Straßenverkehrsordnung - Modernisierung der Hinweisschilder für Gewerbegebiete

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:07

Pet 1-18-12-9213-009886

Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Modernisierung der Hinweisschilder für Gewerbegebiete
gefordert, die statt rauchender Schornsteine zum Beispiel Solarpanels als Symbole
einer umweltbewussten Industrie zeigen sollten.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 28 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine
entsprechende Darstellung dem nötigen modernen Umweltbewusstsein der
Gesellschaft dienen würde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss stellt zunächst fest, dass grundsätzlich nur die in den Richtlinien für
die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000)
aufgeführten grafischen Symbole bzw. Sinnbilder für die Beschilderung an Straßen
verwendet werden sollten. Ausnahmen sind dabei nur dann zulässig, wenn das
Symbol auch ohne textliche Erläuterungen leicht begreifbar ist.

Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich das in dem Anliegen zum Ausdruck kommende
Umweltbewusstsein des Petenten, er ist jedoch der Auffassung, dass von einer
Änderung des Hinweiszeichens im Sinne der Petition kein Informationsmehrgewinn
zu erwarten ist. Hinzu kommt, dass die Kosten des Austauschs der Hinweisschilder
sowie die erforderlichen Informationen für die Verkehrsteilnehmenden im
Missverhältnis zu dem möglicherweise moderneren optischen Erscheinungsbild
stehen.
Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit
einem Vorschlag für ein Sinnbild an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden
können. Diese muss alle von dem derzeit verwendeten grafischen Symbol
abweichenden Vorschläge für ein Industriegebiet, ein Gewerbegebiet oder eine reine
Dienstleistungsanlage vorab genehmigen, um solche Hinweiszeichen in ihrem
Zuständigkeitsbereich einführen zu können.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen vermag der Petitionsausschuss keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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