Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

12.04.2026, 11:21

Liebe Taubenfreunde, liebe Unterstützende,
nachfolgender Artikel des Saarländischen Rundfunks hat uns vor 3 Tagen erreicht:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/sr-eines-von-zwei-saarbruecker-taubenhaeusern-soll-abgebaut-werden-102.html
Dagegen legen wir lauten Protest ein, denn das macht wütend. Kein Sterbenswörtchen von der Stadt - kein Sterbenswörtchen von Q-Park - alles ohne die Ehrenamtlichen, die seit Jahrzehnten das Taubenhaus tier- und artgemäß betreuen, in die Entscheidungen mit einzubeziehen. Wir haben es über die Medien erfahren ! Man hat den Helferinnen und Helfern von der KBS, einer Tochtergesellschaft der Stadt, sogar die Parkkarten sperren lassen - böswilliger geht´s nimmer !
Auf einmal ist alles egal: Eieraustausch, Stadthygiene, Infektionsschutz, Tierwohl, Tierschutzgesetz - alles egal. Unvermögen auf ganzer Linie !
Bitte schreibt alle, damit die Lebensgrundlage der 400 Saarbrücker Stadttauben erhalten bleibt. Für Euch sind es nur ein paar Klicks - für die Tiere geht es ums Überleben !!! Bis kommenden Montag müssen die Email-Posteingänge der Verantwortlichen prall gefüllt sein. 
Ich weiß, dass ich mich auf Euch verlassen kann. Zur Erleichterung habe ich Euch einen Musterbrief ( siehe unten ) vorformuliert, den Ihr gerne übernehmen oder auch umformulieren könnt. Oder schreibt etwas Eigenes, falls Ihr die Zeit habt.
Die heiße Phase ist nun gekommen - es kommt jetzt auf jeden Einzelnen von Euch an. Gebt den Stadttauben Eure Stimme und schreibt noch heute !!!
Die Adressaten habe ich Euch unten beigefügt. Ihr könnt den Adressaten-Block kopieren ( ich habe die Kommata bereits eingefügt ) und in die Adressliste einfügen.
Hier die Adressaten:

oberbuergermeister@saarbruecken.de,
medien@saarbruecken.de,
buerger@saarbruecken.de,
ratsangelegenheiten@saarbruecken.de,
stadtbezirk.mitte@saarbruecken.de,
umweltamt@saarbruecken.de,
regionalverband@rvsbr.de,
tierschutz@lav.saarland.de,
tierschutz@umwelt.saarland.de,
poststelle@landtag-saar.de,
manuela.ripa@ep.europa.eu,
info@sr.de,
red-sz-service@sz-sb.de,
sz-sb@sz-sb.de,
redaktion@saarnews.com,
servicecenter@q-park.de,
kbs@ig-sb.de,

Betrifft: Taubenhaus Lampertshof
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortlichen,
ich bin fassungslos mit welcher Willkür den Stadttauben in Saarbrücken die Lebensgrundlage, entgegen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen und des in der Sache gebotenen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, entzogen wird, ohne den Tieren eine alternative Unterkunft im nahen Umfeld ( 100 m Flugradius ) anzubieten. Es ist schlichtweg beschämend und ein herber Rückschlag für den urbanen Tierschutz in Saarbrücken.
Die geplante Bodensanierung im Q-Park wäre auch ohne den Abbau des ca. 15 qm großen Taubenhauses zu bewerkstelligen, wenn nicht sogar zu umgehen. Lediglich 2 PKW-Parkplätze nimmt das Taubenhaus platzmäßig ein.
Lächerlich, wenn man bedenkt, dass dort dann immer noch mehrere Tausend qm Parkfläche zur Verfügung stehen.
Ich fordere Q-Park auf, von den Abbauabsichten Abstand zu nehmen und das Taubenhaus an Ort und Stelle zu belassen. Somit bliebe den Tieren viel Leid erspart und dem öffentlichen Interesse wäre Genüge getan.
Wo bleibt der Eieraustausch zur Populationskontrolle, die Stadthygiene, der Infektionsschutz, das Tierwohl sowie das Tierschutzgesetz und letztendlich die Verantwortung ? 
Ich fordere die Landeshauptstadt Saarbrücken, vertreten durch den OB Uwe Conradt sowie den Rat der Stadt Saarbrücken auf, eine Fristverlängerung durch die Q-Park Gesellschaft bis 2027 zu erwirken um u.a. auch den dort bisher tätigen Ehrenamtlern ( hier Stadttauben Saarbrücken e.V. ) die Möglichkeit zu einer rechtlichen Überprüfung der Angelegenheit offenzuhalten. 
Dies müsste auch im Interesse der Landeshauptstadt Saarbrücken sein.
Ich fordere hiermit alle Verantwortlichen auf, dem geplanten Abbau mit allen rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken !
Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, was Sie gedenken, gegen den Abbau des Taubenhauses zu tun.
Mit freundlichen Grüßen


09.04.2026, 04:00

Liebe Unterstützende,

nochmals von ganzem Herzen Danke für Eure großherzigen Unterschriften um Tierleid zu verhindern.
Es wäre eine große Ungerechtigkeit wenn die Stadttauben aus Willkür ihr Zuhause verlieren würden.

