Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für Behinderte - Keine Erhöhung der Gebühren für die Freifahrtberechtigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
304 Unterstützende 304 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

304 Unterstützende 304 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:55

Pet 3-17-11-21711-039105Unentgeltliche Beförderung im
öffentlichen Personennahverkehr für
Behinderte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, dass die Gebühren für die Freifahrtberechtigung von
derzeit 60 Euro im Jahr für Schwerbehinderte (Gehbehinderte, Hilflose, Blinde usw.)
nicht erhöht werden.
Der Petent führt aus, dass eine Erhöhung der Gebühren für Freifahrtberechtigte
gerade eine Bevölkerungsgruppe treffen würde, die überwiegend sozial schwach sei.
Es sei nicht hinnehmbar, diese Menschen zusätzlich zu belasten. Bei einer Erhöhung
von 60 Euro auf 72 Euro im Jahr ergäben sich Mehreinnahmen von 16,8 Millionen
Euro. Die Bundesregierung dürfe nicht auf Kosten der Schwerbehinderten die
Staatskasse füllen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 46 Diskussionsbeiträge
und 304 Mitzeichnungen eingegangen. Die Petition hat viel Zuspruch, aber auch
kritische Kommentierung gefunden. Es wurden auch Zweifel geäußert, ob tatsächlich
die meisten Menschen mit Behinderung sozial schwach seien.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeholt. Unter
Berücksichtigung der Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung folgendermaßen aus:
Der Petitionsausschuss weist zum Hintergrund des Anliegens zunächst auf folgende
Zahlen hin: Im Jahr 2011 haben rund 1,4 Millionen mobilitätsbehinderte Menschen
von dem Recht auf Freifahrt Gebrauch gemacht. Die Gesamtaufwendungen dafür
beliefen sich auf rund 565 Millionen Euro, wovon der Bund rund 235 Millionen

getragen hat. Dem stehen Einnahmen aus der Eigenbeteiligung in Höhe von
45,8 Millionen gegenüber, wovon dem Bund 14 Millionen zugeflossen sind.
Da die Höhe der Eigenbeteiligung seit 1984 unverändert bei 60 Euro im Jahr lag und
die jetzt geplante Erhöhung auf 72 Euro zielt (also pro Monat sechs statt fünf Euro),
hält der Petitionsausschuss die Anhebung für maßvoll. Von dieser zum 1. Januar
2012 geplanten Erhöhung, der ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zugrunde liegt, sind ausschließlich
diejenigen Menschen mit Schwerbehinderung betroffen, die nicht bedürftig sind.
Einkommensschwache Menschen mit Behinderung, insbesondere
Grundsicherungsempfänger, bleiben auch in Zukunft von der Eigenbeteiligung
befreit.
Hinzu kommt, dass die Freifahrtmöglichkeiten in den letzten Jahren erheblich
erweitert worden sind. Mit dem Wegfall des Streckenverzeichnisses zum
1. September 2011 ist die Begrenzung auf den 50-km-Umkreis um den Wohnort
aufgehoben. Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen können seitdem die
Züge des Nahverkehrs bundesweit nutzen. Auch wenn sicher bei weitem nicht alle
Betroffenen bundesweite Fahrten unternehmen können oder wollen, so gibt es doch
für den häufig nachgefragten Bereich zwischen 50 km und 100 km damit eine
Entlastung.
Der Petitionsausschuss kann sich vor diesem Hintergrund nicht für die Petition
einsetzen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern