14.05.2016, 04:22
Pet 2-18-08-6120-022869
Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Regelsteuersatz der Umsatzsteuer von 19 % auf
25 % zu erhöhen und gleichzeitig die Abgabelast der Sozialversicherung für alle
Arbeitnehmer um 6 % zu senken.
Zur Begründung wird ausgeführt, Ziel dieser Maßnahmen solle eine finanzielle
Entlastung und Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmerschaft sein. Die
Umsatzsteuer werde von jedem getragen, der am Warenverkehr – ganz gleich in
welcher Form – teilnehme. Die Umsatzsteuererhöhung auf 25 % wirke sich lediglich
nur bei wirklich teuren Anschaffungen (etwa bei Urlaubsausgaben oder beim
Neukauf eines PKW) spürbar aus. Jeder Bürger habe zudem die Möglichkeit zu
entscheiden, ob und was er kaufe. Damit treffe der Verbraucher auch gleichzeitig
eine Entscheidung darüber, in welchem Umfang er Umsatzsteuer entrichte. Auf diese
Weise steuerten etwa auch Arbeitslose oder die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen
etwas zur Finanzierung der Sozialversicherung bei. Auf der anderen Seite werde die
Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft über eine Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge spürbar entlastet.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 27 Mitzeichnungen sowie 24 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Eingangs stellt der Petitionsausschuss grundlegend fest, dass es Zielsetzung jeder
Steuerpolitik sein muss, verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen,
die dazu beitragen, die Finanzierung der Ausgaben unseres Gemeinwesens zu
gewährleisten, die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und
unsere Wirtschaft bei der Bewältigung der aktuellen und kommenden
Herausforderungen zu unterstützen. Mit Blick auf diese steuerpolitische Zielsetzung
ist es geboten, Steuererhöhungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass eine Erhöhung des
Regelsteuersatzes der Umsatzsteuer auf 25 % sozialpolitisch kontraproduktiv und
wachstumshemmend wirken würde. Es ist unmittelbar einsichtig, dass die Erhöhung
indirekter Steuern (also auch der Mehrwertsteuer) Menschen mit kleinem
Einkommen deutlich härter trifft als jene mit hohem Einkommen. Ursache hierfür ist
die Tatsache, dass einkommensschwache Bürger einen größeren Anteil ihres
Einkommens für den Konsum verwenden müssen als Bezieher hoher Einkommen.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht erkennen, dass die
Erhöhung des Regelsteuersatzes der Umsatzsteuer auf 25 % - wie in der Eingabe
vorgeschlagen - zu einer Verbesserung der sozialpolitischen Ausgewogenheit führen
könnte. Eine Änderung dieser Einschätzung ist für den Ausschuss auch dann nicht
erkennbar, wenn man – wie in der Eingabe vorgetragen – diese Maßnahme mit einer
Senkung des Sozialversicherungsbeitrages für alle Arbeitnehmer in Deutschland
koppeln würde.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung (pdf)