Terrorismusbekämpfung - Mehr Videoüberwachung zum Schutz der Bevölkerung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:07

Pet 1-18-06-21901-037987

Terrorismusbekämpfung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass in der gesamten Bundesrepublik ein
flächendeckendes Netz an Videoüberwachung in hochauflösender Art und
Beschaffenheit für sämtliche öffentliche Bereiche zur Bekämpfung von möglichen
Straftaten - insbesondere zum Schutz der Bevölkerung gegen Terror - umgesetzt
und mittels EDV gewährleistet wird, dass alle erforderlichen Behörden - auch
länderübergreifend - auf das System zugreifen können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Ereignisse
an Silvester 2015/2016 in Köln sowie der Terrorakt auf dem Weihnachtsmarkt im
Dezember 2016 in Berlin neben zahlreichen weiteren negativen Situationen gezeigt
hätten, dass Deutschland an einem gesellschaftlichen Punkt angelangt sei, der mehr
Überwachung zum Schutz der Bevölkerung erfordere. In der Öffentlichkeit werde
hochauflösende Videoüberwachung benötigt, damit mögliche Straftaten bereits „vor
dem Aufflammen im Keim erstickt“ werden könnten. Eine effektive
Sicherungseinrichtung in der Öffentlichkeit sei vonnöten, damit eine Sicherung der
öffentlichen Ordnung und vor allem eine schnelle und zielgerichtete Fahndung nach
Tätern möglich seien. Wichtig sei insbesondere auch die abschreckende Wirkung,
die eine klar kommunizierte Videoüberwachung auslösen könne und werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 58 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der für ihn
ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Bundesregierung im Kampf gegen den
Terrorismus viele Anstrengungen unternimmt, um den Schutz an öffentlichen Plätzen
zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss insbesondere hervor, dass der
Deutsche Bundestag in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen
großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-
elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz –
Drucksache 18/10941) beschlossen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/221).
Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.
Ziel des Gesetzes ist es, den Betreibern von öffentlich zugänglichen großflächigen
Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten,
Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen
großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs zu
erleichtern, Videoüberwachungsmaßnahmen einzusetzen. Damit können sie einen
Beitrag zur Sicherheit der in ihren Anlagen und Einrichtungen aufhältigen Personen
leisten – in ihrem eigenen, aber auch im öffentlichen Interesse.
Nach dem Dafürhalten des Ausschusses wird das Gesetz zur Erhöhung des
Sicherheitsniveaus in Deutschland insgesamt beigetragen.
Der mit der Petition unterbreitete Vorschlag, ein „flächendeckendes Netz von
Videoüberwachung in der gesamten Bundesrepublik“ umzusetzen, erscheint nach
Auffassung des Ausschusses hingegen unverhältnismäßig.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, das
Petitionsverfahren abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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