Region: Stainz
Wirtschaft

Stainz 2034 - Zukunft Fürs Ortszentrum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinde Stainz
3.222 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.222 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.06.2020, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



20.05.2019, 12:15

Das Kerngebiet hat die Funktion in Ortskernen verschiedene Nutzungsmöglichkeiten wie Handel, Ärzte und Schulen zu ermöglichen, um bestehende Ortskerne zu entwickeln und zu schützen. Im Entwurf der Gemeinde ist vorgesehen, Flächen an der Peripherie als Kerngebiet zu widmen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Betriebe an die Peripherie abwandern und Publikum aus dem Ortskern abgezogen wird.

Kerngebiet laut Definition im Stmk ROG:

Kerngebiete, das sind Flächen mit einer im Vergleich zu anderen Baugebieten höheren Nutzungsvielfalt und Bebauungsdichte in entsprechender Verkehrslage, die vornehmlich für bauliche Anlagen für:
• Erziehungs-, Bildungs- und sonstige kulturelle und soziale Zwecke,
• Handels- und Dienstleistungseinrichtungen,
• Hotels, Gast- und Vergnügungsstätten,
• Verwaltung und Büro
• und dergleichen bestimmt sind, wobei auch Wohngebäude und Garagen sowie Betriebe zulässig sind. Sämtliche Nutzungen müssen sich der Eigenart des Kerngebietes entsprechend einordnen lassen und dürfen keine das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen in benachbarten Baugebieten verursachen
Erläuternde Bemerkungen dazu: Kerngebiete sind Baugebiete mit einer höheren Nutzungsvielfalt und diese werden daher in der Regel Zentrumslagen in der siedlungstrukturellen und funktionellen Ortsmitte bilden, wobei jedoch auch die Ausbildung von „Subzentren“, welche örtliche Siedlungsschwerpunkte darstellen möglich ist. Ziel ist es, insbesondere die im Kerngebiet möglichen Einrichtungen (wie z.B. Verwaltung, Bauten für Erziehungs-, Bildungs- und sonstige kulturelle und soziale Zwecke aber auch Freizeiteinrichtungen) nicht in Randlagen, sondern in zentralen Ortslagen anzusiedeln. Bei der Neuentwicklung von Kerngebieten ist der Bedarf an solchen Einrichtungen entsprechend zu begründen. Landtagsbeschluss am 23.03.2010 23 Aufgrund des in der Kerngebietsausweisung möglichen Nutzungsrahmens und der in der Praxis häufig auftretenden Nutzungskonflikte zu benachbarten Wohnbaugebieten ist nunmehr wie schon bisher beim Gewerbegebiet im Bauverfahren zu prüfen, ob mit dem Bauvorhaben das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen in benachbarten Baugebieten verursacht werden.

Was heißt das: durch die Ausdehnung dieser Widmungskategorie ist eine Zersiedlung des Ortskerns vorprogrammiert. In den Ortsrandlagen dürfen nun Handelbetriebe angesiedelt bzw ausgeweitet werden, die Ortsrandlage wird dadurch attraktiver für Kunden. Parkplätze gibt es vor der Tür, dadurch wird das Leben im Ortskern ausgehöhlt, Betriebe siedeln mangels Perspektiven und Umsatzeinbußen ab.


20.05.2019, 11:19

Zur Info die Passage im Entwicklungskonzept wo das betreffende Einkaufszentrum erwähnt wird und warum das Unsicherheit für die Zukunft schafft. Als Einkaufszentren gelten Gebäude oder Teile von Gebäuden für Handelsbetriebe einschließlich der erforderlichen Abstellplätze mit einer Verkaufsfläche von insgesamt mehr als 800 m2. Es handelt sich bei Einkaufszentren somit um sehr große Komplexe, mit einer Vielzahl von Handelsbetrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht das Einkaufszentrum Pichling nur aus einem Lebensmittelhandelsbetrieb und einer mehr oder weniger nicht belebten Fachmarktzeile. Es müsste somit zur Ansiedelung einer, Vielzahl von weiteren Handelsbetrieben kommen, um tatsächlich von einem Einkaufszentrum sprechen zu können. Dies würde jedoch zur Aushöhlung des Ortskerns von Stainz führen und die dort angesiedelten Betriebe gefährden. Darüber hinaus steht der Bau bzw die Erweiterung des Einkaufszentrums Pichling im direkten Widerspruch zu dem, in diversen Entwicklungsprogrammen festgesetzten, Grundsatz der Förderung von Ortskernen in der Steiermark und der dort angesiedelten Betriebe. Es gibt spezielle, eng gefasst Regelungen unter welchen Umständen Einkaufszentren gebaut und erweitert werden dürfen – diese werden im Entwicklungskonzept der Gemeinde Stainz nicht beachtet.


16.05.2019, 13:32

Adresse Internetseite hinzugefügt


Neue Begründung: Wir haben in Stainz ein großes Juwel, das alles was Stainz bietet, aufwertet und zusammenführt - das Stainzer Ortszentrum. Wir haben ein Ortszentrum, das so in dieser Form in der Steiermark kaum mehr existiert. Ein Zentrum, wo sich Generationen finden und begegnen, viel geboten wird und man bummeln und flanieren kann. Wir wollen nicht, dass in Stainz passiert, was in zahlreichen steirischen Orten unwiderruflich geschehen ist: die Aushöhlung des Ortskerns. Unser Ortskern soll für unsere Bevölkerung aber auch als Anziehungspunkt für Menschen außerhalb des Ortes erhalten bleiben. Dafür setzen wir uns ein.
UNSER KLARES ZIEL: EIN LEBENDIGER ORTSKERN FÜR STAINZ IM SINNE ALLER – ZUKUNFT FÜRS ZENTRUM – STAINZ 2034!
weitere Infos: www.stainz2034.at | www.facebook.com/ZukunftStainz2034/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5


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