Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Städte - und Gemeindebund

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser
Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.
Wir fordern deshalb: Es braucht mehr betreute Taubenhäuser in unseren Städten !
Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."
(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)
Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.
Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.
Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt. ( Aktuell: während den Lockdowns in der Corona - Pandemie finden die Tauben in den menschenleeren Straßen überhaupt nichts mehr ! )
Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.
Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine insgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen.
Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie bieten die Möglichkeit, die Population nachhaltig und tierschutzkonform zu verringern. Betroffene Bürger können sich zwecks Rat an die Helfer des Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben für betreute Taubenhäuser entscheiden.
( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )

Begründung

"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)
Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.
Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren. Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.
"Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)
Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.
Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie.
Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.
"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)
Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht.
Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.
Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.
Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.
Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.
Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.
In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.
Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch kranke, verletzte bzw. gehandicapte sowie verwaiste Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.
Als ehemalige Haustiere obliegen sie unserer Obhut und unserem Schutz genau wie Hunde und Katzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Stadttauben Saarbrücken e.V., Völklingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.01.2021
Sammlung endet: 31.12.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Taubenfreunde, liebe Unterstützende,
    nachfolgender Artikel des Saarländischen Rundfunks hat uns vor 3 Tagen erreicht:
    https://www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/sr-eines-von-zwei-saarbruecker-taubenhaeusern-soll-abgebaut-werden-102.html
    Dagegen legen wir lauten Protest ein, denn das macht wütend. Kein Sterbenswörtchen von der Stadt - kein Sterbenswörtchen von Q-Park - alles ohne die Ehrenamtlichen, die seit Jahrzehnten das Taubenhaus tier- und artgemäß betreuen, in die Entscheidungen mit einzubeziehen. Wir haben es über die Medien erfahren ! Man hat den Helferinnen und Helfern von der KBS, einer Tochtergesellschaft der Stadt, sogar die Parkkarten sperren lassen - böswilliger geht´s nimmer !
    Auf einmal ist alles egal: Eieraustausch, Stadthygiene, Infektionsschutz, Tierwohl, Tierschutzgesetz - alles egal. Unvermögen auf ganzer Linie !
    Bitte schreibt alle, damit die Lebensgrundlage der 400 Saarbrücker Stadttauben erhalten bleibt. Für Euch sind es nur ein paar Klicks - für die Tiere geht es ums Überleben !!! Bis kommenden Montag müssen die Email-Posteingänge der Verantwortlichen prall gefüllt sein. 
    Ich weiß, dass ich mich auf Euch verlassen kann. Zur Erleichterung habe ich Euch einen Musterbrief ( siehe unten ) vorformuliert, den Ihr gerne übernehmen oder auch umformulieren könnt. Oder schreibt etwas Eigenes, falls Ihr die Zeit habt.
    Die heiße Phase ist nun gekommen - es kommt jetzt auf jeden Einzelnen von Euch an. Gebt den Stadttauben Eure Stimme und schreibt noch heute !!!
    Die Adressaten habe ich Euch unten beigefügt. Ihr könnt den Adressaten-Block kopieren ( ich habe die Kommata bereits eingefügt ) und in die Adressliste einfügen.
    Hier die Adressaten:

    oberbuergermeister@saarbruecken.de,
    medien@saarbruecken.de,
    buerger@saarbruecken.de,
    ratsangelegenheiten@saarbruecken.de,
    stadtbezirk.mitte@saarbruecken.de,
    umweltamt@saarbruecken.de,
    regionalverband@rvsbr.de,
    tierschutz@lav.saarland.de,
    tierschutz@umwelt.saarland.de,
    poststelle@landtag-saar.de,
    manuela.ripa@ep.europa.eu,
    info@sr.de,
    red-sz-service@sz-sb.de,
    sz-sb@sz-sb.de,
    redaktion@saarnews.com,
    servicecenter@q-park.de,
    kbs@ig-sb.de,

    Betrifft: Taubenhaus Lampertshof
    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortlichen,
    ich bin fassungslos mit welcher Willkür den Stadttauben in Saarbrücken die Lebensgrundlage, entgegen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen und des in der Sache gebotenen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, entzogen wird, ohne den Tieren eine alternative Unterkunft im nahen Umfeld ( 100 m Flugradius ) anzubieten. Es ist schlichtweg beschämend und ein herber Rückschlag für den urbanen Tierschutz in Saarbrücken.
    Die geplante Bodensanierung im Q-Park wäre auch ohne den Abbau des ca. 15 qm großen Taubenhauses zu bewerkstelligen, wenn nicht sogar zu umgehen. Lediglich 2 PKW-Parkplätze nimmt das Taubenhaus platzmäßig ein.
    Lächerlich, wenn man bedenkt, dass dort dann immer noch mehrere Tausend qm Parkfläche zur Verfügung stehen.
    Ich fordere Q-Park auf, von den Abbauabsichten Abstand zu nehmen und das Taubenhaus an Ort und Stelle zu belassen. Somit bliebe den Tieren viel Leid erspart und dem öffentlichen Interesse wäre Genüge getan.
    Wo bleibt der Eieraustausch zur Populationskontrolle, die Stadthygiene, der Infektionsschutz, das Tierwohl sowie das Tierschutzgesetz und letztendlich die Verantwortung ? 
    Ich fordere die Landeshauptstadt Saarbrücken, vertreten durch den OB Uwe Conradt sowie den Rat der Stadt Saarbrücken auf, eine Fristverlängerung durch die Q-Park Gesellschaft bis 2027 zu erwirken um u.a. auch den dort bisher tätigen Ehrenamtlern ( hier Stadttauben Saarbrücken e.V. ) die Möglichkeit zu einer rechtlichen Überprüfung der Angelegenheit offenzuhalten. 
    Dies müsste auch im Interesse der Landeshauptstadt Saarbrücken sein.
    Ich fordere hiermit alle Verantwortlichen auf, dem geplanten Abbau mit allen rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken !
    Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, was Sie gedenken, gegen den Abbau des Taubenhauses zu tun.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Liebe Unterstützende,

    nochmals von ganzem Herzen Danke für Eure großherzigen Unterschriften um Tierleid zu verhindern.
    Es wäre eine große Ungerechtigkeit wenn die Stadttauben aus Willkür ihr Zuhause verlieren würden.

    Bitte verteilt noch die letzten 3 Tage diese Petition so gut Ihr könnt an Freunde, Bekannte und Verwandte. Das ist definitiv der letzte Aufruf die Petition noch zu unterschreiben.
    Am 13. April wird die Petition eingereicht !

    www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken

    Bitte entschuldigt, falls Ihr doppelt bzw. mehrfach angeschrieben wurdet.

    Danke und Herzliche Grüße
  • Liebe Unterstützende,

    Euch allen ein ganz herzliches Dankeschön für Eure tolle Unterstützung. Das Schicksal der 400 Saarbrücker Stadttauben ist Euch nicht egal. Wir haben die 5.000 Marke geknackt. Ein starkes Signal an Medien und Öffentlichkeit. 5.000 Unterschriften zeigen, dass ein ernsthaftes Anliegen und ein deutliches öffentliches Interesse vorliegt.
    Noch 8 Tage, dann werden wir die Petition einreichen.

    Euch ein schönes Osterfest bzw. ein paar erholsame Feiertage,
    Stadttauben Saarbrücken e.V.
    Andreas Goldschmidt

Diese Petition soll aufzeigen, dass Städte und Kommunen verpflichtet sind, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern. Sie stehen im Fokus dieses Diskurses.

Noch kein CONTRA Argument.

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