10/25/2016, 04:22
Pet 1-18-12-921-022736
Straßenverkehrsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass in Pkw auf der Innenseite der Fensterscheibe ein
digitales Thermometer angebracht sein muss, auf dem sich von außen die
Innentemperatur ablesen lässt.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und 45 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es bei großer
Hitze immer wieder vorkomme, dass Eltern ihre kleinen Kinder oder Haustierbesitzer
ihre Tiere im Auto ließen. Die Kinder oder die Tiere könnten dabei
Kreislaufzusammenbrüche erleiden oder sogar zu Tode kommen. Vielen Menschen
sei nicht bewusst, wie schnell in einem geschlossenen Pkw trotz eines spaltbreit
geöffneten Fensters und nur mäßig hoher Außentemperatur, die Innentemperatur
ansteige. Ein Thermometer würde den Eltern oder Haustierbesitzern die Temperatur,
der sie ihr Kind oder Haustier aussetzten, vor Augen führen. Zudem könnten
hilfsbereite Personen bei einer konkreten Temperaturanzeige schneller über
Hilfsmaßnahmen entscheiden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dem Fahrzeugführer eine
Verantwortung zum sicheren Führen von Fahrzeugen zukommt. Dazu gehört auch die
Fürsorgepflicht für Fahrzeuginsassen, insbesondere für Kinder oder ältere
Fahrzeuginsassen. Dies trifft auch dann zu, wenn ein Fahrzeug geparkt wird und
Insassen im Fahrzeug zurückgelassen werden. Generell muss empfohlen werden,
dass bei sommerlichen Temperaturen keine Insassen in Fahrzeugen verbleiben
sollen.
Die Wirksamkeit eines im Fahrzeug angebrachten Thermometers muss nicht
zwangsläufig gegeben sein. Zum einen werden nicht alle Passanten auf die angezeigte
Temperatur achten. Zum anderen wird eine Entscheidung über hohe Temperaturen im
Innenraum von Kraftfahrzeugen von Passanten unterschiedlich beurteilt werden. Dies
kann dazu führen, dass Notfallmeldungen, wie von der Petentin vorgeschlagen, ohne
berechtigte Grundlage abgesetzt werden.
Die Notwendigkeit eines Thermometers für die Kontrolle der Innenraumtemperatur
beim Einsteigen in ein Fahrzeug wird nicht als notwendig erachtet. Beim Öffnen der
Türen von Fahrzeugen wird eine hohe Innenraumtemperatur auch ohne Thermometer
festgestellt werden können. Es hängt jedoch vom subjektiven Empfinden der einzelnen
Person ab, ob eine Temperatur im Innenraum als zu hoch erachtet wird. Dabei bleibt
es den Fahrzeugnutzern unbenommen, so lange zu warten, bis sich der Innenraum
eines Fahrzeugs auf ein akzeptables Maß abgekühlt hat.
Der verpflichtende Einbau eines Thermometers zur Überwachung der
Innenraumtemperatur bei Fahrzeugen wird daher nicht unterstützt. Es spricht jedoch
nichts gegen einen freiwilligen Einbau eines Thermometers im Innenraum eines
Fahrzeugs.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen
europaweit geregelt ist. Eine Vorschrift zur Ausrüstung aller Kraftfahrzeuge mit einem
Innenraumthermometer ist auf nationaler Ebene nicht möglich.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)