Rajon : Gjermania

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Peticioni drejtohet tek
Deutscher Städte - und Gemeindebund

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lajm

25.06.2021, 07:42

Liebe Unterstützer*innen

heute morgen hat das Veterinäramt München auf mein Schreiben ( unten abgedruckt ) folgendes geantwortet:

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir können Ihnen mitteilen, dass das Netz zeitnah entfernt wurde, darüber hinaus waren ausreichende Zugänge vorhanden, so dass die Tauben nicht eingeschlossen waren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Altmann

Sehr geehrte Damen und Herren des Veterinäramtes München,

heute erreichte mich ein Tiernotruf, die tierschutzwidrige Vernetzung der Karstadt-Kaufhof Galeria
am Marienplatz, Kaufinger Str. 1-5, 80331 München betreffend:

"Die Galeria Karstadt Kaufhof Filiale in München am Marienplatz hat die Fa. Rentokil beauftragt, Netze gegen Tauben vor der Fassade anzubringen. Das Befestigen der Netze ist bereits durch einen Mitarbeiter der Fa. Rentokil erfolgt.
Es konnte eindeutig festgestellt werden, daß viele Tauben - besonders Jungtiere - nach dem Anbringen hinter den Netzen festsaßen und dem qualvollen Tod durch Verdursten und Verhungern ausgeliefert waren und sind. Einige erwachsene Tauben konnten noch rechtzeitig wegfliegen, aber alle ihre Jungtiere konnten und können durch ihre Elterntiere nicht mehr erreicht und gefüttert werden!!! Auch erwachsene Tauben waren hinter den Netzen zu sehen, ohne Chance, herauszukommen,"
so die hier eingegangene Schilderung eines Augenzeugen vor Ort.

Das Anbringen des Netzes ohne vorherige Sicherung der flugunfähigen Küken bzw. das Festsetzen der Elterntiere bewirkt ein Aushungern der Tiere.

Das Aushungern-Lassen der Tauben widerspricht dem strafrechtlichen Qualverbot: Menschenschutz und ethisch begründeter Tierschutz sind seit jeher unteilbar.

Tierschutz hat seit 2002 Verfassungsrang. Das qualvolle Aushungern-Lassen der Stadttauben durch das Anbringen des Netzes durch besagte Modehauskette sowie der damit beauftragten Firma Rentokill ist tierschutzwidrig. Kommt es durch das Aushungern-Lassen zugleich zum Hungertod der Tiere, wird die Tötung durch unterlassene Hilfe ohne "vernünftigen Grund" begangen, strafbar nach § 17 Nr. 1 TierSchG.

Die einschlägige Fachliteratur erkennt ferner an: Wer Tieren, also auch Tauben, in akuter Not die gebotene zumutbare Hilfe nicht leistet, riskiert eine Strafverfolgung nach § 323 c STGB wegen unterlassener Hilfeleistung. Jedenfalls seit der Aufwertung der Tierethik in den Verfassungsrang muss diese Verbotsnorm auch für leidensfähige Mitgeschöpfe zum Zuge kommen, denn es gilt: "Der Staat schützt ... die Tiere" ( Art. 20a GG ).

Ich möchte Sie daher bitten, sich im Rahmen Ihrer gesetzliche festgeschriebenen Garantenstellung für die Tiere, für die betroffenen Stadttauben einzusetzen und die Karstadt Kaufhof Galeria Filiale aufzufordern das Netz sofort zu entfernen.

Ich bitte Sie mich über den Ausgang der Angelegenheit zeitnah zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Goldschmidt


24.06.2021, 17:30

Dieser NOTRUF erreichte uns heute mit der Bitte um Hilfe und Unterstützung:
"Die Galeria Karstadt Kaufhof Filiale in München am Marienplatz hat die Fa. Rentokil beauftragt, Netze gegen Tauben vor der Fassade anzubringen. Das Befestigen der Netze ist bereits durch einen Mitarbeiter der Fa. Rentokil erfolgt.
Es konnte eindeutig festgestellt werden, daß viele Tauben - besonders Jungtiere - nach dem Anbringen hinter den Netzen festsaßen und dem qualvollen Tod durch Verdursten und Verhungern ausgeliefert waren und sind. Einige erwachsene Tauben konnten noch rechtzeitig wegfliegen, aber alle ihre Jungtiere konnten und können durch ihre Elterntiere nicht mehr erreicht und gefüttert werden!!! Auch erwachsene Tauben waren hinter den Netzen zu sehen, ohne Chance, herauszukommen. Die noch eingesperrten Tauben brauchen UNBEDINGT Eure Hilfe in vielfältiger Form":

