12/05/2016, 04:24
Pet 1-18-12-9310-018599
Streckenführung im Bereich der
Deutschen Bahnen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die neu zu bauenden Gleise der sogenannten
Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel parallel zur Autobahn verlaufen und die
bestehenden Gleise ausschließlich für den Regionalverkehr genutzt werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 41 Mitzeichnungen und 33 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
bestehende Trasse im 19. Jahrhundert gebaut wurde. Alle angrenzenden Dörfer und
Städte seien damals auf eine Bahnverbindung angewiesen gewesen oder hätten
zumindest von ihr profitiert. Der Zugverkehr im 21. Jahrhundert stehe in keinem
Verhältnis zu dem damaligen. Die in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts
gebaute Autobahn entspräche den modernen Erfordernissen an eine Fernverbindung
deutlich mehr, da sie in die Landschaft integriert sei und an den Wohnsiedlungen
vorbei und nicht durch sie hindurch verlaufe. Die Lärmbelastung der Anwohnerinnen
und Anwohner entlang der Rheintalstrecke durch den Schienengüterfernverkehr
zwischen Rotterdam und Genua sei seit Jahren enorm hoch, außerdem bestehe ein
hohes Unfallrisiko. Die geplante Verbreiterung der bestehenden Trasse und die
Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner seien optisch
unzumutbar. Außerdem führten die Maßnahmen zu einer erhöhten Lärmbelastung
der Menschen, die außerhalb des durch Lärmschutzwände entstehenden
Schallschutzbereiches lebten. Ein Trassenverlauf parallel zur Autobahn würde keine
derartige Gefahr für die Anwohner darstellen. Es würden zwar andere
Beeinträchtigungen geschaffen, diese wären in ihren Auswirkungen auf die
Gesundheit der Menschen jedoch geringer. So würde der Lärmpegel in einigen
Kommunen zwar erhöht, doch entspräche er selbst dann nicht dem Lärmpegel, dem
die Anwohnerinnen und Anwohner der Schienenstrecke jetzt ausgesetzt seien.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Anliegen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich das frühere
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Land Baden-
Württemberg auf die Bildung eines Projektbeirates zur Rheintalbahn geeinigt haben.
Aufgabe des Beirates ist, die Kernforderungen der Region „noch vor dem jeweiligen
Planfeststellungsbeschluss die vorgeschlagenen Varianten bewerten, alternative
Lösungsmöglichkeiten vorschlagen und Verbesserungen, zum Beispiel beim
Lärmschutz, in das Verfahren einfließen lassen“. Im Projektbeirat sind neben dem
Bund und dem Land insbesondere auch die regionalen Organisationen, der
Dachverband der Bürgerinitiativen sowie die Deutsche Bahn AG vertreten.
Hintergrund sind umfangreiche Änderungsvorschläge der Region (sog.
Kernforderungen) im Hinblick auf die Antragsvarianten, die die DB Netz AG für die
Planfeststellungsverfahren vorsieht.
Der Ausschuss begrüßt, dass nach jahrelangen Verhandlungen über den Ausbau der
Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel von zwei auf vier Gleise im
Projektbeirat eine wichtige Entscheidung gelungen ist. Dies teilte das
Bundesverkehrsministerium am 26. Juni 2015 mit. Der Bund und das Land Baden-
Württemberg haben sich auf erhebliche Änderungen gegenüber der ursprünglich
geplanten Antragstrasse geeinigt sowie auf einen Streckenverlauf, der einen
weitreichenden Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und
Erschütterungen gewährleistet. Damit können viele Forderungen aus den Regionen
entlang der Rheintalbahn erfüllt werden. Dass die beschlossenen Verbesserungen
Lärmschutz auf höchstem Niveau zur Folge haben, ist aus Sicht des
Petitionsausschusses besonders zu würdigen. Die Einsetzung des Projektbeirates
hat sich besonders bewährt. Gemeinsam mit den Regionen haben Bund und Land
Lösungen zur Optimierung eines der wichtigsten Verkehrsprojekte, die diese zentrale
europäische Verkehrsachse darstellt, gefunden.
Dazu gehört auch der Neubau der zweigleisigen Güterzugtrasse entlang der
Autobahn A 5 zwischen Offenburg und Riegel. Dort wird durch ergänzende
Schallschutzmaßnahmen für die Ortslagen westlich und östlich der Autobahn
sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Gesamtlärmbelastung durch Straßen-
und Schienenverkehr vermieden wird. Den Menschen an der Bestandstrasse wird
Vollschutz vor Lärm und damit eine bedeutende Verbesserung zugesichert.
Demzufolge sind dort keine passiven Lärmschutzmaßnahmen wie
Schallschutzfenster nötig.
Der Ausbau der Rheintalbahn kann nach jahrelangem Zeitverzug endlich
vorangetrieben werden. Damit besteht auf absehbare Zeit die Chance, einen
beträchtlichen Teil der Warentransporte in Nord-Süd-Richtung von der Straße auf die
Schiene zu verlagern. Gegenüber der ursprünglichen Planung stellen der Bund und
das Land zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang bereit. So übernimmt der Bund
allein die Mehrkosten in Höhe von knapp 1,2 Mrd. Euro für den Bau des
Güterzugtunnels unter Offenburg hindurch. Die baulichen Mehrkosten von
479 Mio. Euro für den Bau der parallel zur Autobahn verlaufenden Trasse tragen
Bund und Land jeweils zur Hälfte. Zwischen Hügelheim und Auggen erhält die
Antragstrasse Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus Vollschutz. Die
Mehrkosten für den zusätzlichen Lärmschutz von 23 Mio. Euro und für gestalterische
Maßnahmen in Höhe von 10 Mio. Euro, wie teilweise transparente
Schallschutzwände, übernehmen Bund und Land jeweils zur Hälfte. Darüber hinaus
wird der Bahnknoten Hügelheim für ca. 15 Mio. Euro niveaufrei ausgestaltet, um die
Leistungsfähigkeit der Strecke auf den Katzenbergtunnel hin zu erhöhen.
Die Übernahme zusätzlicher Mehrkosten steht unter dem Vorbehalt, dass der
Deutsche Bundestag und der Landtag von Baden-Württemberg die erforderlichen
Haushaltsmittel bereitstellen.
Der Deutsche Bundestag wird sich voraussichtlich noch im Jahr 2015 mit der
Streckenführung der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel befassen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen, die Gleise der sogenannten Rheintalbahn zwischen Offenburg und
Riegel parallel zur Autobahn zu bauen, entsprochen worden ist.
Begründung (pdf)