Soziales

Stärkung der Privatautonomie Selbständiger gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
5 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

16.04.2013, 10:14

Liebe Unterstützer/innen,

meiner Petition wurde vom Deutschen Bundestag leider nicht entsprochen. Bereits am 9. Januar schreibt mir Frau Eiardt vom Petitionsausschuss, von der Veröffentlichung werde abgesehen, denn es liege bereits eine sachgleiche Petition vor, mit dem Text:

"Die Petenten fordern die Abschaffung der Krankenversicherungspflicht und der damit verbundenen Geldstrafen, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden können."

Ausführlich äußert sich Herr Karsten Steinke MdB am 21. März, indem er mein Petitionsverfahren abschließt. Er geht damit auf die vom Vorgang her nicht bezeichnete "sachgleiche" (ich meine: ähnliche) Petition ein. Der Petitionsausschuss verweist auf Stellungnahmen des BMG vom 09.06. und 26.10.2011 zur Streichung der Bußgeldregelung nach § 121 (1) Nr. 6 SGB XI, die dem ursprünglichen Petenten übersandt wurden.

Außerdem erläutert der Petitionsausschuss das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.03.2007, nach dem es für alle Personen ohne KV-Schutz einen Versicherungsschutz in der GKV oder PKV gibt. Niemand solle ohne KV-Schutz sein, was im § 5 (1) Nr. 13 SGB V sowie im § 193 (3) VVG konkretisiert wird. Bei der privatrechtlichen Regelung darf der Selbstbehalt 5.000 EUR p.a. nicht überschreiten. Die Versicherungspflicht soll die Leistungs-Inanspruchnahme ohne Beitragszahlung bei schweren Erkrankungen oder Unfällen vermeiden. Die stelle ein Kostenrisiko für die Allgemeinheit dar. Beim PKV-Basistarif gilt eine Kostenobergrenze i.H.v. 593 EUR mtl. (Stand 2012); bei Hilfebedürftigkeit 50% dieses Betrages; ggfs. beteilige sich der Träger der Grundsicherung am verminderten Betrag.

Im Übrigen verweist der Petitionsausschuss auf eine vorgeblich risikogerechte Festsetzung des Versicherungsschutzes. Das Risiko des Einzelnen werde in einer Gefahrengemeinschaft mit dem durchschnittlichen Leistungsbedarf aller Versicherten errechnet. Herr Steinke gibt ferner an, im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten stiegen die Schadensleistungen in der GKV und PKV überproportional. Er sieht die Ursachen in gestiegenen Behandlungskosten und -methoden, in häufigeren Arztbesuchen und im erhöhten Medikamentenkonsum. Der Versicherer sei kein Vertragspartner der Behandler, habe demnach auf die Kostenentwicklung keinen direkten Einfluss, müsse aber sein Leistungsversprechen qua Vertrag einhalten, somit bei erhöhten Ausgaben den Fehlbetrag durch Neukalkulierung des Tarifs und Anpassung der Beiträge ausgleichen. Diese Anpassungen seien nicht willkürlich, sondern unterlägen den Versicherungsbedingungen, die auf das VVG sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz aufbauten. Die BAFin könne die Kalkulationen aufsichtsrechtlich prüfen.

Ich bin - nach dieser Masse an Gegenargumenten - zugegebenermaßen etwas ratlos, wie man weiterverfahren kann. Allerdings finde ich es unfair, auf eine parallele Petition zu verweisen, diese aber nicht vorgangsmäßig zu bezeichnen. Es gestaltet sich dadurch schwierig, die genannten Petenten ausfindig zu machen. Sicherlich kann man durch Gesetze und Bestimmungen allerlei ungerechte Regelungen für gerecht erklären. Ob dies aber in unserem Sinne ist, wage ich zu bezweifeln. Trotzdem würde ich die Sache zunächst gern ruhen lassen. Falls jemand von Ihnen eine zündende Idee hat, wie man weiter vorgehen kann, bin ich dafür aber offen.

Freundliche Grüße aus Solingen,
Volker Windisch
E-Mail: vow64@web.de


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