Bitte verteilt noch die letzten 3 Tage diese Petition so gut Ihr könnt an Freunde, Bekannte und Verwandte. Das ist definitiv der letzte Aufruf die Petition noch zu unterschreiben.
Am 13. April wird die Petition eingereicht !

www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken

Bitte entschuldigt, falls Ihr doppelt bzw. mehrfach angeschrieben wurdet.

Danke und Herzliche Grüße


04.04.2026, 14:02

Liebe Unterstützende,

Euch allen ein ganz herzliches Dankeschön für Eure tolle Unterstützung. Das Schicksal der 400 Saarbrücker Stadttauben ist Euch nicht egal. Wir haben die 5.000 Marke geknackt. Ein starkes Signal an Medien und Öffentlichkeit. 5.000 Unterschriften zeigen, dass ein ernsthaftes Anliegen und ein deutliches öffentliches Interesse vorliegt.
Noch 8 Tage, dann werden wir die Petition einreichen.

Euch ein schönes Osterfest bzw. ein paar erholsame Feiertage,
Stadttauben Saarbrücken e.V.
Andreas Goldschmidt


30.03.2026, 05:26

Liebe Unterstützende,

nur noch 1 Tag bis zum Zeichnungsfristende und ich denke, da geht noch etwas für die Saarbrücker Stadttauben, denen man ihr Zuhause nehmen will und sie damit in die Verelendung treibt. Ich bitte Euch, gerade die Saarländer und Saarbrücker, unterschreibt bitte für 400 Tauben, die um ihr Zuhause bangen müssen und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich seit über 20 Jahren mit ganz viel Herzblut um die Tiere gekümmert haben: www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken#petition-main

Ich danke Euch von Herzen
Andreas

Stadttauben Saarbrücken e.V.


21.03.2026, 04:30

Liebe Unterstützende,

400 Stadttauben zählen auf Euch !!!

Nur noch 10 Tage bis zum Zeichnungsfristende der Eil-Petition:

www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken#petition-main

Bitte gebt noch einmal Vollgas für die Stadttauben, damit sie ihr Zuhause behalten können. Ihr habt es in der Hand mit Eurem Protest.
Bitte unterschreibt und verteilt die Petition so gut ihr könnt.
Die Petition wird am 1. April an die Verantwortlichen sowie an den Petitionsausschuss des Saarländischen Landtages gesendet.

Herzliche Grüße
Andreas


06.03.2026, 08:12

Liebe Unterstützende,

erstmal ganz lieben Dank für Eure tolle Unterstützung der Stadttauben in Saarbrücken. Ihr seid klasse.
Die vielen Unterschriften zeigen, dass Euch die Tiere nicht gleichgültig sind. Am Wochenende werden wir die 3.000 Marke knacken.

www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken#petition-main

Die Zeichnungsfrist der Petition "NEIN zum Entfernen des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken" läuft am 31. März ab. Bis dahin heißt es fleißig weiterverteilen und die Petition bewerben.
Wir brauchen noch jede Menge Unterschriften, insbesondere aus dem Regionalverband Saarbrücken !
Ende nächster Woche werde ich einen Musterbrief vorbereiten, den ihr an die Verantwortlichen schicken könnt.
Auch da hoffe ich auf Eure wertvolle Hilfe.

Noch etwas Aktuelles: den Ehrenamtlichen hat man nunmehr auch die Parkkarten für den Zugang zum Taubenhaus gesperrt, sodass sie die Parkzeit aus eigener Tasche zahlen müssen !
Die Sache spitzt sich also zu.

( Ich bitte um Entschuldigung, wenn Ihr in der Sache manchmal doppelt benachrichtigt werdet )

Herzliche Grüße
Andreas


06.03.2026, 06:40

Liebe Unterstützende,

erstmal ganz lieben Dank für Eure tolle Unterstützung der Stadttauben in Saarbrücken. Ihr seid klasse.
Die vielen Unterschriften zeigen, dass Euch die Tiere nicht gleichgültig sind. Am Wochenende werden wir die 3.000 Marke knacken.
Die Zeichnungsfrist der Petition "NEIN zum Entfernen des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken" läuft am 31. März ab. Bis dahin heißt es fleißig weiterverteilen und die Petition bewerben.
Wir brauchen noch jede Menge Unterschriften, insbesondere aus dem Regionalverband Saarbrücken !
Ende nächster Woche werde ich einen Musterbrief vorbereiten, den ihr an die Verantwortlichen schicken könnt.
Auch da hoffe ich auf Eure wertvolle Hilfe.

