Bölge : Almanya
TÜV-Zeitraum Hauptuntersuchung Krafträder dilekçesinin resmi
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TÜV-Zeitraum Hauptuntersuchung Krafträder

Dilekçe halka açık değil
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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Dilekçe sahibi dilekçeyi teslim etmedi.

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  1. Başladı 2016
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  5. Başarısız

Haberler

04.09.2016 02:24

Zusatz


Neuer Petitionstext: Der momentane Hauptuntersuchungszeitraum für Kraftfahrzeuge beträgt 2 Jahre, was auch Krafträder betrifft.
Die durchschnittliche Fahrleistung eines PKW beträgt ca. 15000 km, die eines Kraftrades ca. 2500 km pro Jahr (Statistik 2015), womit die Fahrleistung von Krafträdern weit abgeschlagen gegenüber PKW's liegt. Da Motorräder zumeist Freizeitfahrzeuge, dem Wetterbedingungen unterlegen, daher Saisonfahrzeuge sind, werden einzeln betrachtet häufig sogar weniger als die angegebene Durchschnittsfahrleistung gefahren. Da die HU eine Verschleiss- u. Sicherheitsprüfung sein soll, macht diese bei PKW aller 2 Jahre mit durchschnitlich 30.000km Sinn, bei einem Kraftrad mit 5000km.... einem Fahrleistungsrahmen, in welchem kein nennenswerter Verschleiss am Kraftrad entsteht....Sinn ??
Eine vernünftigere Alternative wäre eine HU für Krafträder alle 4-5Jahre(Wenigfahrer) oder 15-20.000km (Vielfahrer) durch TÜV oder gleichwertige Institutionen. Überlegenswert wäre die Gleichsetzung der Prüfung durch Fachkraft(Meister) mittels Fahrzeuginspektion in der Fachwerkstatt innerhalb dieses Rahmens, denn TÜV oder gleichwertig prüft nur...Werkstattinspektion (Meister) prüft UND repariert fahrzeugspezifisch.
Wer also eine Inspektion innerhalb des Zeit- oder Kilometerrahmens vorweisen kann und im fahrzeugspezifischen Rahmen bleibt, sprich keine werksfremden Teile oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hat, sollte nicht extra nochmals zur HU müssen, da die technische Untersuchung u. Kontrolle aller relevanten technischen Komponenten(Fahrwerk, Motor, Abgas) am Fahrzeug bereits in der Werkstatt erfolgte.
Der jetzige Zustand HU aller 2 Jahre ....sprich gerade ein prüfungsfreies Jahr ....wobei wetterbedingt, wie z.B. in diesem Jahr(2016 verregneter Sommer), weniger gefahren wird oder sich die Prokopffahrleistung durch den Trend eines Zweitmotorrades pro Fahrzeug nochmals halbiert und somit u. a. Jahresfahrleistungen von unter 1000km pro Fahrzeug pro Jahr zustande kommen, ist einfach regularischer Irrsinn u. völlig unnötige Belastung für Kfz-Halter, da der Grund zur Prüfung, sprich zu prüfende Sicherheit durch Verschleiss mittels Laufleistung, nicht gegeben ist.
