Región: Alemania

Umsatzsteuer - Drastische Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für die Energiesanierung von Gebäuden

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
48 Apoyo 48 En. Alemania

No se aceptó la petición.

48 Apoyo 48 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

24/11/2016 3:22

Pet 2-18-08-6120-024854



Umsatzsteuer



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition soll eine drastische Kürzung der Mehrwertsteuer bei der

Energiesanierung von Gebäuden erreicht werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, durch eine energetische Sanierung von Gebäuden

(etwa mittels Dämmung) könne in erheblichem Umfang der Verbrauch von Strom und

Heizressourcen eingespart werden. Gleichzeitig sei jedoch die Umsetzung derartiger

Sanierungsmaßnahmen sehr kostspielig, wodurch kaum tatsächliche Anreize für

Gebäudebesitzer bestünden, derartige Maßnahmen umzusetzen. Daher solle als

zusätzlicher Anreiz der Mehrwertsteuerersatz bei Durchführung energetischer

Gebäudesanierungsmaßnahmen drastisch gesenkt werden. Diese Maßnahme würde

nach Überzeugung des Petenten dazu führen, dass der Mittelstand gestärkt werde

und es zu einer tatsächlichen Ressourceneinsparung komme.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm

eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt worden.

Es gingen 48 Mitzeichnungen sowie 8 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte

wie folgt zusammenfassen:

Zum vorgetragenen Petitum weist der Petitionsausschuss zunächst darauf hin, dass

die Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist.

Jeder Mitgliedstaat ist an die Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom



28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)

gebunden. Die Mitgliedstaaten können nach § 98 der MwStSystRL einen oder zwei

ermäßigte Steuersätze auf Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen der

in Anhang III der Richtlinie genannten Kategorien anwenden.

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Energiesanierungen sind in keiner dieser

Kategorien explizit genannt. Allerdings kann gemäß Anhang III Nr. 10a der Richtlinie

der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei Renovierungen und Reparaturen von

Privatwohnungen, mit Ausnahme von Materialien, die einen bedeutenden Teil des

Wertes der Dienstleistung ausmachen, angewendet werden. Hierunter könnte auch

die Arbeitsleistung im Zusammenhang mit Energiesanierungen fallen.

Ungeachtet der unionsrechtlichen Ausgangslage in Bezug auf die vom Petenten

geforderte Maßnahme sprechen nach Überzeugung des Petitionsausschusses

folgende Gründe gegen eine ermäßigte Besteuerung der in Rede stehenden

Leistungen:

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf

derartige Aufwendungen stellt kein geeignetes politisches Steuerinstrument dar, um

die vom Petenten geäußerten Ziele zu erreichen. Dabei kann nämlich nicht

sichergestellt werden, dass die Vergünstigungen aus der Steuerermäßigung an die

Endverbraucher weitergegeben werden und dies zur Steigerung von Investitionen

und in der weiteren Folge zur Einsparung von Energieressourcen führen würden. Der

Petitionsausschuss hält es zusätzlich auch für nicht ausgeschlossen, dass die

Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für derartige Aufwendungen auch die

Forderung nach einer Begünstigung von Umsätzen mit ähnlichen Leistungen nach

sich ziehen würde.

Insgesamt hält der Petitionsausschuss den in Deutschland eingeführten Weg einer

Förderung der energetischen Gebäudesanierung über spezielle Förderprogramme

für zielführender (vgl. etwa das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter

www.kfw.de).

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im

Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das

Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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