Galeria Kaufhof München am Marienplatz, Kaufinger Str. 1-5, 80331 München, Telefon: 089/23185-1, Fax 089/23185-281

Zentrale Essen: Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Telefon 0201/97797977, Mail: service@galeria.de
(Unternehmenskommunikation für Presseanfragen: 0201/7272030 )

www.galeria.de/on/demandware.store/Sites-Galeria-Site/default/CustomerService-ContactUs?contact=website

m.facebook.com/GaleriaKarstadtKaufhof/

Veterinäramt München: Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de Telefon: 089/23336313

Bitte schreibt, dass das Netz sofort entfernt werden soll. Ein Aushungern der Tauben ist tierschutzwidrig und strafbar.

Danke und liebe Grüße aus dem Saarland



22.06.2021, 10:18

Die Petition wurde nach Anmerkungen, Ratschlägen und Erfahrungen von Unterzeichnern geringfügig abgeändert.


Neuer Petitionstext:

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.

Wir fordern deshalb: Es braucht mehr betreute Taubenhäuser in unseren Städten !

Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."

(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)

Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.

Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.

Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Diesgibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt. ( Aktuell: während den Lockdowns in der Corona - Pandemie finden die Tauben in den menschenleeren Straßen überhaupt nichts mehr ! )

Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit inim ihren BrutregalenTaubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.

Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine gesundeinsgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen. Die Tauben sind also in der öffentlichen Wahrnehmung nicht mehr so präsent. Beschwerden aus der Bürgerschaft nehmen ab.

Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie sindbieten effektivdie Möglichkeit, die Population nachhaltig und billigertierschutzkonform alszu teureverringern. Vergrämungsmaßnahmen.Betroffene FütterungsverboteBürger sindkönnen nichtsich zwecks zielführend,Rat weilan die Helfer des Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben auchfür beibetreute StreßTaubenhäuser brüten und ihr biologischer Selbsterhaltungstrieb sogar eine stärkere Brutaktivität hervorruft.entscheiden.

( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote (Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art )Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )

Alle Städte sollten sich für betreute Taubenhäuser entscheiden.

Neue Begründung:

"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)Von Stadttauben geht also keine Gefahr für die menschliche Gesundheit aus !

Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.

Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.

Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren.Stadttauben sind nicht in den Schädlingsverordnungen der Länder aufgenommen, da sie nicht als Schädlinge eingestuft werden.Stadttauben sind also keine Krankheitsüberträger (Zoonosen sind äußerst selten). Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.

"Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)

Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.

Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie.

Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.

"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)

Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht. Der Mensch hat sie im industriellen Zeitalter in die Städte verbannt.

Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.

Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).

Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."

Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.

Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.

Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.

Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.

In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.

Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch kranke, verletzte bzw. gehandicapte sowie verwaiste Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.

Als ehemalige Haustiere obliegen sie unserer Obhut und unserem Schutz genau wie Hunde und Katzen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.614


13.06.2021, 02:49

Liebe Unterstützer*innen,

nachfolgende Nachricht zu einem neuen Stadttaubenprojekt mit einem Taubenwagen geben wir Euch zur Kenntnis und Anregung - siehe Link:
www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/voelklingen/erstes-voelklinger-taubenhaus-steht-an-der-saar-in-wehrden_aid-59070045

Weiterhin eine Nachricht von der EU-Abgeordneten Manuela Ripa aus Brüssel - siehe Link:
www.oedp-saar.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/taubenhaeuser-helfen-tier-und-mensch

Herzliche Grüße aus dem sonnigen Saarland


27.05.2021, 08:00

Zuerst die gute Nachricht: Die Erzdiözese Salzburg hat die geplanten Veranstaltungen mit den Brieftauben am vergangenen Pfingstwochenende abgesagt:

"Wir möchten in dieser Antwort klar zum Ausdruck bringen, dass uns die Gesundheit und Unversehrtheit der Tauben, die bei den Veranstaltungen zum Einsatz kommen hätten sollen, in der ganzen Planungsphase immer ein zentrales Anliegen war."

