17.07.2014, 15:04
Hallo liebe Leute,
es wurden einige kritische Fragen gestellt, deren Beantwortung noch ausstand. Das wird an dieser Stelle nachgeholt.
1. Wieso der vierte Versuch? Könnte man nicht einen Härtefallantrag stellen?
Nach drei Versuchen hat Mohammed einen Härtefallantrag gestellt, der auch bewilligt wurde. Von daher kann man nicht noch einen stellen.
2. Wie kam das Missverständnis zustande?
Generell ist man in der Vorklinik automatisch für alle Nachprüfungen angemeldet. Diese Regel greift nur dann nicht, wenn man sich per Antrag (in dem Fall per Härtefallantrag) neu für einen Themenblock bewirbt. Darauf beruht das Missverständnis.
3. Hätte man nicht erstmal mit dem Studiendekanat sprechen können?
Gespräche mit dem Studiendekanat finden selbstverständlich statt.
4. Ist er mit dem Studium letztlich einfach überfordert?
Nein. Bei der fraglichen Prüfung handelt es sich nur um einen von 21 Themenblöcken in der Vorklinik, von denen er bereits zwei Drittel erfolgreich absolviert hat. Die Frage, ob er eine weitere Chance überhaupt verdient hat, stellt sich gar nicht erst, schließlich wurde der Härtefallantrag bereits von Seiten des Dekanats bewilligt. Jetzt soll er aber aufgrund eines ziemlich banalen Formfehlers quasi wieder außer Kraft gesetzt werden.
Amadeus Ciecior