06/07/2016 12:16
Pet 1-18-12-9203-015829
Straßengüterverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die geplante Erhöhung der Lkw-Maut auf 2015
vorgezogen, auf alle Straßen ausgeweitet und tageszeitabhängig berechnet wird.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 155 Mitzeichnungen und
29 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Lkw-Fahrer
durch das bundesweite Umfahren von Bundesautobahnen (BAB) die durchfahrenen
Ortskerne enorm belasteten. Eine Ausweitung der Lkw-Maut sei daher aufgrund des
Verursacherprinzips gerechtfertigt. Eine Belastung der Pkw-Fahrer durch die
Einführung einer Pkw-Maut sei hingegen nicht zu rechtfertigen, da die Belastung
durch Steuern bereits hoch genug sei. Zudem stünden die Pläne zur Pkw-Maut nicht
im Einklang mit EU-Recht.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt. Diesem lagen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung vor, darunter der
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
– BFStrMG (Bundestagsdrucksache 18/3923), der Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion
DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –
(Bundestagsdrucksache 18/806). Alle Drucksachen sowie die dazugehörigen
Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de
eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des Verkehrsausschusses
angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Hinsichtlich der Forderung, eine Erhöhung der Lkw-Maut auf 2015 vorzuziehen, stellt
der Ausschuss klar, dass derzeit keine Erhöhung der Lkw-Maut geplant ist. Der
Ausschuss weist aber darauf hin, dass der Bundestag am 26. März 2015 einer
Änderung des BFStrMG zugestimmt hat. Ab dem 1. Juli 2015 ist die Lkw-Maut auf
weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige Bundesstraßen
ausgeweitet worden. Eine Karte der Bundesstraßen, die seit dem 1. Juli mautpflichtig
sind, kann im Internet unter www.bmvi.de/mautkarte-bundesstrassen abgerufen
werden.
Darüber hinaus werden Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem
Gesamtgewicht seit dem 1. Oktober 2015 in das Mautsystem mit einbezogen. Das
zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht davon aus,
dass die Verbreitung und Vertiefung der Lkw-Maut rund 380 Mio. Euro
Mehreinnahmen jährlich bedeuten. In einem weiteren Schritt beabsichtigt die
Bundesregierung, die Lkw-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten.
Die mit der Petition geforderte Ausweitung auf alle Straßen ist nicht vorgesehen.
Zu der Forderung der Einführung einer tageszeitabhängigen Berechnung der
Mautgebühren sieht der Ausschuss keinen Anlass, da die turnusmäßigen Berichte
der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gezeigt haben, dass
Verkehrsverlagerungen nur punktuell vorkommen und kein bundesweites Problem
darstellen.
Bezüglich der Forderung, auf die Einführung einer Pkw-Maut zu verzichten, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass in Deutschland wesentlich mehr in den Erhalt
sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert werden muss, um den
hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes aufrechtzuerhalten und den
prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu
können. Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung können größere Unabhängigkeit
von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für die
Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt
werden.
Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen beinhaltet im Wesentlichen die Einführung einer Pkw-Maut in
Form einer Infrastrukturabgabe, die von Haltern von im Inland und im Ausland
zugelassenen Pkw und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von BAB und
Bundestraßen zu entrichten ist. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten.
Aufgrund der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-
Kommission verzögert sich die Umsetzung der Infrastrukturabgabe. Vorsorglich weist
der Ausschuss darauf hin, dass der Rechtsstreit eine geraume Zeit in Anspruch
nehmen kann. Die Ausschreibung und Vergabe des Infrastrukturabgabesystems wird
erst nach Klärung des Rechtsstreits mit der EU-Kommission erfolgen. Beides wird
derzeit vorbereitet, um danach zügig mit der Implementierung beginnen zu können.
Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen durch die am 1. Juli 2015
erfolgte Ausdehnung der Lkw-Maut teilweise entsprochen worden ist.
Begründung (pdf)