Unterscheidenswert hinsichtlich HU-Zeitrahmen wäre evtl. auch die Kraftradklasse, da große Motorräder(jedes 4. Motorrad über 1000ccm-Hubraum) höherwertig langlebigere technische Komponenten/Motoren besitzen, dessen Lebenslaufleistung mit 100.000km u. mehr keine Seltenheit sind. Langstreckentests mit 50.000km ergeben kaum nennenswerten Verschleiss, sprich weit unterhalb der Verschleissgrenze.
Daher passen selbst die Hersteller seit Jahren die Inspektionszyklen von ursprünglich 3000 km auf 5000....6000....8000, zuletzt auf 10.000 u. 12.000 km an, sprich im Mittel eine Verdopplung des Wartungszyklenzeitraumes, welche sich in der HU mit 4 Jahren ebenfalls wiederfinden sollte.
Es ist Zeit für inteligente Lösungen u. Änderungen, Änderungen auf den Stand der Zeit, da die Fahrzeugtechnik stetig hinsichtlich an Zuverlässigkeit voranschreitet, die Nutzung von Krafträdern bezugnehmend zur Jahresfahrleistung von vor 20 Jahren jedoch ca. 1000km pro Jahr u. Fahrzeug rückläufig ist.
Fakten, die sich hinsichtlich Sicherheit der Krafträder .... p o s i t i v .... addieren !!
Durchschnittlich 5000km in 2 Jahren, das entspricht im Drittelmix fahrend
130km\h Autobahn
100km/h Landstrasse
050km/h Ortschaft
= gerundet 90km/h Durchschnittsfahrleistung
= gerundet 55 Fahr- /Betriebssstunden
....mit anderen Worten ...einer Wochentour mit täglich 7-8 Std Fahrt
Niemand würde eine HU nach einer Woche verlangen... mit Zwischenstandzeiten Zwischenstillstandzeiten aufaddiert auf 24 Monate, wo das Bike nur in der Garage steht u. technisch nichts weiter Abwertendes passiert.... paradoxerweise schon.
Macht hinsichtlich dieser Fakten eine HU im jetzigem Regulierungsrahmen Sinn ??
Jeder Euro der anderweitig ausgegeben werden kann, bedeutet bei 100.000enden Bikern x 40-60€ ersparten HU-Kosten zusätzliche Kauftkraft in Millionenhöhe.... somit Förderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, denn die Wirtschaft besteht nicht nur aus technischen Prüfunternehmen und zuletzt natürlich im Sinne zufriedeneren Menschen aufgrund geringerer Belastung u. Wahrnehmung einer logisch, auf die aktuelle Zeit angepasste, regulierte Gesellschaftsumgebung.
Entscheidet selbst....insofern Ihr das genauso seht ----> unterzeichnet.
(Auch wenn die120.000 Unterschriften nicht erreicht werden, kann die Petition eingereicht werden)



