Region: Germany
Animal rights

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition is directed to
Deutscher Städte - und Gemeindebund
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  1. Launched 2021
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  3. Submitted on 31 Dec 2021
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Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.

Wir fordern deshalb: Es braucht mehr betreute Taubenhäuser in unseren Städten !

Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."

(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)

Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.

Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.

Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt. ( Aktuell: während den Lockdowns in der Corona - Pandemie finden die Tauben in den menschenleeren Straßen überhaupt nichts mehr ! )

Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.

Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine insgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen.

Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie bieten die Möglichkeit, die Population nachhaltig und tierschutzkonform zu verringern. Betroffene Bürger können sich zwecks Rat an die Helfer des Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben für betreute Taubenhäuser entscheiden.

( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )

Reason

"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)

Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.

Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.

Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren. Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.

"Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)

Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.

Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie.

Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.

"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)

Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht.

Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.

Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).

Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."

Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.

Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.

Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.

Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.

In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.

Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch kranke, verletzte bzw. gehandicapte sowie verwaiste Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.

Als ehemalige Haustiere obliegen sie unserer Obhut und unserem Schutz genau wie Hunde und Katzen.

Thank you for your support, Jutta und Andreas Goldschmidt from Völklingen
Question to the initiator

News

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    lest die Sachstandsmitteilung, die Gudrun Stürmer von den Stadttauben Frankfurt schildert und gebt den Stadttauben Eure Stimme:

    Keine Entwarnung, trotz Aufschub für die Schließung des Taubenhauses Parkhaus Hauptwache

    "Gestern kam es überraschend zu einer Fristverlängerung, so dass das Taubenhaus im Parkhaus Hauptwache vorerst bleiben kann, bis ein Ersatzstandort gefunden ist. Dennoch muss der Taubenschlag am Gericht in den nächsten Tagen endgültig abgebaut werden. Somit werden ab April Hunderte Tiere obdachlos in die Straßen der Frankfurter Innenstadt entlassen. Kein Grund zur Freude also für den Verein Stadttaubenprojekt und seine Unterstützer, trotz der ersten Euphorie über den Aufschub. Beide Taubenhäuser... further

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, an alle die noch nicht ihre Stimme den Tauben gegeben haben:

    Bitte schreibt bzw. kopiert den Aufruf und schickt ihn an die nachfolgenden Adressen:

    "Keine Schließung der beiden Taubenhäuser in Frankfurt ohne Ersatzstandorte in unmittelbarer Nähe!
    Ich fordere Fristverlängerung bis Ersatz gefunden ist! Macht die Tauben nicht obdachlos !!!
    Das Tierschutzgesetz gilt auch für Stadttauben !!!!

    ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
    allgemeine-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de
    veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
    alexandra.baer@stadt-frankfurt.de
    32.zentrale-dienste.326@stadt-frankfurt.de
    DE09S-Vorzimmer@stadt-frankfurt.de
    buergerberatung@stadt-frankfurt.de
    info@faz.de

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, die Lage für die Stadttauben in Frankfurt ist Ernst.
    Bitte schreibt an:

    ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
    allgemeine-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de
    veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
    alexandra.baer@stadt-frankfurt.de
    32.zentrale-dienste.326@stadt-frankfurt.de
    DE09S-Vorzimmer@stadt-frankfurt.de
    buergerberatung@stadt-frankfurt.de
    info@faz.de

    Hier das aktuelle Schreiben von Gudrun Stürmer, der 1. Vorsitzenden des Stadttaubenprojekts Stadttauben Frankfurt e.V. an die Stadtverwaltung:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider konnte der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. im Bezug auf eine weitere Fristverlängerung für den Abbau der beiden Taubenhäuser auf dem Parkhaus Hauptwache und im Parkhaus... further

Diese Petition soll aufzeigen, dass Städte und Kommunen verpflichtet sind, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern. Sie stehen im Fokus dieses Diskurses.

No CONTRA argument yet.

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