Und weiter: "Wir werden aufgrund Ihrer Rückmeldung den Einsatz von Brief- und Sporttauben in ähnlichen Veranstaltungen gründlich prüfen."

Vielen Dank an alle, die mit einem Schreiben das Anliegen unterstützt haben. Der Erfolg zeigt, dass es etwas genutzt hat !

Eine schlechte Nachricht erreicht uns aus der Schwarzwaldgemeinde Bisingen. Dort plant der Gemeinderat durch einen Falkner einen Lock- bzw. Fangschlag für Stadttauben zu installieren. Man kann davon ausgehen, dass die Tauben anschließend getötet und als Falkenfutter dienen. Lock- bzw. Fangschläge sind tierschutzrechtlich als auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung verboten.
Falknereinsätze sind bei der obersten Naturschutzbehörde zu beantragen und werden nur in ganz konkreten Einzelfällen ( z.B. auf Flugplätzen zur Flugsicherung gegen Vogelschlag ) genehmigt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Bisingen nunmehr Tatsachen schaffen will.
Wer einen Kommentar schreiben möchte, schreibt bitte an:

Tierschutzbeauftragte@mlr.bwl.de, onlineredaktion@schwarzwaelder-bote.de, service@schwarzwaelder-bote.de, info@bisingen.de, info@SWR.de

Lieben Dank und herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


22.05.2021, 06:40

Liebe Unterstützer*innen,

einen dringenden Aufruf von Hans Lutsch von der ARGE Stadttauben Salzburg geben wir Euch hiermit zur Kenntnis und weiterer Veranlassung:

Liebe Tierschützer!

Unser selbst gewählter Auftrag, Tiere vor großem Unheil zu bewahren, macht keine Pause. So auch an diesem Wochenende nicht. Pfingsten ist mit tierschutzrechtlich bedenklichen Taubenauflässen gepflastert. Dabei werden primär weiße Tauben verwendet. Weiße Tauben sind schlechte Flieger, haben eine schlechte Orientierungsfähigkeit, und gehen deshalb häufig bei diesen Veranstaltungen verloren. Geschwächt, verletzt und unterernährt sitzen viele von diesen Hochzeits- und Pfingsttauben, nicht unweit von den Örtlichkeiten des Auflasses orientierungslos herum. Von ihren Besitzern auch nicht mehr gesucht und heimgeholt. Manche, dieser Tauben, die zu spät gefunden werden, sterben an den Folgen von Stress und Unterernährung, werden schnelle Opfer von Greifvögeln.

Zu Pfingsten werden von der Salzburger Erzdiözese wieder weiße Tauben bei diversen Pfingstveranstaltungen aufgelassenen. Ob dieser Auflaß bei den zuständigen örtlichen Behörden auch angemeldet wurde, klären wir noch ab. Wenn diese weißen Haustauben bei den Örtlichkeiten ihrer Freisetzung sitzen bleiben, und der Besitzer sie nicht abholt, ist dies ein klarer Verstoß gegen das Österr. TSchG.

Wir fordern die Erzdiözese Salzburg auf, sich von diesem angehenden, und unserer Meinung nach eindeutigen Tierschutzskandal, Abstand zu nehmen und den Auflaß der Haustauben abzusagen. Uns werden die Opfer dieser Auflässe immer wieder verletzt, verhungert und auch tot gemeldet. Viele von Ihnen müssen wir tierärztliche versorgen lassen.

Helft uns, diesen Irrsinn zu stoppen. Schreibt an die Erzdiözese Salzburg, oder ruft dort an, damit hier keine Tiere diesen unzulässigen Bedingungen ausgesetzt werden. Das Leiden dieser Tauben ist groß. Wenn sie auf der Straße landen, werden sie auch von den Kirchen als ungebetenen Gäste vertrieben. Mit Stacheln und Netzen werden diese Tiere dann bei ihrer Herbergssuche bekämpft.


