03/19/2014, 19:38
Wie es derzeit aussieht, hat die Anlage keine Baugenehmigung. Trotzdem untersagt die zuständige Behörde nicht den Betrieb, obwohl damit auch die nötigen PKW-Stellplätze fehlen. Jeder Privatmensch erhält in solchen Fällen unter Strafandrohung eine recht kurze Frist, den Zustand zu beseitigen. Dazu kommt, dass die Anlage unmittelbar an einem Gewässer errichtet worden ist - selbst Landwirte dürfen dies nicht!.Recht scheint nicht gleich Recht zu sein, denn dem Betreiber wurde angeboten, den Antrag einfach nachzureichen.Wir können nicht ausschließen, dass das Ermessen ggf. äußerst großzügig ausgelegt wird, falls es überhaupt einen Spielraum gibt.
Wer kann uns hier juristisch unterstützen?