29.08.2017, 10:45
Pet 1-17-14-560-025436Standortangelegenheiten der
Bundeswehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine wirtschaftliche Überprüfung der derzeitigen
Kampfhubschrauberstandorte der Bundeswehr sowie die Verlegung aller
Kampfhubschrauber TIGER an den Fliegerhorst Roth.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Standort Roth
gegenüber den Standorten in Le Luc (Frankreich) und Fritzlar erhebliche
wirtschaftliche und infrastrukturelle Vorteile biete. Vor dem Hintergrund der
Einsparungen in der Bundeswehr sei es sinnvoll, alle Kampfhubschrauber an einen
Standort zu verlegen. Insbesondere der Standort in Frankreich koste den deutschen
Steuerzahler viel Geld und gefährde zudem heimische Arbeitsplätze. In Fritzlar gebe
es Probleme mit dem Grundwasserspiegel und Überschwemmungen, die dauerhaft
zu Instandsetzungskosten führen würden. Diese gelte es genau zu untersuchen.
Roth hingegen biete eine gut ausgestattete Infrastruktur. Dazu zähle sowohl die neue
Wartungshalle TIGER als auch die Nähe zum Industriestandort Donauwörth.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 179 Mitzeichnungen und
43 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht auf
alle Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe mehrere Stellungnahmen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eingeholt. Unter Einbeziehung der
vorliegenden Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass im Rahmen des neuen
Stationierungskonzeptes der Bundeswehr das Kampfhubschrauberregiment 26 in
Roth aufgelöst wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass für die künftige
Struktur dem Heer statt bisher 80 voraussichtlich nur noch 40 Waffensysteme TIGER
zur Verfügung stehen. In der Folge sieht die Struktur des Heeres statt zwei nur noch
ein Kampfhubschrauberregiment vor. Ein Truppenteil dieser Größenordnung ist aus
militärisch-funktionalen sowie aus wirtschaftlichen Gründen grundlegend
geschlossen zu stationieren, so dass einer der beiden bisher vorgesehenen
Standorte auszuwählen war.
Nach Abwägung aller Fakten hat sich das BMVg für den Standort Fritzlar
entschieden. Dabei spricht sowohl die zentrale Lage mit Drehkreuzfunktion für alle
Hubschrauberbewegungen die deutlichen militärischen und funktionalen Vorteile
gegenüber Roth und die Nähe zu Ausbildungs- und Übungseinrichtungen des
Heeres für diese Entscheidung.
Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass der Standort Roth weiterhin
erhalten bleibt und die Offiziersschule der Luftwaffe dorthin verlegt wird.
Bezüglich des Standortes in Le Luc stellt der Ausschuss fest, dass dieser nicht von
dem neuen Konzept betroffen ist. Neben der Förderung der deutsch-französischen
Verständigung soll durch die Zusammenarbeit auch eine Verbesserung der
Standardisierung von Gerät und Einrichtungen erreicht werden. Nach Ansicht des
Ausschusses ist dies vor dem Hintergrund der immer komplexer werdenden
Anforderungen an die Bundeswehr, wie z. B. in den Auslandseinsätzen, und
zunehmender internationaler und europäischer Kooperation zu begrüßen. Ferner ist
in Le Luc ohne großen Aufwand und kostspieligen Verlegungsphasen neben den
fliegerischen Grundverfahren auch das Fliegen bei hohen Temperaturen und
Schulschießbetrieb mit dem TIGER möglich.
Der Petitionsausschuss hat Verständnis für die geäußerten Sorgen bezüglich der
Umstrukturierung der Bundeswehr. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss
darauf hin, dass die Grundlage für die Umstrukturierung der Bundeswehr veränderte
sicherheitspolitische Rahmenbedingungen sind, die neue Anforderungen an die
Bundeswehr stellen. Ziel der Neuausrichtung ist die Anpassung an diese
Rahmenbedingungen. Der Ausschuss stellt darüber hinaus fest, dass die
Standortentscheidung dabei nicht nur von sicherheitspolitischen Aspekten bestimmt
wurde. Vielmehr ist sie das Ergebnis von Analysen, die nach den Grundprinzipien
Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche durchgeführt wurden.
Im Detail wurde die Stationierungsentscheidung u. a. von den
Liegenschaftsbetriebskosten (Bauunterhaltung, Bewirtschaftung, Bewachung), dem
Erfordernis und den Kosten von Infrastrukturmaßnahmen sowie den bisherigen,
mittelfristigen und langfristigen Infrastrukturinvestitionen abhängig gemacht. Der
Petitionsausschuss merkt zudem an, dass Maßnahmen zur sozialverträglichen
Umstrukturierung der Bundeswehr im Bundeswehrreform-Begleitgesetz erwogen
werden.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass sich der Deutsche Bundestag fortlaufend in
verschiedenen parlamentarischen Gremien mit den strukturellen, sozialen und
wirtschaftlichen Aspekten der Standortentscheidung sowie den Folgen für die
betroffenen Kommunen beschäftigt. Zudem hat sich der Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages mit dem Themenbereich im Rahmen der Beratungen des
Jahresberichts 2011 befasst. Ferner sind die Auswirkungen der
Standortschließungen Gegenstand parlamentarischer Kleiner Anfragen sowie
Befragungen der Bundesregierung. Der Verlauf der Beratungen kann im Internet
unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss sieht hinsichtlich der künftigen Stationierung des
Kampfhubschrauberregimentes aus den dargelegten Gründen keinen Anlass für ein
parlamentarisches Tätigwerden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)