Terrorismusbekämpfung - Mehr Videoüberwachung zum Schutz der Bevölkerung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der gesamten Bundesrepublik ein flächendeckendes Netz an Videoüberwachung in ausgeklügelter und hochauflösender Art und Beschaffenheit, sämtliche öffentliche Bereiche zur Bekämpfung von möglichen Straftaten - insbesondere zum Schutz der Bevölkerung gegen den anwesenden Terror - umgesetzt wird. Mittels EDV soll hierdurch gewährleistet werden, dass alle erforderlichen Behörden - auch länderübergreifend - auf das System zugreifen können.

Begründung

Bereits die viel diskutierte Situation an Silvester in Köln und nun auch der schreckliche Terrorakt auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin, haben neben zahlreichen weiteren negativen Situationen gezeigt, dass wir in Deutschland nun an einen gesellschaftlichen Punkt angelangt sind, der buchstäblich mehr an Überwachung zum Schutz der Bevölkerung einfordert. Wir benötigen in der Öffentlichkeit ein vielfaches an hochauflösender Videoüberwachung, damit mögliche Straftaten bereits vor dem Aufflammen im Keim erstickt werden können. Eine effektive Sicherungseinrichtung in der Öffentlichkeit muss her, damit eine Sicherung der öffentlichen Ordnung und vor allem eine schnelle und zielgerichtete Fahndung nach Tätern möglich ist. Wichtiger ist allerdings die abschreckende Wirkung, die eine klar kommunizierte Videoüberwachung auslösen kann und wird. Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass unsere Öffentlichkeit bereits mit der Einführung der Überwachung sicherer wird, was ich mir nicht nur für mich und meine Familie, sondern für unser ganzes Land wünschen würde. Welch große Angst nach einem Anschlag wie in Berlin aufflammt, ist besorgniserregend und schlimm. Welch große Leere für die Betroffenen hinterlassen wird, möchte ich mir nicht ausmalen. Der Terror ist schon lange in unserem schönen Land angekommen, wir dürfen uns aber nicht in die Enge treiben lassen. Taten müssen nun Folgen, die meines Erachtens mit einer öffentlichen Videoüberwachung in aller höchster Form zu unserer Sicherheit beiträgt.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.12.2016
Sammlung endet: 02.02.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-21901-037987

    Terrorismusbekämpfung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass in der gesamten Bundesrepublik ein
    flächendeckendes Netz an Videoüberwachung in hochauflösender Art und
    Beschaffenheit für sämtliche öffentliche Bereiche zur Bekämpfung von möglichen
    Straftaten - insbesondere zum Schutz der Bevölkerung gegen Terror - umgesetzt
    und mittels EDV gewährleistet wird, dass alle erforderlichen Behörden - auch
    länderübergreifend - auf das System zugreifen können.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Ereignisse
    an Silvester 2015/2016 in Köln sowie der Terrorakt auf dem Weihnachtsmarkt im
    Dezember 2016 in Berlin neben zahlreichen weiteren negativen Situationen gezeigt
    hätten, dass Deutschland an einem gesellschaftlichen Punkt angelangt sei, der mehr
    Überwachung zum Schutz der Bevölkerung erfordere. In der Öffentlichkeit werde
    hochauflösende Videoüberwachung benötigt, damit mögliche Straftaten bereits „vor
    dem Aufflammen im Keim erstickt“ werden könnten. Eine effektive
    Sicherungseinrichtung in der Öffentlichkeit sei vonnöten, damit eine Sicherung der
    öffentlichen Ordnung und vor allem eine schnelle und zielgerichtete Fahndung nach
    Tätern möglich seien. Wichtig sei insbesondere auch die abschreckende Wirkung,
    die eine klar kommunizierte Videoüberwachung auslösen könne und werde.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 58 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
    gebrachte Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der für ihn
    ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.
    Der Ausschuss stellt fest, dass die Bundesregierung im Kampf gegen den
    Terrorismus viele Anstrengungen unternimmt, um den Schutz an öffentlichen Plätzen
    zu gewährleisten.
    In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss insbesondere hervor, dass der
    Deutsche Bundestag in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 den von der
    Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
    Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen
    großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-
    elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz –
    Drucksache 18/10941) beschlossen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/221).
    Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
    eingesehen werden.
    Ziel des Gesetzes ist es, den Betreibern von öffentlich zugänglichen großflächigen
    Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten,
    Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen
    großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs zu
    erleichtern, Videoüberwachungsmaßnahmen einzusetzen. Damit können sie einen
    Beitrag zur Sicherheit der in ihren Anlagen und Einrichtungen aufhältigen Personen
    leisten – in ihrem eigenen, aber auch im öffentlichen Interesse.
    Nach dem Dafürhalten des Ausschusses wird das Gesetz zur Erhöhung des
    Sicherheitsniveaus in Deutschland insgesamt beigetragen.
    Der mit der Petition unterbreitete Vorschlag, ein „flächendeckendes Netz von
    Videoüberwachung in der gesamten Bundesrepublik“ umzusetzen, erscheint nach
    Auffassung des Ausschusses hingegen unverhältnismäßig.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
    der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    teilweise entsprochen worden ist.
    Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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