Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Städte - und Gemeindebund

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser
Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.
Wir fordern deshalb: Es braucht mehr betreute Taubenhäuser in unseren Städten !
Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."
(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)
Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.
Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.
Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt. ( Aktuell: während den Lockdowns in der Corona - Pandemie finden die Tauben in den menschenleeren Straßen überhaupt nichts mehr ! )
Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.
Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine insgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen.
Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie bieten die Möglichkeit, die Population nachhaltig und tierschutzkonform zu verringern. Betroffene Bürger können sich zwecks Rat an die Helfer des Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben für betreute Taubenhäuser entscheiden.
( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )

Begründung

"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)
Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.
Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren. Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.
"Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)
Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.
Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie.
Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.
"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)
Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht.
Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.
Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.
Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.
Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.
Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.
In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.
Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch kranke, verletzte bzw. gehandicapte sowie verwaiste Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.
Als ehemalige Haustiere obliegen sie unserer Obhut und unserem Schutz genau wie Hunde und Katzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andreas Goldschmidt, Völklingen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.01.2021
Sammlung endet: 31.12.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Stadttauben und Vogelgrippe (H5N1): Geringes Risiko durch wissenschaftliche Daten bestätigt

    Das Risiko, dass von Stadttauben eine epidemiologisch relevante Gefahr bei der Verbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), Subtyp H5N1, ausgeht, wird von den führenden nationalen und internationalen Veterinärinstituten als sehr gering eingestuft.

    Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, und wissenschaftliche Studien bestätigen Folgendes:

    Geringe Empfänglichkeit: Tauben sind für die hochpathogenen H5N1-Viren kaum empfänglich und erkranken, wenn überhaupt, nur mit milden Symptomen.
    Vernachlässigbare Ausscheidung: Sie scheiden das Virus nach einer Infektion nur in sehr geringen Mengen und kurzer Dauer aus, wodurch eine Weiterverbreitung unwahrscheinlich ist.
    Fokus auf andere Arten: Die Hauptverbreitung des H5N1-Virus findet über Wildwasservögel (Gänse, Enten, Möwen) und deren Kot statt. Stadttauben spielen in diesem Geschehen keine wesentliche Rolle.

    Konkrete Quellen zum Nachlesen

    Die folgenden Quellen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie von Landesbehörden bestätigen die geringe Rolle von Tauben:

    Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – Themenseite Aviäre Influenza

    Inhalt: Dies ist die zentrale Anlaufstelle des deutschen Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit. Hier findest du aktuelle Risikoeinschätzungen und FAQ-Dokumente, die die Rolle der Tauben relativieren.
    Link: FLI – Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – FAQ

    Inhalt: Eine offizielle FAQ-Seite, die die Frage "Können Tauben erkranken?" direkt mit "Tauben sind kaum empfänglich für Geflügelpest" beantwortet und das Verbreitungsrisiko als gering einschätzt.
    Link: Bayerisches Staatsministerium – Können Tauben erkranken?

    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt – FAQ

    Inhalt: In diesem Dokument wird im Rahmen der Meldepflichten darauf hingewiesen, dass tot aufgefundene Singvögel oder Tauben nur dann gemeldet werden sollen, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden – ein Indiz für das niedrige Einzelrisiko.
    Link: Hessen – FAQs Hochpathogene Aviäre Influenza (PDF)

    Wissenschaftliche Untersuchung zur Rolle von Tauben (Dissertation)

    Inhalt: Eine detaillierte wissenschaftliche Arbeit, die umfangreiche Untersuchungen an Stadt- und Wildtauben in Deutschland durchführte und schlussfolgerte, dass Tauben keine wesentlich Rolle in der Verbreitung aviärer Influenzaviren zukommt.
    Link: Refubium FU Berlin – Untersuchungen zum Vorkommen von aviären Influenzaviren bei synanthropen Tauben
  • Liebe Taubenfreunde,

    das neueste Machwerk von BILD, die diesen Politikern und Jägern ein Sprachrohr geben, die allesamt ihren Hass auf Stadttauben mit einer solchen Maßnahme unterstützt sehen wollen.
    Seht selbst: https://www.bild.de/politik/inland/vogelpest-bedroht-stadttauben-erster-politiker-fordert-tauben-notfall-plan-6927fc9ab4508c8851a52786

    Dazu wurde folgender LESERBRIEF geschrieben und ich bitte die von Euch, die Zeit und Geduld dafür haben, auch Leserbriefe zu schreiben an info@bild.de mit LESERBRIEF im Betreff mit Titel des Artikels und dessen Erscheinungsdatum (02.12.2025).
    Das brauchen die zur Bearbeitung von Leserbriefen. Hier ein Muster mit entsprechenden Fakten:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wieder einmal wird diese Tierart zu Unrecht diffamiert und Sie unterstützen das auch noch! Und das, obwohl längst wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass die von Tauben ausgehende Gefahr bezüglich der Vogelgrippe als sehr gering einzuschätzen ist, wie es auch aus der letzten Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Stand: 06.11.2025) sehr gut zu entnehmen ist. Keines der gemeldeten Tiere waren Tauben!
    FLI – Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

    Dies haben sogar zwei staatliche Ministerien der Öffentlichkeit vermittelt.
    Bayerisches Staatsministerium – Können Tauben erkranken?
    Hessen – FAQs Hochpathogene Aviäre Influenza (PDF)

    An die wirklichen Gründe für das Taubenaufkommen in den Städten gehen weder die Politiker heran noch die Kommunen: Ursache sind die Züchter von Brief-, Zucht- und Hochzeitstauben, deren Tauben vielfach von ihren Flügen nicht zurückkehren, weil ihnen zu viel an Leistung abverlangt wird, was sie einfach nicht schaffen. So landen sie geschwächt in den Städten, verunfallen, verhungern (sie sind an menschliche Fütterung gewohnt) oder schließen sich den Taubenschwärmen in der Stadt an.
    Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Stadttauben genetisch von zu 100% von Menschen gehaltenen Tieren abstammen, die durch Krieg, einfaches Aussetzen oder durch das Agieren der Züchter obdachlos wurden und sich den Stadtschwärmen anschließen, wenn sie das Glück haben, zu überleben. Früher hatte JEDER Bauer einen Taubenschlag zwecks Ernährung. Tauben wurden seit ca. 5000 Jahren domestiziert und werden sich nicht in ihre Wildform der Felsentaube zurückverwandeln, genauso wenig wie Hunde wieder zu Wölfen werden können! Ein Abschuss kann daher nur die Phantasie von Tauben hassenden Menschen sein.

    Nehmen Sie bitte diese Tatsachen endlich einmal wahr und seien Sie nicht ständig das Sprachrohr von Personen, die nicht in der Lage sind, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen.
    Dass Tauben keine Gefahr hinsichtlich der Vogelgrippe sind, wurde sogar in der Fernsehsendung „Planet Wissen“ schon vor Jahren vermittelt. Wie oft müssen die Medien eigentlich noch hierüber informiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bitte formuliert Euren Brief nicht beleidigend oder ausfallend – sondern sachlich und benutzt, wenn möglich Eure eigenen Worte für den Leserbrief. Wichtig ist, die Message kurz und knapp zu halten.
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    bitte denkt auch an die Tiere, für die die Silvesternacht Angst und Qual bedeutet:

    https://innn.it/boellerverbot

    Bitte noch heute unterschreiben und verteilen. Morgen ist Petitionsübergabe !!!

Diese Petition soll aufzeigen, dass Städte und Kommunen verpflichtet sind, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern. Sie stehen im Fokus dieses Diskurses.

Noch kein CONTRA Argument.

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