Erzdiözese Salzburg: kommunikation@eds.at; Tel.: 0662 8047

ARGE Stadttauben Salzburg

Ein frohes und tierleidfreies Pfingstfest wünschen Euch,


22.05.2021, 06:24

Liebe Unterstützer*innen,
der Verein Stadttauben Saarbrücken e.V., Vorsitzende Frau Helga Ehretsmann, hat den Deutschen Städte - und Gemeindebund und seine jeweiligen Mitglieder in den einzelnen Bundesländern, als auch die angeschlossenen Verbände in dem u.a. Schreiben auf die Zustände bezüglich der Stadttaubensituation in den Städten hingewiesen. Ebenso wurde der Deutsche Städtetag mit seinen Mitgliedern in den Bundesländern kontaktiert:

Stadttauben Saarbrücken e.V.
Helga Ehretsmann, Vorsitzende
Ursulinenstraße 44
66111 Saarbrücken

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,
sehr geehrter Herr Pressesprecher Alexander Handschuh,
sehr geehrte Mitglieder und angeschlossenen Verbände des DStGB,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Städtetages,

ich schreibe Ihnen als bekennende Tierschützerin und Stadtbewohnerin. Die Innenstädte veröden und verwahrlosen derzeit immer mehr. Marode Gebäude und Leerstände, oftmals regelrechte Schandflecke, trifft man immer häufiger an. Die herrschende Coronapandemie verschärft die Problematik zusätzlich. Es kommt vermehrt zu Geschäftsaufgaben und irreversiblen Zuständen in früheren Einkaufsmeilen.
Dies führt bei Tierschützern zur Beobachtung, dass immer mehr Nistmöglichkeiten für Stadttauben zur Verfügung stehen. An bzw. in maroder Bausubstanz können sog. "Taubenhotspots" entstehen, wenn die Population nicht tierschutzkonform durch Gelegeaustausch reguliert wird. Solche unkontrollierten Orte sind sehr konfliktbeladen, wenn die Tauben zuviel werden.
In über 100 deutschen Städten wird deshalb die Geburtenkontrolle in Taubenhäusern bereits erfolgreich durchgeführt. Jedoch fehlt es oftmals an genügend Schlägen, in denen sich die Tiere aufhalten können und der Eieraustausch problemlos durchgeführt werden kann.

Tierschutz ist Staatsziel !
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

Städte und Kommunen sind verpflichtet, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern, da sich die eigentliche Ursachenbekämpfung, also die ungewollte Nistplatzbereitstellung durch marode Bausubstanz, als äußerst schwierig darstellt.
Auch die Finanz- und Immobilienkrise 2008 hat das ihre dazu beigetragen. Immobilienbesitzer wohnen zudem meistens nicht in den Städten und sind keine guten Ansprechpartner für Tierschützer.

Ich möchte Sie daher im Rahmen Ihrer Zuständigkeit bitten, der Stadttaubenthematik die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und den Tierschützern als auch den Städten und Gemeinden diesbezüglich die größstmögliche und unbürokratische Unterstützung bei Stadttaubenprojekten zukommen zu lassen. Verwaltung und Politik sind hier gefordert.

Im Anhang befindet sich ein aktuelles Schreiben der Europaabgeordneten Manuela Ripa (ÖDP) an den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die sich darin für einen sensiblen und gesetzeskonformen Umgang mit Stadttauben und damit für Taubenhäuser ausspricht.

Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.

Mit herzlichen Grüßen aus Saarbrücken
Helga Ehretsmann



30.04.2021, 05:40

Shikoni dokumentin

Das Dokument kann von allen Taubenschützern für ihre Stadttaubenprojekte bei Politik und Verwaltung, mit einem entsprechenden Anschreiben, genutzt werden;
insbesondere für die jeweiligen Gemeinde - und Städtetage sowie bei den ansässigen Tierschutzbeauftragten bei den Umweltministerien.
Manuela Ripa lässt alle Ehrenamtlichen und Taubenschützer ganz herzlich grüßen.


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