Region: Wandlitz

Noch 9 Tage

Töppersberg III –
 Gemeinsam für mehr Wohnraum in Wandlitz

Petition richtet sich an:
Gemeindevertretung Wandlitz

1.004 Unterschriften

48 %
240 von 500 für Quorum in Wandlitz Wandlitz

1.004 Unterschriften

48 %
240 von 500 für Quorum in Wandlitz Wandlitz
  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch 9 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

16.09.2026, 06:47

Sitzung des A7 – Ausschuss für Satzungs- und Gemeinderecht sowie Petitionen

Gestern war ich in der Sitzung des A7 – Ausschuss für Satzungs- und Gemeinderecht sowie Petitionen – anwesend. Anlass meiner Teilnahme war die Behandlung meiner Petition „Töppersberg III – Gemeinsam für mehr Wohnraum in Wandlitz“.

Bereits vor Beginn der Sitzung bat ich Frau Bierwirth darum, den Tagesordnungspunkt 22, unter dem meine Petition behandelt werden sollte, möglichst vorzuziehen. Hintergrund war, dass ich zu Hause eine kranke Hündin hatte und sie nicht unnötig lange allein lassen wollte.
Zu meiner Verwunderung wurde mein Wunsch von Frau Bierwirth, Herrn Krajewski und Herrn Bury abgelehnt.
Da mein Tagesordnungspunkt 22 der letzte Punkt auf der Tagesordnung war, blieb mir somit nichts anderes übrig, als bis zum Ende der Sitzung zu warten.

Behandlung der Petition „Rettet den Langen Grund“
Der Tagesordnungspunkt 21, die Petition „Rettet den Langen Grund – keine weitere Bebauung am
Töppersberg“, wurde anschließend ausführlich diskutiert.
Herr Krajewski äußerte sich dabei über einen längeren Zeitraum – nach meiner Wahrnehmung etwa 30 Minuten – ausführlich zu dieser Petition und brachte seine Argumente und seine Sichtweise vor.
Gegen 22:10 Uhr wurde schließlich meine Petition aufgerufen.

Behandlung meiner Petition
Als Erstes übergab Herr Krajewski mir als Petentin das Wort und fragte mich, was ich mit meiner Petition eigentlich fordere.
Diese Frage hat mich sehr verwundert, da ich davon ausgegangen bin, dass ich mein Anliegen in der Petition eindeutig und nachvollziehbar formuliert habe. Auch Herr Bury fragte anschließend nochmals nach den konkreten Forderungen meiner Petition.
Ich habe daraufhin nochmals erläutert, worauf meine Petition abzielt.
Im weiteren Verlauf wurde außerdem beanstandet, dass meine Petition noch nicht abgeschlossen sei und sich weiterhin im laufenden Verfahren befinde.
Daraufhin wies ich darauf hin, dass auch die Petition „Rettet den Langen Grund“ im März 2026 wieder geöffnet worden war und sich somit ebenfalls noch in einem laufenden Verfahren befindet.
Dies wurde von Frau Bierwirth, Herrn Krajewski und Herrn Bury zunächst ausdrücklich verneint.
Es wurde sinngemäß gesagt: „Nein, das ist nicht richtig.“

Glücklicherweise nahm Frau Czok-Alm daraufhin kurzerhand ihr Handy zur Hand, rief die betreffende Petition auf und stellte tatsächlich fest, dass diese Ende März 2026 wieder geöffnet worden war.
Die Anwesenden zeigten sich darüber sehr verwundert.
Im Anschluss erklärte Herr Krajewski sinngemäß, die Petition sei geschlossen und man könne lediglich noch unterschreiben.
Diese Aussage hat mich ebenfalls sehr verwundert, denn wenn eine Petition wieder geöffnet wurde und weiterhin unterzeichnet werden kann, stellt sich zumindest die Frage, wie dieser Status rechtlich bzw. verfahrensmäßig eingeordnet wird.

Beendigung meiner Petition
Am Ende erklärte Herr Krajewski meine Petition für abgeschlossen.
Als Begründung wurde auf den Beschluss BV-GV/2026-0199 vom 06.07.2026 verwiesen. Die Gemeindevertretung hatte darin mehrheitlich beschlossen, dass die weitere Entwicklung bzw. Bebauung des Töppersberg III ermöglicht werden soll.
Damit wurde argumentiert, dass die wesentliche Forderung meiner Petition – die Bebauung am
Töppersberg III zu ermöglichen – nun entschieden sei.
Die Gegenpetition wird hingegen weiterhin behandelt, da nach Auffassung von Frau Bierwirth, Herrn Krajewski und Herrn Bury noch nicht sämtliche dort formulierten Forderungen erfüllt seien.

Die Forderungen der Petition

  • Den Aufstellungsbeschluss für Töppersberg III zurückzunehmen.
  • Den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ aus dem WEK konsequent anzuwenden.
  • Eine transparente, nachvollziehbare Begründung für Bauprojekte vorzulegen.
  • Die Bürgerschaft frühzeitig und ehrlich in Planungen einzubeziehen.

Die erste Forderung ist durch die weitere politische Entscheidung zum Töppersberg III tatsächlich überholt.
Die Forderungen aus Punkt 2 – 4 nach einer transparenten und nachvollziehbaren Begründung von Bauprojekten, nach einer konsequenten Anwendung des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sowie nach einer frühzeitigen und ehrlichen Beteiligung der Bürgerschaft sind aus meiner Sicht auch erfüllt oder werden es bei der Auslegung.

Mein persönliches Fazit
Besonders irritiert hat mich der Umgang mit dem unterschiedlichen Status der beiden Petitionen. Während zunächst mehrfach bestritten wurde, dass die andere Petition im März 2026 wieder geöffnet worden war, konnte dies durch einen kurzen Blick auf die Petition unmittelbar geklärt werden.


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