Besuch bei der EU Abgeordneten Manuela Ripa
Helga Ehretsmann, Vorsitzende des Vereins Stadttauben Saarbrücken e.V. besuchte die EU Parlamentarierin und Vizepräsidentin der interparlamentarischen Gruppe für Tierwohl Manuela Ripa um mit ihr über die Stadttaubenthematik zu reden. Manuela Ripa ist eine absolute Befürworterin von betreuten Stadttaubenhäusern. Sie hatte bereits im April dieses Jahres den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in einem Schreiben auf den tierschutzkonformen Umgang mit Stadttauben hingewiesen und ihre Empfehlung für Taubenhäuser ausgesprochen. Ripa plädiert dafür, dass noch in vielen deutschen Städten und Gemeinden das tierschutzkonforme "Augsburger Modell" eingeführt wird und die ehrenamtlich Tätigen vor Ort von Politik und Verwaltung tatkräftig bei ihrer Arbeit unterstützt werden.
in der Datei ( pdf. anklicken ) befindet sich das zusammengefasste Ergebnis der Wahlprüfsteine 2021 bezüglich der Stadttaubenthematik.
Es antworteten zu den Fragen:
Die Ökologisch-Demokratische Partei - ÖDP Saar ( Prof. Dr. Claus Jacob )
Die Linke ( Thomas Lutze )
Volt ( Martin Duda )
Die Partei für Mensch Umwelt Tierschutz
a) Dr. Susanne Wittmann
b) Thomas Weber
Mit herzlichen Grüßen
Jutta und Andreas Goldschmidt
insgesamt haben 4 Parteien auf die Wahlprüfsteine geantwortet. Diese waren:
- MUT / die Tierschutzpartei ( Frau Dr. Susanne Wittmann, Thomas Weber )
- Volt ( Martin Duda )
- Die Linke ( Thomas Lutze )
- Ökologisch-Demokratische Partei / ÖDP ( Prof. Dr. Claus Jacob )
Vorab, alle 4 sprachen sich vollumfänglich für das Konzept der betreuten Taubenhäuser aus.
Die komplette Auswertung wird diese Tage veröffentlicht.
Unglaublich was da in Nürnberg passiert. Die Stadt handelt rechtswidrig weil nur die Oberste Naturschutzbehörde in eng gefasstem Rahmen solche Maßnahmen erlauben kann.
Die obersten Naturschutzbehörden sind in der Regel die Umweltministerien der Länder,
die oberen bzw. höheren Naturschutzbehörden, in der Regel Landesämter, Landesverwaltungsämter oder Regierungspräsidien. Ihnen obliegt der Vollzug des Natur- und Artenschutzrechts, vor allem des Bundesnaturschutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze sowie der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen.
Schreibt bitte an den Oberbürgermeister von Nürnberg, Marcus König:
nachfolgende Nachricht aus der Süddeutschen Zeitung geben wir Euch zur Kenntnis.
Diese Art der Lynchjustiz ist unerhört. Das Einfangen der Tauben ist verboten und nur die oberste Naturschutzbehörde kann, unter ganz eng gefassten rechtlichen Aspekten,eine Ausnahme aussprechen. Insofern wurde hier gegen geltendes Recht verstoßen. Ganz zu Schweigen vom Leid der betroffenen Nestlinge, denen ein Elternteil zwecks Brutpflege fehlt.
Zu viele Tauben auf Markt: Tiere an Greifvögel verfüttert
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Geldern (dpa) - Markttauben als Greifvogel-Nahrung: Im niederrheinischen Geldern hat man wegen einer Taubenplage auf dem Wochenmarkt zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen. Marktbeschicker durften Tauben in Absprache mit der Stadt einfangen und der Greifvogel-Auffangstation in Weeze als Futtertiere zur Verfügung stellen. "Wir hatten ein ernstes Hygieneproblem auf dem Wochenmarkt", sagte ein Sprecher der Stadt am Freitag. Die Tauben hätten begonnen, sich an den Lebensmitteln zu vergreifen.
Zwar habe man seit vergangenem Jahr ein Taubenhaus installiert, um der Plage Herr zu werden. In dem Nisthaus werden Taubeneier durch Attrappen ersetzt. Außerdem sei in Absprache mit dem Naturschutzbund ein Falke angesiedelt worden. Diese Maßnahmen zeigten aber nur langsam Wirkung. Deswegen seien einmalig fünf Tiere eingefangen worden.
Diese seien in der Greifvogelstation getötet, gesäubert und verfüttert worden, bestätigte der Leiter der Station am Freitag. Die Greifvögel seien auf Futtertiere angewiesen. Züchter versorgten die Station daher ständig mit überschüssigen Tieren. Die "Rheinische Post" hatte zuerst berichtet.
vielen Dank für Ihren Einsatz für das Wohl der Stadttauben in München.
Zu Ihrem Schreiben können wir Ihnen wie folgt mitteilen:
Das Taubenhaus am Münchner Hauptbahnhof musste im Zuge des Neubaus der Bahnhofshalle geschlossen und entfernt werden. Dies war lange vorher auch den das Taubenhaus betreuenden Personen bekannt. Der Termin der Schließung wurde sogar mehrmals nach hinten verlegt, weil es zu Verzögerungen im Baufortschritt kam.
