Sicherheit im Straßenverkehr - Mitführen von Feuerlöscher und Warnweste als Pflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

333 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

333 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es für Verkehrsteilnehmer, insbesondere PKW, Pflicht wird, permanent einen Feuerlöscher und Warnwesten im Auto bereitliegen zu haben. Dadurch könnte man das eigene Leben und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer besser schützen.

Begründung

In anderen EU-Ländern ist es bereits Pflicht Warnwesten und Feuerlöscher im Auto dabei zu haben. Jedoch ist dies bis jetzt in Deutschland leider noch nicht der Fall. Durch die Warnwesten schützt man sein eigenes Leben, wenn man im Dunkeln aus dem Auto aussteigen muss. Der Feuerlöscher soll auch anderen Verkehrsteilnehmern helfen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.12.2010
Sammlung endet: 18.02.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Marcel Kretschmann

    Sicherheit im Straßenverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Kraftfahrzeugführer gesetzlich zu verpflichten, ständig
    Feuerlöscher und Warnwesten bei sich zu führen.

    Hierzu liegt dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit 333 Mitzeichnungen
    und 141 Diskussionsbeiträgen vor. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass bei
    der Behandlung der Petition nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen
    werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

    In anderen EU-Staaten müssten Kraftfahrzeuge verpflichtend mit Warnwesten und
    Feuerlöschern ausgestattet sein. In Deutschland sei dies nicht der Fall, obwohl so
    das Leben aller Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden könne. Vor allem bei
    schlechten Sichtverhältnissen würden Warnwesten einen größeren Schutz bieten.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich folgendermaßen dar:

    Der Petitionsausschuss begrüßt alle Anregungen, die zu einer größeren
    Verkehrssicherheit beitragen können.

    Es gab in der Vergangenheit wiederholt Petitionen die anregten, neben
    Kraftomnibussen und Gefahrgutfahrzeugen auch alle anderen Kraftfahrzeuge
    verpflichtend mit Feuerlöschern auszurüsten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen
    hat dazu Untersuchungen durchgeführt. Der erstellte Forschungsbericht zeigt
    allerdings, dass Feuerlöscher auch zu Gefahrenquellen werden können, wenn die
    Geräte versagen. Der ungeübte Nutzer stellt ein weiteres Risiko dar, der den
    praktischen Einsatz erheblich einschränkt: Die Löschdauer wird falsch eingeschätzt

    und es herrscht Angst vor der Flammenwirkung. Die mangelnden Kenntnisse über
    die Löschtechnik verringern die W irksamkeit der Feuerlöscher. Zudem hat ein großer
    Teil der Fahrzeugführer kein Interesse, ihre Kenntnisse und Vertrautheit im Umgang
    mit Feuerlöschgeräten durch ständige Übung auf einem akzeptablen Leistungsstand
    zu halten.

    Die
    vorbeugende
    dass
    ergeben,
    auch
    haben
    Untersuchungen
    Brandschutzmaßnahmen am und im Fahrzeug bereits einen wirksamen Brandschutz
    bieten. Dies wird durch eine zweckentsprechende Werkstoffauswahl
    für den
    Fahrgastraum, eine sachgerechte Absicherung des elektrischen Leitungssystems
    sowie die Erhöhung der Sicherheit des Kraftstoffsystems erreicht. Entsprechende
    Bauvorschriften sind in nationalen und internationalen Regelwerken enthalten.

    Der Petitionsausschuss kann es im Hinblick auf diese Ausführungen nicht
    befürworten, alle Kraftfahrzeuge verpflichtend mit einem Feuerlöscher ausrüsten zu
    lassen. Eine freiwillige Ausrüstung von Fahrzeugen mit einem Feuerlöscher wird
    jedoch empfohlen. Jeder Kraftfahrer sollte eigenverantwortlich handeln und im
    Interesse der eigenen, aber auch der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer
    den Umgang mit Feuerlöschern erlernen.

    eine
    dass
    an,
    der Petitionsausschuss
    Zum Thema Warnwesten merkt
    Warnwestenpflicht
    für Privatfahrzeuge vor einigen Jahren Gegenstand einer
    intensiven Diskussion in verschiedenen politischen Institutionen war.

    Die Innenministerkonferenz der Länder hatte im Juni 2005 einen Appell an die
    Kraftfahrzeugführer
    ausgesprochen,
    in mehrspurigen Kraftfahrzeugen
    eine
    Warnweste mitzuführen und diese zur Erhöhung der Sicherheit beim Verlassen des
    Fahrzeuges nach einem Unfall, einer Panne oder bei einer Hilfeleistung außerhalb
    geschlossener Ortschaften auf Landstraßen oder Autobahnen anzulegen. Die
    Verkehrsministerkonferenz der Länder hat sich im Oktober 2005 dem Votum der
    Innenministerkonferenz angeschlossen. An dieser Position hat sich bis heute nichts
    geändert.

    Für einen bestimmten Personenkreis gibt es in § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrs-
    Ordnung eine begrenzte Verpflichtung: Personen, die beim Bau, der Unterhaltung
    oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr
    eingesetzt sind oder im Straßenraum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben,
    müssen bei
    ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige
    Warnkleidung tragen. Diese Vorschriften tragen dem Umstand der potentiellen

    Gefährlichkeit
    von Arbeiten im Straßenraum Rechnung. Zudem gibt es
    Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

    Eine darüber hinaus gehende Aufnahme einer
    (d.h. das
    Warnwestenpflicht
    Mitführen und Tragen der Westen in bestimmten Situationen) in die StVO bzw. die
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung
    des
    Sicht
    aus
    wird
    (StVZO),
    Petitionsausschusses weder
    für erforderlich noch geeignet und auch nicht
    verhältnismäßig angesehen. Er empfiehlt, eine Warnweste freiwillig im Kraftfahrzeug
    mitzuführen und in den geschilderten Situationen zu tragen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Der jeweils von den Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
    Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Material zu überweisen und den Fraktionen
    des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Nie wieder ohne! Ich denke, dass ein Schadenfeuer im PKW/LKW-Bereich, wenn es ohne eigenes Risko einzugehen, in der sog."Entstehungsphase" noch mit eigenen geeigneten Hand-Feuerlöschern bekämpft werden kann, dann könnte man so die Folgeschäden sowohl die materialistischen, wie auch die ökologischen deutlich reduzieren...

es ist nicht zu verachten was für eine Gefährdung auch ein Feuerlöscher sein kann. Er ist sehr schwer und bei einem Aufprall oder starker Bremsung kann es zu Besuch der roten Flasche kommen. Zudem kann es in den Fahrzeugen sehr heiß werden, so dass auch hier eine Explosionsgefahr besteht.

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243 Unterschriften
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