nach dem Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Mühldorf wurde die Petition 11:0 abgelehnt. die Beschwerde beim Bayerischen Landtag war ein kleiner Teilerfolg. Leider wurde das Quorum nicht berücksichtigt. Das Quorum hätte die Verpflichtung die Petition im zuständigen Parlament zu behandeln und zu beschließen bedeutet. Leider wurde vom Landtag die Korrektur verweigert.
Somit beende ich diese Petition.
die nochmalige Beschwerde beim Landtag führte leider zu keinem besseren Ergebnis. Mit Schreiben vom 01.07.2024 wurde mitgeteilt, daß das Petitionsverfahren abgeschlossen ist.
Das man auch den Sachverhalt Quorum, es wurde nicht berücksichtigt, nicht zum Anlass nimmt die Entscheidung zu korrigieren enttäuscht mich.
Damit beende ich diese Petition und Danke abschließend allen Unterstützern.
Meine Beschwerde führte zu einem Teilerfolg. Die Stadt Mühldorf musste auf Anordnung der Regierung von Oberbayern musste Mühldorf die Petition in einem politischen Gremium, dem Hauptausschuss behandeln.
Der Hauptausschuss besteht aus 11 Mitgliedern der Regierungsfraktion. Der Stadtrat hat 24 gewählte Mitglieder.
Die Petition wurde laut Sitzungsprotokoll mit 11:0 abgelehnt.
Ich bin weder mit dem Ergebnis des Hauptausschusses noch der Nichtberücksichtigung des Quorums einverstanden. Weitere Maßnahmen prüfe ich derzeit.
Meine Beschwerde über die Nichtanerkennung als Petition wurde am Freitag im Innenausschuss der Bayerischen Staatsregierung behandelt. Das Ergebnis wird noch mitgeteilt. Ich werde darüber berichten.
Wie aus dem aktuellen Presseartikel zu entnehmen ist, lehnt die Stadt Mühldorf den Antrag auf 30km/h ab. Ebenso verweigert sie weiter eine rechtskonforme Behandlung der Petition.Ein schriftlicher Bescheid über den Bürgerantragund Ergebnisse der zugesagten Massnahmen liegt mir bis heute nicht vor. Abwarten auf Entscheidung aus München ist wohl beim Bürgermeister angesagt.
Sehr bedauerlich, wie der Mann mit 489 Wählerunterschriften umgeht!
Weitere Informationen werde ich zeitnah hier veröffentlichen.
Wie aus dem aktuellen Presseartikel zu entnehmen ist, lehnt die Stadt Mühldorf den Antrag auf 30km/h ab. Ebenso verweigert sie weiter eine rechtskonforme Behandlung der Petition.Ein schriftlicher Bescheid über den Bürgerantragund Ergebnisse der zugesagten Massnahmen liegt mir bis heute nicht vor. Abwarten auf Entscheidung aus München ist wohl beim Bürgermeister angesagt.
Sehr bedauerlich, wie der Mann mit 489 Wählerunterschriften umgeht!
Weitere Informationen werde ich zeitnah hier veröffentlichen.
Nachdem bis heute keine rechtskonforme Behandlung der Petition bekannt ist, habe ich heute eine Beschwerde über den Bürgermeister an die Bay. Landesregierung auf den Weg gebracht. Es geht um Missachtung von Art.17 GG, Art. 115 Abs.1 BV und Art.1 BayPet G..
Bin gespannt was geschieht.
Es ist einige Zeit vergangen und es gibt weder einen offiziellen Bescheid noch einen Termin im Stadtrat. Ich werde jetzt den nächsten Schritt vorbereiten und eine offizielle Beschwerde in Erwägung ziehen. Es kann nicht sein, dass ein Bürgermeister das Grundgesetz, Artikel 17, und die Bayerische Gemeindeordnung einfach ignoriert.
Werde darüber berichten.