Region: Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt
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Economy

Sonderparkerlaubnis für Handwerks- und Gewerbebetriebe

Petitioner not public
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Oberbürgermeister

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Petition is addressed to: Oberbürgermeister

Antrag der FDP und Kreishandwerkerschaft zur Einführung von Parkerlaubnishefte für Handwerks- und Gewerbebetriebe für das Stadtgebiet Halle/S. Es handelt sich um Ausnahmegenehmigungen nach §46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach Handwerks- und Gewerbebetriebe im Rahmen ihrer Tätigkeit am Auftragsort mit dem eingesetzten Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot, das heißt in Parkverbotsbereichen bzw. Bereichen mit Parkscheinautomaten und Parkuhren, bis zu zwei Stunden parken dürfen. Auszuschließen ist eine Behinderung des fließenden Verkehrs, Feuerwehr und Rettungswege.

Reason

Einführung einer Sonderparkerlaubnis (Parkheft) für Handwerker im Einsatz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister setzen Sie sich bitte für die Einführung eines Handwerkerparkheftes für Halle ein! Die Freien Demokraten und die Kreishandwerkerschaft sprechen sich für die Einführung einer Sonderparkerlaubnis für Handwerker im Einsatz am Auftragsort aus.

Die Sonderparkerlaubnis soll Handwerksbetrieben und sonstigen Betrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind, die Arbeit erleichtern. Rechtlich handelt es sich bei der Sonderparkerlaubnis in Form eines Handwerkerparkheftes, das 10 oder auch 50 Talons als Handwerkerparkausweis enthält, um eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO), die von der örtlich jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder auch Handwerkskammer ausgestellt wird. Der Inhaber eines Handwerkerparkausweises ist berechtigt, sein Fahrzeug im Rahmen einer Auftragstätigkeit im eingeschränktem Haltverbot / Zonenhaltverbot, sowie in Parkraumbewirtschaftungszonen gebührenfrei abzustellen. Antragsberechtigt sind Handwerker die erklären, generell auf ihr Fahrzeug zum Transport von sperrigen Materialien bzw. auf den Einsatz von Kraftfahrzeugen angewiesen zu sein und dieses auch am Einsatzort benötigen. Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Dieser Arbeitsstättennachweis muß folgende Informationen zwingend enthalten: - Einsatzdatum und Uhrzeit - Einsatzort (Straße/Hausnummer/Etage) - Firmenstempel und Fahrzeugkennzeichen - Telefonische Erreichbarkeit des Handwerkers vor Ort oder der Firma Das ist notwendig, damit eine jederzeitige Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Parkens ohne Parkschein durch das Überwachungspersonal möglich ist. Der Handwerkerparkausweis berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten). Die Genehmigung berechtigt zum Parken: ● im eingeschränktem Haltverbot / Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO ● an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs.1 StVO) ● in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen, soweit dann ein Fahrzeug mit 2,55 m Breite noch passieren kann (Zeichen 325 StVO) ● in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs.2 StVO) ● auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs.1b StVO) Im absoluten Halteverbot, in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen und Sperrflächen ist das Parken nicht erlaubt! Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich der Betriebsstätte. Sie gilt nur für den öffentlichen Straßenraum und nicht in Parkhäusern oder auf privaten Parkplätzen.

Begründung: Zur Zeit mögliche Ausnahmegenehmigungen entsprechen nicht den Erfordernissen für Handwerker am Einsatzort. Sie sind vom Antrags- und Genehmigungsverfahren, vor allem in Havariesituationen und plötzlich sich ergebenden dringenden Auftragsfällen umständlich und zu zeitaufwendig. Das vorgeschlagene Handwerkerparkheft als Sonderparkerlaubnis erhöht die Flexibilität der Handwerksbetriebe und beseitigt den aufwändigen Transport von Material und Werkzeug über größere Distanzen, die sich aus der Lage des Auftragsortes und der offiziellen Parkmöglichkeit ergeben. Der Gedanke des Handwerkerparkheftes ist nicht neu, sondern in vielen Städten der alten Bundesländer mit Erfolg zur Selbstverständlichkeit geworden. Selbst unsere Nachbarstädte Magdeburg und Leipzig verfügen über entsprechende Regelungen zum Parken für Handwerksbetriebe.

