Straßenpersonenverkehr - Pkw-Autobahnmaut in Deutschland nur für bestimmten Personenkreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.08.2018, 04:36

Pet 1-18-12-9204-021977 Straßenpersonenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Pkw-Maut nur für Fahrzeuge aus den Ländern
gilt, in denen für deutsche Fahrzeuge ebenfalls eine Maut entrichtet werden muss.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 30 Mitzeichnungen und 5 Diskussionsbeiträge vor. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte
im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Europäische Kommission und weitere europäische Institutionen Deutschland
vorwürfen, deutsche und ausländische Kfz-Halter ungleich zu behandeln, da deutsche
Kfz-Halter bei Einführung der Pkw-Maut von der Kfz-Steuer entlastet würden. In
Belgien, Luxemburg und den Niederlanden müssten deutsche Kfz-Halter jedoch
bislang keine Maut entrichten, daher sollten Kfz-Halter aus den Benelux-Staaten im
Gegenzug von der Pkw-Maut in Deutschland ausgenommen werden. Eventuell
würden weitere europäische Staaten künftig auf die Maut für deutsche Fahrzeuge
verzichten, damit ihre Fahrzeuge in Deutschland ebenfalls mautfrei bleeben würden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das Gesetz zur Einführung einer
Infrastrukturabgabe (InfrAG) am 12. Juni 2015 und das Erste Gesetz zur Änderung
des Infrastrukturabgabengesetzes am 25. Mai 2017 in Kraft getreten sind.

Gemäß InfrAG muss für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobilen, die die
Bundesautobahnen und Bundesstraßen nutzen, eine Infrastrukturabgabe entrichtet
werden. Pkw und Wohnmobile, die nicht in Deutschland zugelassen sind, sind bei der
Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig.

Der Ausschuss stellt fest, dass die mit der Petition geforderte Beschränkung der
Abgabepflicht nur auf Kfz-Halter aus Ländern, in denen auch für deutsche Kfz eine
Straßenbenutzungsgebühr gezahlt werden muss, nicht mit dem Prinzip einer
gerechten Kostenanlastung vereinbar ist. Eine solche Regelung stellt darüber hinaus
eine Ungleichbehandlung dar.

Anhand der Infrastrukturasbgabe sollen alle, die die deutschen Verkehrswege nutzen,
einen angemessen Beitrag zum Erhalt einer modernen, sicheren und leistungsfähigen
Verkehrsinfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland beitragen.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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