04.09.2016 02:11

Kürzung


Neuer Petitionstext: Der momentane Hauptuntersuchungszeitraum für Kraftfahrzeuge beträgt 2 Jahre, was auch Krafträder betrifft.
Die durchschnittliche Fahrleistung eines PKW beträgt ca. 15000 km, die eines Kraftrades ca. 2500 km pro Jahr (Statistik 2015), womit die Fahrleistung von Krafträdern weit abgeschlagen gegenüber PKW's liegt. Da Motorräder zumeist Freizeitfahrzeuge, dem Wetterbedingungen unterlegen, daher Saisonfahrzeuge sind, werden einzeln betrachtet häufig sogar weniger als die angegebene Durchschnittsfahrleistung gefahren. Da die HU eine Verschleiss- u. Sicherheitsprüfung sein soll, macht diese bei PKW aller 2 Jahre mit durchschnitlich 30.000km Sinn, bei einem Kraftrad mit 4...5000km keinen Sinn, da 5000km.... einem Fahrleistungsrahmen, in diesem Fahrleistungsrahmen welchem kein nennenswerter Verschleiss am Kraftrad entsteht.
entsteht....Sinn ??
Eine vernünftigere Alternative wäre eine HU für Krafträder alle 4-5Jahre(Wenigfahrer) oder 15-20.000km (Vielfahrer) durch TÜV oder gleichwertige Institutionen. Überlegenswert wäre die Gleichsetzung der Prüfung durch Fachkraft(Meister) mittels Fahrzeuginspektion in der Fachwerkstatt innerhalb dieses Rahmens, denn TÜV oder gleichwertig prüft nur...Werkstattinspektion (Meister) prüft UND repariert fahrzeugspezifisch.
Wer also eine Inspektion innerhalb des Zeit- oder Kilometerrahmens vorweisen kann und im fahrzeugspezifischen Rahmen bleibt, sprich keine werksfremden Teile oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hat, sollte nicht extra nochmals zur HU müssen, da die technische Untersuchung u. Kontrolle aller relevanten technischen Komponenten(Fahrwerk, Motor, Abgas) am Fahrzeug bereits in der Werkstatt erfolgte.
Der jetzige Zustand HU aller 2 Jahre ....sprich gerade ein prüfungsfreies Jahr ....wobei wetterbedingt, wie z.B. in diesem Jahr(2016 verregneter Sommer), weniger gefahren wird oder sich die Prokopffahrleistung durch den Trend eines Zweitmotorrades pro Fahrzeug nochmals halbiert und somit u. a. Jahresfahrleistungen von unter 1000km pro Fahrzeug pro Jahr zustande kommen, ist einfach regularischer Irrsinn u. völlig unnötige Belastung für Kfz-Halter, da der Grund zur Prüfung, sprich zu prüfende Sicherheit durch Verschleiss mittels Laufleistung, nicht gegeben ist.
Unterscheidenswert hinsichtlich HU-Zeitrahmen wäre evtl. auch die Kraftradklasse, da große Motorräder(jedes 4. Motorrad über 1000ccm-Hubraum) gleich- bzw. höherwertig langlebigere technische Komponenten/Motoren wie/als PKW's besitzen, dessen Lebenslaufleistung mit 100.000km u. mehr keine Seltenheit sind. Langstreckentests mit 50.000km ergeben kaum nennenswerten Verschleiss, sprich weit unterhalb der Verschleissgrenze.
Es ist Zeit für inteligente Lösungen u. Änderungen, da die Fahrzeugtechnik stetig hinsichtlich Zuverlässigkeit voranschreitet, die Nutzung von Krafträdern bezugnehmend zur Jahresfahrleistung von vor 20 Jahren jedoch ca. 1000km pro Jahr u. Fahrzeug rückläufig ist.
Fakten, die sich hinsichtlich Sicherheit der Krafträder .... p o s i t i v .... addieren !!
Durchschnittlich 5000km in 2 Jahren, das entspricht im Drittelmix fahrend
130km\h Autobahn
100km/h Landstrasse
050km/h Ortschaft
= gerundet 90km/h Durchschnittsfahrleistung
= gerundet 55 Fahr- /Betriebssstunden
....mit anderen Worten einer ...einer Wochentour mit täglich 7-8 Std Fahrt
Muss Niemand würde eine HU nach einer Woche verlangen... mit Zwischenstandzeiten aufaddiert auf 24 Monate, wo das Bike nur steht u. technisch nichts weiter passiert.... paradoxerweise schon.
Macht
hinsichtlich dieser Fakten aller 2 Jahre eine HU durchgeführt werden im jetzigem Regulierungsrahmen Sinn ??
Jeder Euro dsr der anderweitig ausgegeben werden kann heisst kann, bedeutet bei 100.000enden Bikern x 40-60€ ersparten HU-Kosten zusätzliche Kauftkraft in Millionenhöhe.... somit Förderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, denn die Wirtschaft besteht nicht nur aus technischen Prüfunternehmen und zuletzt natürlich zufriedenere im Sinne zufriedeneren Menschen aufgrund geringerer Belastung.
Belastung u. Wahrnehmung einer logisch, auf die aktuelle Zeit angepasste, regulierte Gesellschaftsumgebung.
Entscheidet selbst....insofern Ihr das genauso seht ----> unterzeichnet.
(Auch wenn die120.000 Unterschriften nicht erreicht werden, kann die Petition eingereicht werden)