Im Namen aller Unterzeichner/innen

Dipl.-Ing. Lothar Dieringer
Kreishandwerksmeister

Dipl.-Ing. Uwe Detloff Arbeitskreis Wirtschaft der FDP Halle

Halle, 22.November 2015

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Petition details

Petition started: 11/22/2015
Petition ends: 01/21/2016
Region: Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt
Topic: Economy

News

  • Sehr geehrte Unterstützer,
    vielen Dank für Ihre Unterstützung mittels Unterschrift. Leider mußten wir akzeptieren, daß sich das Landesverwaltungsamt (LVWA) als großes Hindernis in den Weg stellt und damit die ablehnende Haltung des Oberbürgermeisters der Stadt Halle stützt. Letztendlich ist laut Gesetzeslage der OB für die Einführung einer Handwerkerparkkarte in Form eines übertragenen Wirkungskreises...
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    Sehr geehrte Unterstützer,
    vielen Dank für Ihre Unterstützung mittels Unterschrift. Leider mußten wir akzeptieren, daß sich das Landesverwaltungsamt (LVWA) als großes Hindernis in den Weg stellt und damit die ablehnende Haltung des Oberbürgermeisters der Stadt Halle stützt. Letztendlich ist laut Gesetzeslage der OB für die Einführung einer Handwerkerparkkarte in Form eines übertragenen Wirkungskreises verantwortlich.

    Das letzte Schreiben des LVWA lautet:
    nach Durchsicht der mir übersandten Unterlagen und nach rechtlicher Prüfung halte ich an der hiesigen Rechtsauffassung , die gegenüber der Stadtverwaltung Halle bereits im Jahr 2013 dargelegt wurde, weiterhin fest.
    In rechtlicher Hinsicht ist eine solch weitreichende pauschale Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nicht zulässig. Für den nach § 46 Abs. 1 StVO geforderten Einzelfall, in dem nur „in besonders dringenden Fällen“ eine Genehmigung erteilt werden darf, hat der Verordnungsgeber kein Parkerlaubnisheft mit 50 enthaltenen Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. Er hat auch nicht erkennen lassen, diese hoheitliche Aufgabe an Dritte abgeben zu wollen, in dem er den Inhaber solcher Blankoausnahmegenehmigungen die entsprechenden Eintragungen wie das amtliche Kennzeichen und den Geltungsbereich, hier sogar für alle Kraftfahrzeuge des Unternehmens selbst vornehmen lässt. Auf das Gebot der Bestimmtheit und Angemessenheit von Verwaltungsakten will ich hier lediglich verweisen.
    Gestatten Sie mir noch die Anmerkung, dass die Ausführung der StVO Ländersache ist und es auch insofern unbeachtlich für das Land Sachsen-Anhalt ist, wie z.B. die Stadt Leipzig diese Frage bewertet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Wolf

    Landesverwaltungsamt
    Sachsen-Anhalt
    Referat 307 – Verkehrswesen
    SB StVO
    Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
    Tel.: 0345- 514 1362
    Fax: 0345-514 1829

    Ich bitte Sie, meine verspätete Information zu entschuldigen.
    Sollten Sie helfende bzw. weiter führende Vorschläge haben, nehme ich diese gerne entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Detloff

    mail; uwe.e.e.detloff@t-online.de
    Tel.: 0345-1 70 11 73 bzw. 0172-9 00 47 18

  • Werte Unterstützer,
    in der Anlage finden Sie einen Schriftsatz zur Sonderparkerlaubnis für Handwerker, d.h. Antrag an den Oberbürgermeister und seine Antwort. Der Tenor ist Ablehnung mit fadenscheiniger oder keiner Begründung. Der angeführte Beschluß des Stadtrates vom 26.09.2012 ist nicht auffindbar, er existiert Wahrscheinlich nicht. Stattdessen existiert mit gleichem Datum seitens des Stadtrates:

