Straßenverkehrsordnung - Benutzung der äußerst linken Fahrspur für Omnibusse bei drei Fahrspuren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:10

Pet 1-18-12-9213-007725

Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Omnibusse/Reisebusse auf Autobahnen mit drei
oder mehr Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung den jeweils äußerst linken Fahrstreifen
nicht mehr befahren dürfen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 121 Mitzeichnungen und 37 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass durch die
Zunahme der Fernbusse auf den Autobahnen die linke Fahrspur oftmals durch Lkw-
überholende Busse zusätzlich verstopft sei. Dies führe zu mehr Staus und
gefährlichen Situationen, da schnellere Fahrzeuge stark abbremsen müssten. Eine
marginale Zeitersparnis gegenüber dem Hinterherfahren und Abwarten, dass der
Lkw auf dem mittleren Fahrstreifen nach erfolgtem Überholvorgang wieder auf den
rechten Fahrstreifen wechsele, stünde in keinem Verhältnis zur entstehenden
Gefahr, wenn Busse mit 100 km/h auf dem linken Fahrstreifen führen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Omnibusse, die gemäß § 18 Absatz 5
Satz 2 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 100 km/h fah¬ren können und dürfen,
mit dieser Geschwindigkeit durchaus auf dem linken Fahrstreifen einer dreistreifigen
Autobahn oder Kraftfahrtstraße andere Kraftfahrzeuge überholen können, ohne den
nachfolgenden Verkehr zu gefährden. Nicht selten überholen auch Pkw in diesem
Geschwindigkeitsbereich. In diesem Zusammenhang ergänzt der Ausschuss, dass
Autobahnen von allen Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, deren bauartbedingte
Geschwindigkeit über 60 km/h liegt.
Im Übrigen legt § 5 Absatz 2 Satz 2 StVO fest, dass nur derjenige überholen darf,
der mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Dies ist
zwischen Lkw mit 80 km/h und Omnibussen mit 100 km/h gegeben.
Der Ausschuss hält die geltende Regelung für sachgerecht und vermag sich nicht für
die mit der Petition geforderte Änderung auszusprechen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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