10/25/2016, 04:22
Pet 1-18-12-921-025500
Straßenverkehrsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition werden umfassende Regelungen für das autonome Fahren gefordert,
durch die vor allem die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen und die Passanten
sichergestellt wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 45 Mitzeichnungen und 91 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass autonom
fahrende Fahrzeuge mit einem Lenkrad ausgestattet werden müssten, damit der
Fahrer in Notsituationen jederzeit eingreifen könne. Außerdem müsse die jederzeitige
Ausschaltbarkeit der autonomen Fahrfunktionen möglich sein. Ferner wird ausgeführt,
dass die weltweit führende deutsche Autoindustrie Standards für autonomes Fahren
setzen solle. Dabei solle der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Hinblick auf die weiteren Einzelheiten zu
dem Anliegen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Einleitend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass bis zum fahrerlosen Fahren,
also dem autonomen Fahren, vorher verschiedene Stufen der technischen
Entwicklung zu durchlaufen sind. Das fahrerlose Fahren in einem Entwicklungsschritt
ist nicht vorgesehen.
Derzeit konzentrieren sich die Abstimmungen in erster Linie auf den Übergang vom
teilautomatisierten zum hochautomatisierten Fahren.
Bei der Teilautomatisierung übernimmt das System die Quer-(Ausrichtung der Position
des Fahrzeugs durch Lenken) und Längsführung (Regulierung der Geschwindigkeit
durch Beschleunigen oder Abbremsen). Aufgrund der technischen Grenzen ist es hier
aber weiterhin erforderlich, dass der Fahrer das System dauernd überwachen muss
und die Steuerung ggf. jederzeit übernimmt. Ein Beispiel hierfür ist der sog.
Stauassistent.
Erst ab der „Hochautomatisierung“ übernimmt das System Längs- und Querführung
aufgrund der technischen Reife in der Art und Weise, dass es technisch nicht mehr
erforderlich ist, dass der Fahrer das System permanent überwacht. Der Fahrer muss
die Steuerung erst nach Aufforderung mit gewisser Zeitreserve (Vorwarnzeit) wieder
übernehmen.
In der weiteren Stufe der sog. „Vollautomatisierung“ übernimmt das System die Quer-
und Längsführung vollständig und dauerhaft, bei Erfordernis wird das System
selbständig in den risikominimalen Zustand zurückkehren.
Ab Autonomie/Fahrerlosigkeit ist kein Fahrer mehr erforderlich, weil das System ohne
Einschränkung eigenständig in der Lage ist, in allen Anwendungsbereichen jede für
das Fahren erforderliche Steuerung einzuleiten und umfassend durchzuführen
(fahrerersetzend).
Der Ausschuss betont, dass in allen beschriebenen Systemen die Abschaltbarkeit der
automatisierten Systeme durch den Fahrer vorgesehen ist. Er ergänzt ferner, dass es
eine Zulassung von Fahrzeugen mit automatisierten Systemen ohne den Nachweis,
dass diese sicher sind, nicht geben wird.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass automatisiertes Fahren eine
Fortentwicklung von Sicherheitssystemen ist, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
beiträgt. Angesichts des Umstandes, dass die Hauptursache von Verkehrsunfällen
menschliches Fehlverhalten ist, bietet die technische Unterstützung des Fahrers durch
Assistenz- oder automatisierte Systeme enorme Potenziale zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit. Als Beispiel sei die Weiterentwicklung der Antiblockiersysteme hin
zu komplexeren Systemen wie Spurhalte- oder Notbremsassistenten genannt. Trotz
des sich fortwährend vergrößernden Verkehrsaufkommens hat sich die
Verkehrssicherheit auch dank der Weiterentwicklung der technischen Systeme erhöht.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen, vor allem aus Sicherheitsgründen umfassende
Regelungen für das autonome Fahren zu erlassen, mit den dargestellten Maßnahmen
und Anforderungen entsprochen worden ist.
Begründung (PDF)