Sicherheit im Straßenverkehr - Mitführen von Feuerlöscher und Warnweste als Pflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

333 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

333 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:01

Marcel Kretschmann

Sicherheit im Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2012 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Kraftfahrzeugführer gesetzlich zu verpflichten, ständig
Feuerlöscher und Warnwesten bei sich zu führen.

Hierzu liegt dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit 333 Mitzeichnungen
und 141 Diskussionsbeiträgen vor. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass bei
der Behandlung der Petition nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen
werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

In anderen EU-Staaten müssten Kraftfahrzeuge verpflichtend mit Warnwesten und
Feuerlöschern ausgestattet sein. In Deutschland sei dies nicht der Fall, obwohl so
das Leben aller Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden könne. Vor allem bei
schlechten Sichtverhältnissen würden Warnwesten einen größeren Schutz bieten.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss begrüßt alle Anregungen, die zu einer größeren
Verkehrssicherheit beitragen können.

Es gab in der Vergangenheit wiederholt Petitionen die anregten, neben
Kraftomnibussen und Gefahrgutfahrzeugen auch alle anderen Kraftfahrzeuge
verpflichtend mit Feuerlöschern auszurüsten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen
hat dazu Untersuchungen durchgeführt. Der erstellte Forschungsbericht zeigt
allerdings, dass Feuerlöscher auch zu Gefahrenquellen werden können, wenn die
Geräte versagen. Der ungeübte Nutzer stellt ein weiteres Risiko dar, der den
praktischen Einsatz erheblich einschränkt: Die Löschdauer wird falsch eingeschätzt

und es herrscht Angst vor der Flammenwirkung. Die mangelnden Kenntnisse über
die Löschtechnik verringern die W irksamkeit der Feuerlöscher. Zudem hat ein großer
Teil der Fahrzeugführer kein Interesse, ihre Kenntnisse und Vertrautheit im Umgang
mit Feuerlöschgeräten durch ständige Übung auf einem akzeptablen Leistungsstand
zu halten.

Die
vorbeugende
dass
ergeben,
auch
haben
Untersuchungen
Brandschutzmaßnahmen am und im Fahrzeug bereits einen wirksamen Brandschutz
bieten. Dies wird durch eine zweckentsprechende Werkstoffauswahl
für den
Fahrgastraum, eine sachgerechte Absicherung des elektrischen Leitungssystems
sowie die Erhöhung der Sicherheit des Kraftstoffsystems erreicht. Entsprechende
Bauvorschriften sind in nationalen und internationalen Regelwerken enthalten.

Der Petitionsausschuss kann es im Hinblick auf diese Ausführungen nicht
befürworten, alle Kraftfahrzeuge verpflichtend mit einem Feuerlöscher ausrüsten zu
lassen. Eine freiwillige Ausrüstung von Fahrzeugen mit einem Feuerlöscher wird
jedoch empfohlen. Jeder Kraftfahrer sollte eigenverantwortlich handeln und im
Interesse der eigenen, aber auch der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer
den Umgang mit Feuerlöschern erlernen.

eine
dass
an,
der Petitionsausschuss
Zum Thema Warnwesten merkt
Warnwestenpflicht
für Privatfahrzeuge vor einigen Jahren Gegenstand einer
intensiven Diskussion in verschiedenen politischen Institutionen war.

Die Innenministerkonferenz der Länder hatte im Juni 2005 einen Appell an die
Kraftfahrzeugführer
ausgesprochen,
in mehrspurigen Kraftfahrzeugen
eine
Warnweste mitzuführen und diese zur Erhöhung der Sicherheit beim Verlassen des
Fahrzeuges nach einem Unfall, einer Panne oder bei einer Hilfeleistung außerhalb
geschlossener Ortschaften auf Landstraßen oder Autobahnen anzulegen. Die
Verkehrsministerkonferenz der Länder hat sich im Oktober 2005 dem Votum der
Innenministerkonferenz angeschlossen. An dieser Position hat sich bis heute nichts
geändert.

Für einen bestimmten Personenkreis gibt es in § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrs-
Ordnung eine begrenzte Verpflichtung: Personen, die beim Bau, der Unterhaltung
oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr
eingesetzt sind oder im Straßenraum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben,
müssen bei
ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige
Warnkleidung tragen. Diese Vorschriften tragen dem Umstand der potentiellen

Gefährlichkeit
von Arbeiten im Straßenraum Rechnung. Zudem gibt es
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Eine darüber hinaus gehende Aufnahme einer
(d.h. das
Warnwestenpflicht
Mitführen und Tragen der Westen in bestimmten Situationen) in die StVO bzw. die
Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung
des
Sicht
aus
wird
(StVZO),
Petitionsausschusses weder
für erforderlich noch geeignet und auch nicht
verhältnismäßig angesehen. Er empfiehlt, eine Warnweste freiwillig im Kraftfahrzeug
mitzuführen und in den geschilderten Situationen zu tragen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Der jeweils von den Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Material zu überweisen und den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.


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49 %
243 Unterschriften
114 Tage verbleibend

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