    geänderter...
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    Werte Unterstützer,
    in der Anlage finden Sie einen Schriftsatz zur Sonderparkerlaubnis für Handwerker, d.h. Antrag an den Oberbürgermeister und seine Antwort. Der Tenor ist Ablehnung mit fadenscheiniger oder keiner Begründung. Der angeführte Beschluß des Stadtrates vom 26.09.2012 ist nicht auffindbar, er existiert Wahrscheinlich nicht. Stattdessen existiert mit gleichem Datum seitens des Stadtrates:

    geänderter Beschlussvorschlag:
    Die Stadt Halle (Saale) führt Parkerlaubnishefte für Handwerker, Gewerbe, Pflegedienste und Werttransporte für das Stadtgebiet Halle (Saale) als Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO ein.
    Die Erlaubnis berechtigt zum Parken in Parkzonen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), 314 (Parkplatz, außer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte) im mit Parkuhren und Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkraum, sowie in Bewohnerparkzonen und in Fußgängerzonen. In diesen Bereichen wird durch das Parkerlaubnisheft das Parken für Reparatur- und Montagearbeiten sowie Pflegedienste und Werttransporte erlaubt, sofern dadurch keine Behinderung des fließenden Verkehrs oder der Feuerwehr verursacht wird und die Rettungswege frei bleiben.
    Antragsberechtig sind Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbetreibende sowie Pflegedienste und Werttransporte aus Halle (Saale), deren Betrieb bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet ist. Das Erlaubnisheft gilt für ein Einsatzfahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug kann für alle Kraftfahrzeuge der Firma genutzt werden, der die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Kennzeichen sind anzugeben. Die Erlaubnis ist im Original mitzuführen und damit zeitgleich nur für ein Fahrzeug verwendbar.
    Ein Parkerlaubnisheft beinhaltet 50 Ausnahmegenehmigungen. Mit einer Ausnahmegenehmigung kann an einem Tag an bis zu vier Einsatzorten bis zu einer Gesamtdauer von acht Stunden geparkt werden.
    Die Parkerlaubnishefte werden über das Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) ausgegeben.
    Die Gebühren für ein Parkerlaubnisheft betragen 150 Euro.

    Der Herr Oberbürgermeister lehnt in direkten Gesprächen ab mit der Begründung - es handelt sich um übertragenen Wirkunkskreis und ein Eingriff ist nicht möglich.
    Nur vergißt er dabei, daß er allein dafür verantwortlich ist und alleiniges Entscheidungsrecht inne hat.
    Wir geben nicht auf und suchen den Weg: "wie geht es trotzdem". Für helfende Ideen bzw. Vorschläge sind wir Ihnen dankbar.

  • Sehr geehrte Unterstützer der Petition Sonderparkerlaubnis für Handwerks- und Gewerbebetriebe,

    auf diesem Wege bedanke ich mich im Namen der FDP Halle, Arbeitskreis Wirtschaft, Energie, Finanzen und im Namen der Kreishandwerkerschaft Halle-Saalekreis für Ihre die Petition unterstützende Unterschrift.
    Der nächste Schritt ist die Übergabe der Petition mit allen Unterstützerunterschriften an den Oberbürgermeister...
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    Sehr geehrte Unterstützer der Petition Sonderparkerlaubnis für Handwerks- und Gewerbebetriebe,

    auf diesem Wege bedanke ich mich im Namen der FDP Halle, Arbeitskreis Wirtschaft, Energie, Finanzen und im Namen der Kreishandwerkerschaft Halle-Saalekreis für Ihre die Petition unterstützende Unterschrift.
    Der nächste Schritt ist die Übergabe der Petition mit allen Unterstützerunterschriften an den Oberbürgermeister der Stadt Halle Herrn Dr. Bernd Wiegand. Ein entsprechendes Schreiben im Namen der Kreishandwerkerschaft und der FDP befindet sich in der Vorbereitung.

    Uwe Detloff
    AK Wirtschaft FDP Halle

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