04.09.2016 02:10

Korrejturen


Neuer Petitionstext: Der momentane Hauptuntersuchungszeitraum für Kraftfahrzeuge beträgt 2 Jahre, was auch Krafträder betrifft.
Die durchschnittliche Fahrleistung eines PKW beträgt ca. 15000 km, die eines Kraftrades ca. 2500 km pro Jahr (Statistik 2015), womit die Fahrleistung von Krafträdern weit abgeschlagen gegenüber PKW's liegt. Da Motorräder zumeist Freizeitfahrzeuge, dem Wetterbedingungen unterlegen, daher Saisonfahrzeuge sind, werden einzeln betrachtet häufig sogar weniger als die angegebene Durchschnittsfahrleistung gefahren. Da die HU eine Verschleiss- u. Sicherheitsprüfung sein soll, macht diese bei PKW aller 2 Jahre mit durchschnitlich 30.000km Sinn, bei einem Kraftrad mit 5000km.... einem Fahrleistungsrahmen, 4...5000km keinen Sinn, da in welchem diesem Fahrleistungsrahmen kein nennenswerter Verschleiss am Kraftrad entsteht....Sinn ??
entsteht.
Eine vernünftigere Alternative wäre eine HU für Krafträder alle 4-5Jahre(Wenigfahrer) oder 15-20.000km (Vielfahrer) durch TÜV oder gleichwertige Institutionen. Überlegenswert wäre die Gleichsetzung der Prüfung durch Fachkraft(Meister) mittels Fahrzeuginspektion in der Fachwerkstatt innerhalb dieses Rahmens, denn TÜV oder gleichwertig prüft nur...Werkstattinspektion (Meister) prüft UND repariert fahrzeugspezifisch.
Wer also eine Inspektion innerhalb des Zeit- oder Kilometerrahmens vorweisen kann und im fahrzeugspezifischen Rahmen bleibt, sprich keine werksfremden Teile oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hat, sollte nicht extra nochmals zur HU müssen, da die technische Untersuchung u. Kontrolle aller relevanten technischen Komponenten(Fahrwerk, Motor, Abgas) am Fahrzeug bereits in der Werkstatt erfolgte.
Der jetzige Zustand HU aller 2 Jahre ....sprich gerade ein prüfungsfreies Jahr ....wobei wetterbedingt, wie z.B. in diesem Jahr(2016 verregneter Sommer), weniger gefahren wird oder sich die Prokopffahrleistung durch den Trend eines Zweitmotorrades pro Fahrzeug nochmals halbiert und somit u. a. Jahresfahrleistungen von unter 1000km pro Fahrzeug pro Jahr zustande kommen, ist einfach regularischer Irrsinn u. völlig unnötige Belastung für Kfz-Halter, da der Grund zur Prüfung, sprich zu prüfende Sicherheit durch Verschleiss mittels Laufleistung, nicht gegeben ist.
Unterscheidenswert hinsichtlich HU-Zeitrahmen wäre evtl. auch die Kraftradklasse, da große Motorräder(jedes 4. Motorrad über 1000ccm-Hubraum) gleich- bzw. höherwertig langlebigere technische Komponenten/Motoren wie/als PKW's besitzen, dessen Lebenslaufleistung mit 100.000km u. mehr keine Seltenheit sind. Langstreckentests mit 50.000km ergeben kaum nennenswerten Verschleiss, sprich weit unterhalb der Verschleissgrenze.
Es ist Zeit für inteligente Lösungen u. Änderungen, da die Fahrzeugtechnik stetig hinsichtlich Zuverlässigkeit voranschreitet, die Nutzung von Krafträdern bezugnehmend zur Jahresfahrleistung von vor 20 Jahren jedoch ca. 1000km pro Jahr u. Fahrzeug rückläufig ist.
Fakten, die sich hinsichtlich Sicherheit der Krafträder .... p o s i t i v .... addieren !!
Durchschnittlich 5000km in 2 Jahren, das entspricht im Drittelmix fahrend
130km\h Autobahn
100km/h Landstrasse
050km/h Ortschaft
= gerundet 90km/h Durchschnittsfahrleistung
= gerundet 55 Fahr- /Betriebssstunden
....mit anderen Worten ...einer einer Wochentour mit täglich 7-8 Std Fahrt
Niemand würde eine HU nach einer Woche verlangen... mit Zwischenstandzeiten aufaddiert auf 24 Monate, wo das Bike nur steht u. technisch nichts weiter passiert.... paradoxerweise schon.
Macht
Muss hinsichtlich dieser Fakten eine aller 2 Jahre HU im jetzigem Regulierungsrahmen Sinn durchgeführt werden ??
Jeder Euro der dsr anderweitig ausgegeben werden kann, bedeutet kann heisst bei 100.000enden Bikern x 40-60€ ersparten HU-Kosten zusätzliche Kauftkraft in Millionenhöhe.... somit Förderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, denn die Wirtschaft besteht nicht nur aus technischen Prüfunternehmen und zuletzt natürlich im Sinne zufriedeneren zufriedenere Menschen aufgrund geringerer Belastung u. Wahrnehmung einer logisch, auf die aktuelle Zeit angepasste, regulierte Gesellschaftsumgebung.
Belastung.
Entscheidet selbst....insofern Ihr das genauso seht ----> unterzeichnet.
(Auch wenn die120.000 Unterschriften nicht erreicht werden, kann die Petition eingereicht werden)



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