10/14/2016, 04:22
Pet 2-18-08-6120-020792
Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werde
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass (extrem) zucker- und fetthaltige
Lebensmittel vom niedrigen Mehrwertsteuersatz ausgenommen werden. Eine
Ausnahme sollen biologisch und nach internationalen Fairhandelskriterien erzeugte
Waren bilden.
Zur Begründung wird ausgeführt, die vorgeschlagene Maßnahme sei notwendig, um
den Konsum ungesunder und für die Gesellschaft nicht lebensnotwendiger
Lebensmittel einzudämmen. Viele Menschen nähmen zu viele ungesunde
Nahrungsmittel zu sich, was im späteren Leben zu gesundheitlichen Problemen
führen könne. Es sei geboten, dass der Staat seine Bürger schütze. Daher sei es
angezeigt, derartige Lebensmittel nicht mit dem ermäßigten, sondern mit dem
allgemeinen Mehrwertsteuersatz zu belegen. Insbesondere bei Süßigkeiten sei es
kontraproduktiv, diese mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern.
Allerdings sei von der vorgeschlagenen Maßnahme derjenige Bereich von Produkten
auszunehmen, der nach biologischen Anbaukriterien sowie nach internationalen
Fairhandelskriterien erzeugt werde. Diese ergänzende Maßnahme sei notwendig, um
den ökologischen und fairen Anbau von entsprechenden Lebensmitteln nicht zu
belasten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 107 Mitzeichnungen sowie 44 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Eingangs ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass der Gesetzgeber
entschieden hat, Lebensmittel grundsätzlich ermäßigt zu besteuern. Dabei hat er auf
eine Differenzierung nach den gesundheitlichen Effekten der einzelnen Lebensmittel
verzichtet. Nach Überzeugung des Petitionsausschusses ist es unbestritten, dass der
übermäßige Verzehr von Süßwaren und stark zuckerhaltigen Nahrungsmitteln eine
gesundheitsschädigende Wirkung nach sich ziehen kann. Er hat jedoch Zweifel, ob
die Anwendung des Regelsteuersatzes in Höhe von 19 Prozent auf diese Produkte
ein geeignetes Mittel sein könnte, eine Änderung des Konsumverhaltens im Einzelfall
herbeizuführen.
Weiterhin weist der Petitionsausschuss auf die weitere Forderung des Petenten hin,
biologisch angebaute und fair gehandelte Produkte von dieser Regelung
auszunehmen. Die Einführung einer Umsatzbesteuerung in Abhängigkeit vom Salz-,
Zucker- und Fettgehalt eines Produktes würde schwer zu bewältigende
Abgrenzungsprobleme nach sich ziehen, weil jedes einzelne entsprechende Produkt
einer einschlägigen Kriterienprüfung zu unterziehen wäre.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss insgesamt nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung (PDF)