Streek: Bayern

Stoppt den Wassercent – Wasser ist ein Allgemeingut!

Die petisie is gerig aan
Bayerische Staatsregierung / Bayerischer Ministerpräsident / Bayerischer Umweltminister

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  1. Begin Julie 2025
  2. Versameling steeds > 2 weke
  3. Voorlegging
  4. Dialoog met ontvanger
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nuus

2025-12-09 10:10

Der Link wurde von der Bayerischen Staatsregierung inzwischen entfernt bzw. geändert. Das kommt leider häufiger vor.


Neue Begründung:

Die Bayerische Staatsregierung will eine neue Abgabe auf Wasser einführen – den sogenannten "Wassercent"."Wassercent". Diese Abgabe trifft vor allem Bürgerinnen und Bürger: Familien, Gartenbesitzer, Rentner. Gleichzeitig werden Industrie und Landwirtschaft weitgehend ausgenommen. Was als Beitrag zum Gewässerschutz verkauft wird, ist in Wirklichkeit eine neue bürokratische und sozial ungerechte Belastung.

Unsere Forderung:

Die Bayerische Staatsregierung soll den Beschluss zur Einführung des Wassercent zurücknehmen.

Wasser ist ein Allgemeingut und darf nicht zu einer neuen Einnahmequelle gemacht werden. Wir fordern eine gerechte Wasserpolitik, die auf Anreize, Eigenverantwortung und Aufklärung setzt – nicht auf neue Belastungen für die Bürger.

Warum das wichtig ist:

- Der Wassercent belastet vor allem Privathaushalte, nicht aber Großverbraucher.- Er trifft Menschen, die mit Gartenpflege zur ökologischen Vielfalt beitragen.- Der bürokratische Aufwand ist enorm – ohne echten ökologischen Nutzen.- In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist eine zusätzliche Abgabe untragbar.- Wasser ist ein Grundrecht – kein staatliches Geschäftsmodell.

Quelle:

BayerischerGesetzentwurf Ministerrat,der BeschlussStaatsregierung: vomGesetz 30.07.2025:zur www.bayern.de/ministerrat-beschliesst-wassergesetzÄnderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften:Novelle Bayerisches Wassergesetz | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007000/0000007313.pdf


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.535 (4.983 in Bayern)


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