2016. 10. 14. 4:22
Pet 1-18-12-9213-023539
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des
Umweltschutzes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein autofreier Sonntag im
Monat gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 152 Mitzeichnungen und 363 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass – wie bereits
im Jahr 1973 – ein autofreier Sonntag im Monat eingeführt werden solle. An diesem
Tag sollten weder Kraftfahrzeuge noch motorbetriebene Wasser- und Luftfahrzeuge
benutzt werden dürfen. Dafür sollten mehr Fahrzeuge des ÖPNV eingesetzt und
Fahrten unentgeltlich angeboten werden. Die Mindereinnahmen der
Verkehrsunternehmen sollten diesen erstattet werden. Die Kosten für autofreie
Sonntage seien gering und würden durch niedrige Unfallzahlen ausgeglichen werden.
Ein autofreier Sonntag bringe mehr Lebensqualität für alle Menschen, die öffentlichen
Straßen und Plätze, die sonst für den Verkehr genutzt würden, stünden allen zur
Verfügung.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die mit der Petition eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Themen Umweltschutz
und Verkehr einen hohen Stellenwert im politischen Raum einnehmen. Anstatt
Mobilität einzuschränken – hier schließt sich der Ausschuss der Position des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an – soll auf die
Vielfalt der Verkehrsträger und deren freie Nutzung gesetzt werden. Die deutsche
Verkehrspolitik zielt darauf ab, den Verkehrssektor umweltfreundlicher zu gestalten,
Im Straßenverkehr würde das geforderte Fahrverbot für einen Sonntag im Monat
rechtliche Probleme aufwerfen. So ist z. B. das Straßenverkehrsrecht als
Gefahrenabwehrrecht für die verfolgte Zielsetzung – präventiver Umweltschutz – nicht
die richtige Ermächtigungsgrundlage.
Der Petitionsausschuss begrüßt es, wenn sich die Verkehrsteilnehmer
umweltbewusster verhalten und ihr Auto häufiger stehen lassen. In diesem
Zusammenhang verweist er auf die dazu durchgeführten Anstrengungen des BMVI,
wie etwa den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (vgl. dazu Fahrradportal des Bundes
www.Nationaler-Radverkehrsplan.de).
Die Zuständigkeit für die Planung, die Ausgestaltung, die Organisation und die
Finanzierung des Stadt- und Regionalverkehrs liegt bei den Ländern bzw. den
Kommunen. Die Aufgabenträger vor Ort sind am besten in der Lage, ein an die
jeweiligen Rahmenbedingungen angepasstes Mobilitätsangebot zu erstellen. Eine
Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages ist hier nicht gegeben.
Darüber hinaus wird auf die Aktivitäten im Rahmen der „Europäischen Woche der
Mobilität", die jährlich im September stattfindet, hingewiesen. Daran beteiligen sich
auch deutsche Städte und Gemeinden, indem im Rahmen von vielfältigen Aktionen
oder Veranstaltungen, wie Radtouren, Inline-Skaten etc., u. a. bestimmte Straßen oder
Straßenstrecken gesperrt werden. Solche Aktionen stoßen im Übrigen beim Bürger
auf mehr Interesse und Akzeptanz als ein generelles Fahrverbot, das beispielsweise
auch für die vielen Menschen, die sonntags arbeiten und ihren Arbeitsplatz aufsuchen
müssen, problematisch wäre.
Weitere Anstrengungen für einen umweltverträglicheren Verkehrssektor werden im
Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie unternommen. Die Bundesregierung
fördert den nichtmotorisierten Verkehr sowie die Verlagerung auf die Verkehrsträger
Schiene und Wasserstraße. Darüber hinaus werden aktiv Maßnahmen zur Reduktion
der spezifischen CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen unterstützt. Dies sowohl durch
die Effizienzsteigerung verbrennungsmotorischer Antriebe und die Unterstützung
alternativer Kraftstoffe als auch durch die umfangreiche Förderung von alternativen
Antrieben. So zum Beispiel im Bereich der Elektromobilität; Elektrofahrzeuge leisten
einen Beitrag für lebenswerte Städte und Gemeinden, da sie vor allem bei geringeren
Geschwindigkeiten wesentlich leiser als Verbrenner und lokal emissionsfrei sind.
Darüber hinaus werden mit der Vertiefung und Ausweitung der Lkw-Maut und der
Einführung einer Infrastrukturabgabe das Verursacherprinzip und die Zweckbindung
gestärkt.
Seit dem 1. Juli 2015 sind weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen in das Maut-Netz
aufgenommen und seit Oktober ist die Mautpflichtgrenze von 12 auf 7,5 Tonnen
abgesenkt worden. Die Umweltverträglichkeit findet zudem bei der nach
Schadstoffklassen differenzierten Anlastung von externen Luftverschmutzungskosten
Berücksichtigung.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen, erneut einen autofreien Sonntag im Monat einzuführen, nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)