Bürgerrechte

Sofortige Aufhebung des Einreiseverbots nach M-V für Grundstückseigentümer, Zweitwohnsitzinhaber,...

Petition richtet sich an
Land MV - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV
2.314 Unterstützende 222 in Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsfrist abgelaufen

2.314 Unterstützende 222 in Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 27.05.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

06.07.2021, 11:05

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Der Petitionsausschuss des Landtags MV hat das Gesundheitsministerium um Stellungnahme gebeten und uns diese jetzt zukommen lassen.
Wie leider zu erwarten war, wurden die Maßnahmen der Landesregierung, also auch das Einreiseverbot für Nebenwohnsitzinhaber, als richtig und verhältnismäßig eingeschätzt.
In der Stellungnahme heißt es, "Die Maßnahme sei geeignet, das lnfektionsgeschehen weiterhin einzudämmen. lhre Eignung zur Verhinderung möglicher Kontakte mit anderen Personen sowie zur Einschränkung der Mobilität und damit zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Corona-Virus stehe außer Frage. Andere gleich geeignete und dabei mildere Mittel zur Begegnung des lnfektionsrisikos seien nicht ersichtlich. Der verfolgte Zweck stehe auch nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs. Die Grundrechte der betroffenen Bürger (Artikel 1'1 und Artikel 14 Grundgesetz,
sofern der Betroffene Eigentümer der Nebenwohnung sei) würden nicht unbeschränkt gelten, sondern unterlägen dem Gesetzesvorbehalt. Die drohenden Gefahren bei der sich entwickelnden Verschärfung des lnfektionsgeschehens,
insbesondere hinsichtlich der Überforderung des Gesundheitswesens, würden hierbei die in Rede stehenden Grundrechte auf Freizügigkeit im ganzen
Bundesgebiet und uneingeschränkte Nutzung des Eigentums überwiegen. Der Umstand, dass es sich hierbei um nicht zwingend erforderliche sowie notwendige
Mobilität von Personen handele, müsse ebenfalls berücksichtigt werden.“ ...

Jetzt haben wir die Möglichkeit, in den nächsten vier Wochen eine Erwiderung zu formulieren, erst dann wird der Petitionsausschuss einen abschließenden Standpunkt formulieren. Wir werden also nochmal unsere Argumente zusammentragen...


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