Region: Achim
Verkehr

Tempo 30 für die Bahnhofstraße in Achim-Baden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und untere Verkehrsbehörde
50 Unterstützende 35 in Achim

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

50 Unterstützende 35 in Achim

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.03.2021, 18:51

Wer Anwohner der Borsteler Hauptstraße von Achim-Borstel ist, darf sich über zahlreiche Schilder mit Tempo 30 in beide Richtungen freuen. Hier hat die Verkehrsbehörde auf einem kurzem Teilstück, das von zahlreichen Autofahrerinnnen und Autofahrer als Umleitung zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord genutzt wird, eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Tempo 30 innerhalb des Ortes eingeführt. Dort ist eine Entscheidung für Tempo 30 zu Gunsten der Lämreduzierung und der Verkehrssicherheit möglich gewesen.


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bitte.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) geht.

Ich verstehe jeden, der durch die Bahnhofstraße in Achim-Baden nur durchfahren möchte, weil ihn andere etwa hier durchleiten. Jedoch finde ich es respektlos, wenn die Durchfahrt unter Missachtung der geltenden Regeln und nur zu seinem eigenen Vorteil für ein schnelleres Vorankommen geschieht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (4 in Achim)


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