Das damalige Referat für Gesundheit und Umwelt, jetzt Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), war bestrebt, rechtzeitig einen Ersatzstandort bereitzustellen. Dieser Standort konnte aber letztlich aus statischen Gründen nicht verwirklicht werden. Ersatzweise wurden zwei Futterplätze in der Umgebung eingerichtet.
Mittlerweile zeigen zwei Hausverwaltungen und ein Architekturbüro in der Umgebung des Hauptbahnhofs Interesse an einem Taubenhaus. Die Kontakte wurden teilweise von Taubenfreund*innen vermittelt.
Vergrämungsmaßnahmen, wie das von Ihnen angesprochene Netz am Hauptbahnhof, sollen Stadttauben von bestimmten Aufenthaltsorten fernhalten, um Schäden oder Beeinträchtigungen zu verhindern. Sie dienen nicht zum Fangen von Tieren. Bei sachgemäßer Anbringung von Vernetzungen (geeignete Maschenweite, fester Sitz, keine Lücken im Netz oder an den Rändern) können sich die Tiere in der Regel nicht verfangen. Dabei ist eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Netzes wichtig. Für die Anwendung von derartigen so genannten „milden Vergrämungseinrichtungen“ ist eine Genehmigung durch die Veterinärbehörde nicht vorgesehen. Behördliche Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen, im Falle von Hinweisen, dass beispielsweise eine Einrichtung nicht tierschutzkonform betrieben wird. Zudem bleibt es jeder Kontrollbehörde selbst vorbehalten – bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz – rechtliche Schritte gegen den Betreiber einzuleiten.
Auch aus Tierschutzkreisen werden Vergrämungsmaßnahmen nicht pauschal abgelehnt. So wird in der Handreichung „Stadttaubenmanagement in deutschen Städten“ des Vereins Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., zur Unterstützung des Erfolgs von Taubenhäusern ausdrücklich das Verschließen von bisherigen Brutplätzen sowie das Anbringen von tierschutzgerechten Vergrämungsmaßnahmen empfohlen.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der derzeitigen Situation des Taubenabwehrnetzes am Hauptbahnhof, können wir Ihnen mitteilen, dass das Veterinäramt vor Ort war und sich davon überzeugen konnte, dass die Tauben in den betroffenen Bereichen hinter dem Netz an allen drei Fassadenseiten durch mehrere weit offen stehende Türen und Fenster ungehindert ein- und ausfliegen können. Hinweise auf Einzeltiere, die nicht herausfinden, Hilfe benötigen, auf Nester oder Jungtiere, gab es nicht. Im Bedarfsfall würde, wie bereits in der Vergangenheit in solchen Fällen geschehen, der Tierschutzverein München jeweils vom Veterinäramt hinzugezogen werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bodisch (Dipl.-Biol. Univ)
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
Hauptabteilung Umweltvorsorge
Bauzentrum München
RKU-UVO 24
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
letzte Tage haben uns Dutzende Anfragen erreicht mit der Bitte und Anregung die Petition doch bis Jahresende 2021 zu verlängern. Grund war die Möglichkeit über die Petition in aktuellen Lagen möglichst viele Taubenfreunde schnell zu erreichen um in Stadttaubenthemen aktiv zu werden. Dieser Bitte wollen wir nachkommen und deshalb die Petition verlängern.
Das Sammelziel haben wir bereits erreicht und wir danken Euch für die vielen mutmachenden Kommentare ( bereits über 1.000 ).
Bitte verteilt weiterhin die Petition an Familie, Freunde und Bekannte und macht auf das Leid der Stadttauben und die Notwendigkeit von Taubenhäusern in den Städten aufmerksam.
Lieben Dank an Euch alle.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Saarland
Neues Zeichnungsende: 31.12.2021 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2654
heute hat uns ein Schreiben des Amtsleiters des Amtes für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken, Herr Bersin, erreicht. Er schreibt wortwörtlich:
-"Zu Ihrem immer wieder vorgebrachten Punkt, die Stadttauben könnten sich nicht selbst ernähren kann ich nur negieren. Die Stadttauben sind in der Lage sich „artgerecht“ zu ernähren.
Obwohl durch die zahlreichen Maßnahmen wie z.B. Lockdown die Innenstädte in den letzten 1,5 Jahren oft verwaist waren, haben die Stadttaubenschwärme sich alternative Futterquellen gesucht. So haben ganze Schwärme zum Beispiel Samen auf Wiesenflächen als Nahrung genutzt und ihr Überleben selbst gesichert. Und eine Fütterung in diesen Bereichen würde geringere Probleme nach sich ziehen als dort wo die Fütterung nicht nur für Tauben sondern auch für Kakerlaken und Ratten als „Kunden“ sorgt."- Zitat Ende.
???
Diese falsche Behauptung von Herrn Bersin spricht direkt gegen die Taubenhäuser in Saarbrücken und sonstwo. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller an Taubenhäusern tätigen Ehrenamtler und widerspricht dem bewährten Augsburger Konzept.
Bitte schreibt zahlreich und sachlich und klärt Herrn Bersin und Herrn Oberbürgermeister Conradt über die Tatsachen auf. Bitte setzt auf CC: die Sachbearbeiterin Frau Flesch, das Umweltamt Poststelle und den Saarländischen Tierschutzbeauftragten Dr. Willimzik sowie den Saarländischen Umweltminister, Reinhold Jost sowie die Geschäftstelle der Saarl. Tierschutzstiftung, Frau Behnisch-Hartz.