Noch etwas Aktuelles: den Ehrenamtlichen hat man nunmehr auch die Parkkarten für den Zugang zum Taubenhaus gesperrt, sodass sie die Parkzeit aus eigener Tasche zahlen müssen !
Die Sache spitzt sich also zu.

( Ich bitte um Entschuldigung, wenn Ihr in der Sache manchmal doppelt benachrichtigt werdet )

Herzliche Grüße
Andreas


26.02.2026, 09:13

Liebe Unterstützende,

Ihr seid klasse. Noch keine 48 Stunden seit Petitionsbeginn und bereits 745 Unterschriften. Das ist absolute Spitze. Nur durch öffentlichen Druck können wir verhindern, dass den Tauben ihr geliebtes und lebensnotwendiges Zuhause weggenommen wird.
Ich bin mir sicher, dass wir 1.000 Unterschriften noch am Wochenende erreichen werden.
Sobald dies geschehen ist, wende ich mich an Politik und Verwaltung sowie die Medien.
Wir müssen den Erhalt des Taubenhauses mit allen Mitteln verteidigen.
Ich danke Euch von Herzen für Eure tolle Unterstützung.
Bitte unterschreibt und verteilt fleißg weiter:

www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken

Herzliche Grüße


25.02.2026, 04:25

Liebe Unterstützende,

diesmal ist es ganz wichtig für die Saarbrücker Stadttauben. Diesmal hat es uns kalt erwischt.
Wir hätten nie gedacht, dass es einmal so kommt - und das in einer Art und Weise, dass es einem fast die Sprache verschlägt.

Wir wollen bis 31. März die 1.700 Unterschriften sammeln und dann an die Verantwortlichen übergeben !
Ich danke Dir / Euch für Deine / Eure Hilfe. Bitte unterschreiben und größtmöglich verteilen !
Pro Haushalt können mit einer Emailadresse 5 Personen unterschreiben !

Hier geht's zur Petition:

www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-entfernen-des-taubenhauses-lampertshof-in-saarbruecken

Mit herzlichen Grüßen


06.02.2026, 11:32

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

nachfolgendes aktuelles Schreiben der Bundestierschutzbeauftragten Silvia Breher, welches an die kommunalen Spitzenverbände sowie die für den Tierschutz zuständigen Landesverbände übersandt wurde, gebe ich Euch zur Kenntnis. Inwieweit es so von den Städten und Kommunen umgesetzt wird, ist die Frage.

Gerne könnt Ihr Frau Breher unter

Bundestierschutzbeauftragte@bmleh.bund.de

kontaktieren.

Information zur Definition des Fundtierbegriffes

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 26. April 2018 entschieden, dass das in § 3 Satz 1 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes normierte bußgeldbewehrte Verbot, Haustiere auszusetzen oder zurückzulassen, dazu führt, dass die Eigentumsaufgabe an einem Tier durch aussetzen oder zurücklassen gar nicht wirksam möglich ist, da gegen ein bußgeldbewährtes Verbotsgesetz verstoßen wird. In der Konsequenz sind verwilderte Haustiere nicht als herrenlose Tiere, sondern als Fundtiere zu behandeln.

Hintergrund der Fragestellung ist zumeist die Ablehnung der Kostenübernahme durch die zuständigen Behörde / Landkreise / Städte, die bei Fundtieren initial anfallen. Die Fundtierkostenerstattung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach Ablieferung des Fundtieres bei der zuständigen Behörde ( Fundbehörde ) ist diese zur Verwahrung der Sache / des Fundtieres verpflichtet. Für eine auf ihre Veranlassung durchgeführte Unterbringung eines Fundtieres im Tierheim hat sie daher die Kosten zu übernehmen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass für Tiere auch das Fundrecht gemäß § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt. Demnach gelten Tiere, die besitzlos aber nicht herrenlos sind, als Fundsachen im Sinne von § 965 Absatz 1 BGB. Nach § 966 Absatz 1 BGB ist der Finder zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet. Nach § 967 BGB ist der Finder berechtigt, die Fundsache an die zuständige Behörde abzuliefern. Damit ist die zuständige Gemeinde des Fundortes zur Verwahrung der Sache verpflichtet. Für eine auf ihre Veranlassung durchgeführte Unterbringung eines Fundtieres im Tierheim hat sie daher die Kosten zu übernehmen. Zwar geht nach § 973 Absatz 1 BGB mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes grundsätzlich das Eigentum auf den Finder über, vezichtet aber der Finder nach § 976 Absatz 1 BGB der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. Die Kostenübernahmepflicht besteht dann fort.


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