27m hinter dem Kreuzungsbereich. Gemäß RASt 06 müssen Messungen zur Bewertung der Sicherheit dort erfolgen, wo der freie Verkehrsfluss (Reisegeschwindigkeit) abgebildet wird. Ein Standort unmittelbar hinter einer Kurve erfasst systembedingt nur die Beschleunigungsphase. Wie begründet die Gemeinde die Wahl dieses Standorts als fachliche Entscheidungsgrundlage?

Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 1 AIG Brandenburg:
Wir beantragen hiermit formell gemäß § 1 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) den Zugang zu den behördlichen Informationen bezüglich der Geschwindigkeitsmessungen in der Schützenstraße. Konkret bitten wir um die Übermittlung der Rohdaten sowie der statistischen Auswertungen (insbes. V_{85}, V_{max} und Verkehrsmenge) Ihrer Messstelle für den Zeitraum Januar/Februar 2026.

Da es sich hierbei um sicherheitsrelevante Daten eines Schulwegs handelt, ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe gegeben (§ 5 AIG).

Wir bitten um eine Bereitstellung der Daten in elektronischer Form bis zum 25.02.2026, um eine fachliche Erörterung in der Gemeindeversammlung zu ermöglichen.

Anstehende Kita-Wiedereröffnung:
Durch die Wiedereröffnung der Containerkita wird sich die Anzahl der schutzbedürftigen Querungsteilnehmer vervielfachen. Welche baulichen Maßnahmen (z. B. geschwindigkeitsdämpfende Elemente nach RASt 06) sind geplant, um die Straße rechtzeitig „selbsterklärend“ sicher zu gestalten?

Wir weisen förmlich darauf hin, dass die Gemeinde durch diese Anzeige über die massiven Tempo-Exzesse in Kenntnis gesetzt ist. Eine Unterschätzung der Gefahr aufgrund methodisch ungeeigneter Messstellen könnte im Schadensfall den Vorwurf des Organisationsverschulden begründen.
Wir werden diese Thematik auch in der Gemeindeversammlung am 25.02. ansprechen und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,

D. Grüneberg


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