07/20/2017, 14:02
Sehr geehrte Unterstützer,
vielen Dank für Ihre Unterstützung mittels Unterschrift. Leider mußten wir akzeptieren, daß sich das Landesverwaltungsamt (LVWA) als großes Hindernis in den Weg stellt und damit die ablehnende Haltung des Oberbürgermeisters der Stadt Halle stützt. Letztendlich ist laut Gesetzeslage der OB für die Einführung einer Handwerkerparkkarte in Form eines übertragenen Wirkungskreises verantwortlich.
Das letzte Schreiben des LVWA lautet:
nach Durchsicht der mir übersandten Unterlagen und nach rechtlicher Prüfung halte ich an der hiesigen Rechtsauffassung , die gegenüber der Stadtverwaltung Halle bereits im Jahr 2013 dargelegt wurde, weiterhin fest.
In rechtlicher Hinsicht ist eine solch weitreichende pauschale Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nicht zulässig. Für den nach § 46 Abs. 1 StVO geforderten Einzelfall, in dem nur „in besonders dringenden Fällen“ eine Genehmigung erteilt werden darf, hat der Verordnungsgeber kein Parkerlaubnisheft mit 50 enthaltenen Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. Er hat auch nicht erkennen lassen, diese hoheitliche Aufgabe an Dritte abgeben zu wollen, in dem er den Inhaber solcher Blankoausnahmegenehmigungen die entsprechenden Eintragungen wie das amtliche Kennzeichen und den Geltungsbereich, hier sogar für alle Kraftfahrzeuge des Unternehmens selbst vornehmen lässt. Auf das Gebot der Bestimmtheit und Angemessenheit von Verwaltungsakten will ich hier lediglich verweisen.
Gestatten Sie mir noch die Anmerkung, dass die Ausführung der StVO Ländersache ist und es auch insofern unbeachtlich für das Land Sachsen-Anhalt ist, wie z.B. die Stadt Leipzig diese Frage bewertet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolf
Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt
Referat 307 – Verkehrswesen
SB StVO
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345- 514 1362
Fax: 0345-514 1829
Ich bitte Sie, meine verspätete Information zu entschuldigen.
Sollten Sie helfende bzw. weiter führende Vorschläge haben, nehme ich diese gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Detloff
mail; uwe.e.e.detloff@t-online.de
Tel.: 0345-1 70 11 73 bzw. 0172-9 00 47 18